Mitmachthema "Street" Fotografie!

Martin @schwyps , das Bild ist rechtlich völlig unbedenklich, genau aus den von dir angesprochenen Gründen. Eine Unkenntlichmachung ist absolut unnötig.
Allerdings gilt das für viele (auch in diesem Forum) veröffentlichte Fotos eben nicht.
 
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Martin @schwyps , das Bild ist rechtlich völlig unbedenklich, genau aus den von dir angesprochenen Gründen Eine Unkenntlichmachung ist absolut unnötig.
Dessen bin ich mir bewusst - und genau aus dem Grund habe ich es als Beispiel gewählt.

Hier das gleiche Bild nochmal mit unkenntlich gemachtem Gesicht:

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Ein kleines Detail nur, aber das Bild verdorben.....
 
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Hier das gleiche Bild nochmal mit unkenntlich gemachtem Gesicht

Wenn das eine unbekannte Person wäre würde das unkenntlich machen des Gesichtes nicht viel nutzen.
Die malende Person ist hier klar das Hauptmotiv und könnte durchaus wiedererkannt werden. Und das reicht heutzutage schon.
Im Ernstfall haut dir das Foto jeder Rechtanwalt um die Ohren.
 
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Wenn das eine unbekannte Person wäre würde das unkenntlich machen des Gesichtes nicht viel nutzen.
Die malende Person ist hier klar das Hauptmotiv und könnte durchaus wiedererkannt werden.
Auch das ist mir bewusst, aber darum gings im Moment gar nicht.
Sondern um den Effekt, den die Unkenntlichmachung (hier ganz sparsam eingesetzt) aufs Bild hat..
 
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In Venedig habe ich bei San Zanipolo diesen Maler fotografiert - natürlich wie üblich von hinten.
Was mich daran interessiert hat, war aber nicht der Maler, sondern die unterschiedliche Darstellung der Szene durch den Maler und durch meine Kamera, insbesondere die krassen Unterschiede in der farblichen Gestaltung.
Er nimmt halt die künstlerische Freiheit für sich in Anspruch...

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Nikon Df mit Pancake Voigtländer Ultron 40mm f/1:2.0 SL II
f/11, 1/125s, ISO 320
Gruß
Hans
 
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Das hängt davon ab, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder nicht. Das KfZ-Kennzeichen gehört zu den persönlichen Daten eines Menschen. In der Regel liegt KEINE Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor, wenn außer dem KfZ-Kennzeichen KEINE WEITEREN Bildinhalte auf den Eigentümer des Autos schließen lassen. Dies deshalb, weil es Prvatpersonen normalerweise nicht möglich ist, alleine auf Grund des KfZ-Kennzeichens auf den Halter zu schließen. Ob nun tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzuung vorliegt, muss im Einzelfall unter Abwägung der Interessen beider Seiten entschieden werden. (S. §§823 Abs. 1 und 1004 BGB, sowie Urteile mehrerer Gerichte, u.a. BGH).

Mir ist noch immer nicht klar, warum Autonummern so oft verunstaltet werden. Immer noch nicht.

Wer diesen Text ernst meint, meint das wohl so.

Meine Fahrzeuge sind Fahrzeuge - mehr nicht.
Wenn meine Persönlichkeit durch so eine Nummer verletzt werden könnte - gute Nacht, ich gehe lieber zu Bett, oder nach Bett, oder ins Bett ...
Bitte erklärt mir solche Dinge nicht weiter
 
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Mir ist noch immer nicht klar, warum Autonummern so oft verunstaltet werden

deshalb, und das ist typisch in unserer heutigen Zeit. Und wenn du mal mit "Gerechtssprechung" zu tun hast kriegst du das große Staunen.

Ob nun tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzuung vorliegt, muss im Einzelfall unter Abwägung der Interessen beider Seiten entschieden werden. (S. §§823 Abs. 1 und 1004 BGB, sowie Urteile mehrerer Gerichte, u.a. BGH).
 
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deshalb, und das ist typisch in unserer heutigen Zeit. Und wenn du mal mit "Gerechtssprechung" zu tun hast kriegst du das große Staunen.

Nee - ich habe mehrere Jahrzehnte damit zu tun gehabt und so ein Mist ist mir damals nicht untergekommen.

Auch ohne Autonummer kann ich Dir sagen, wo ich bin und ob meine Persönlichkeit gerade leidet ...
 
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In diesem Nachtfoto der Kreppe in München Haidhausen habe ich das Autokennzeichen unkenntlich gemacht, da ich es nicht als meine Aufgabe ansehe, Falschparker an den Pranger zu stellen.

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Ai-s Nikkor 28mm f/1:2.8
f/11, 4s, ISO 100​
Gruß
Hans

 
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Hallo Hans,

das finde ich gut von Deiner Einstellung und das Bild stört es nicht. In der Dunkelheit hätte man es kaum gemerkt.

Es ist ein gutes Beispiel - danke !
 
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Im Ernstfall haut dir das Foto jeder Rechtanwalt um die Ohren.
Sofern der Künstler einen solchen damit beauftragt. Nur ein Abgebildeter kann sein sog. "Recht am eigenen Bild" geltend machen. Vielleicht freut sich der Künstler, wie die meisten Künstler, eher über das Abbilden seiner Tätigkeit? :unsure:
 
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Bei Veranstaltungen wie CSD, Wave Gotic oder Schlagermove habe ich da keine Hemmungen. Die Leute schmeißen sich einem ja teilweise förmlich vor die Kamera.
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Damit ist alles zu dem speziellen Aspekt gesagt, was gesagt werden muss, was sich jeder Betrachter einer Tageszeitung mit Bildern vom Volkslauf, Stadtfest usw. auch sehr einfach vor AUgen führen kann. Für all diese Bilder liegen keine Model Releases vor und sind nicht erforderlich, auch in Zeiten der EU-DSGVO nicht. Ganz einfach. 🤷‍♂️ Dass man einem von einem dort Anwesenden explizit in angemessener Form geäußerten Wunsch nach Nichtfotografiertwerden entspricht und das Bild ggf. löscht, ist dann eine Frage der Höflichkeit und des Respekts. Auch in Deutschland gilt, ganz lebenspraktisch, immer noch, dass erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist...
 
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Street sah " früher " anders aus :


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von drei Leuten, die auf der Strasse unterwegs sind, haben heute vier eine tragbare Quatschkiste in der Hand ...

früher schrieb man noch Briefe - mit der Hand und mit einem Füllfederhalter ...
 
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