Diese "Street"-Bilder mit unkenntlich gemachten Gesichtern zu veröffentlichen kann man sich doch eigentlich sparen, oder? Ich sehe bei keinem dieser Bilder irgendeinen fotografischen Wert.
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Diese "Street"-Bilder mit unkenntlich gemachten Gesichtern zu veröffentlichen kann man sich doch eigentlich sparen, oder? Ich sehe bei keinem dieser Bilder irgendeinen fotografischen Wert.
Ich (kein Jurist, aber beruflich im Interpretieren und Anwenden durchaus komplexer, vorrangig aus verschachtelten Bandwurmsätzen bestehender gesetzlicher Regelwerke jahrelang versiert) vermag das Problem nicht recht zu erkennen, das seit einer Weile unter Fotografen aufgebläht wird. KUG §§22, 23 gelten weiterhin und sind ein guter Leitfaden, wenn man dann noch seinen GMV einsetzt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur eigenständigen Kunstform "Streetfotografie" noch berücksichtigend kann man ohne sonderliches Risiko der standrechtlichen Erschießung nach wie vor viel "Street" veröffentlichen. Sehen wir es doch mal nüchtern: ein erheblicher Teil der in Foren veröffentlichten Bilder der vergangenen Jahre und Jahrzehnte war streng genommen bei reiner Anwendung des KUG nicht veröffentlichungsfähig, aber es hat nie einen geschert - "Wo kein Kläger, da kein Richter" in der lebenspraktischen Erscheinungsform. Mit der EU-DSGVO fingen alle an zu hyperventilieren, obwohl es vorher schon das BDSG gab, welches in Teilen sogar viel rigider war - nur dass die EU-DSGVO auf die meisten jetzt problematisierten Fälle gar nicht wirklich anzuwenden ist. Die Diskussionen in Fotoclubs sind mittlerweile an Absurdität nicht mehr zu überbietenEs bringt wohl allmählich eh keinen Spaß mehr. Der alte Schwung ist irgendwie hin, wenn ich nur über Vorschriften grübeln sollte
Dann zeig uns doch bitte mal, was Du Dir unter Street-Fotografie vorstellstVielleicht sollte man das hier, was überhaupt nix mehr mit "Street" zu tun hat, als was sie sich mal etabliert hat, umbenennen in "draußen fotografie" oder "von hinten in die brust" oder "ich kann auch außerhalb meiner wohnung".. oder so
Es hat sich an der gängigen Definition von "Streetfotografie" nichts geändert: Menschen im Alltagsumfeld "auf der Straße", eingebettet in eine öffentliche Umgebung. Somit ist das bildfüllende Kopfportrait eines Menschen auf der Straße kein "Street", weil die umgebende Szenerie fehlt. Eine Szenerie ohne Mensch in irgendwie bildbedeutsamer Form ist ebenfalls kein "Street". Menschen von hinten zu zeigen, weil man das Gesicht nicht zeigen will, ist Stoff für die Tonne. Menschen in einer Umgebung so von hinten zu zeigen, dass die Perspektive für die Bildaussage einen Sinn ergibt, kann hohe Kunst sein. Gesichter einer "Street"-Aufnahme unkenntlich zu machen, bevor sie hier eingestellt wird, sollte einen Moderationseingriff durch Entfernung dieser Albernheit auslösen.Dann zeig uns doch bitte mal, was Du Dir unter Street-Fotografie vorstellst. Vielleicht hast Du ja Beispiele, wie das Deiner Meinung nach heute aussehen könnte?
Es hat sich an der gängigen Definition von "Streetfotografie" nichts geändert: Menschen im Alltagsumfeld "auf der Straße", eingebettet in eine öffentliche Umgebung.
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Menschen in einer Umgebung so von hinten zu zeigen, dass die Perspektive für die Bildaussage einen Sinn ergibt, kann hohe Kunst sein. Gesichter einer "Street"-Aufnahme unkenntlich zu machen, bevor sie hier eingestellt wird, sollte einen Moderationseingriff durch Entfernung dieser Albernheit auslösen.
Innerhalb dieses Rahmens sollte es keine unüberwindbare Hürde sein, brauchbare "Streetfotografie" zu erzeugen. Wer es sich nicht zutraut, muss sich damit ja nicht beschäftigen.
Nachtrag: 4 Beispiele für rechtskonforme "Streetfotografie". Ich erhebe nicht den Anspruch, dass sie fotografisch besonders herausragend sind, aber sie erfüllen die recht weit gefassten Kriterien (Klick aufs Bild = Vollbild):Vielleicht hast Du ja Beispiele, wie das Deiner Meinung nach heute aussehen könnte?
Nachtrag: 4 Beispiele für rechtskonforme "Streetfotografie". Ich erhebe nicht den Anspruch, dass sie fotografisch besonders herausragend sind, aber sie erfüllen die recht weit gefassten Kriterien