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Dessen bin ich mir bewusst - und genau aus dem Grund habe ich es als Beispiel gewählt.Martin @schwyps , das Bild ist rechtlich völlig unbedenklich, genau aus den von dir angesprochenen Gründen Eine Unkenntlichmachung ist absolut unnötig.
Hier das gleiche Bild nochmal mit unkenntlich gemachtem Gesicht
Auch das ist mir bewusst, aber darum gings im Moment gar nicht.Wenn das eine unbekannte Person wäre würde das unkenntlich machen des Gesichtes nicht viel nutzen.
Die malende Person ist hier klar das Hauptmotiv und könnte durchaus wiedererkannt werden.
Das hängt davon ab, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder nicht. Das KfZ-Kennzeichen gehört zu den persönlichen Daten eines Menschen. In der Regel liegt KEINE Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor, wenn außer dem KfZ-Kennzeichen KEINE WEITEREN Bildinhalte auf den Eigentümer des Autos schließen lassen. Dies deshalb, weil es Prvatpersonen normalerweise nicht möglich ist, alleine auf Grund des KfZ-Kennzeichens auf den Halter zu schließen. Ob nun tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzuung vorliegt, muss im Einzelfall unter Abwägung der Interessen beider Seiten entschieden werden. (S. §§823 Abs. 1 und 1004 BGB, sowie Urteile mehrerer Gerichte, u.a. BGH).
Mir ist noch immer nicht klar, warum Autonummern so oft verunstaltet werden
Ob nun tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzuung vorliegt, muss im Einzelfall unter Abwägung der Interessen beider Seiten entschieden werden. (S. §§823 Abs. 1 und 1004 BGB, sowie Urteile mehrerer Gerichte, u.a. BGH).
deshalb, und das ist typisch in unserer heutigen Zeit. Und wenn du mal mit "Gerechtssprechung" zu tun hast kriegst du das große Staunen.
Bis dahin kann ich dem Inhalt noch folgen, danach wird es irgendwie - was wird es denn? Abseitig? Pathologisch? Fremd? Übertrieben? ....In diesem Nachtfoto der Kreppe in München Haidhausen...
das finde ich gut von Deiner Einstellung
Bis dahin kann ich dem Inhalt noch folgen, danach wird es irgendwie - was wird es denn? Abseitig? Pathologisch? Fremd? Übertrieben? ....
Grüße, Christian
Pathologisch?
Sofern der Künstler einen solchen damit beauftragt. Nur ein Abgebildeter kann sein sog. "Recht am eigenen Bild" geltend machen. Vielleicht freut sich der Künstler, wie die meisten Künstler, eher über das Abbilden seiner Tätigkeit?Im Ernstfall haut dir das Foto jeder Rechtanwalt um die Ohren.
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der PhotographieBei Veranstaltungen wie CSD, Wave Gotic oder Schlagermove habe ich da keine Hemmungen. Die Leute schmeißen sich einem ja teilweise förmlich vor die Kamera.