Warum meint Ihr, dass man sich in der freien Natur nicht hinsetzen, ausruhen, oder fotografieren darf?
Na, ist doch ganz einfach. Die Sonne scheint, der rasen verlockt zum Niederlassen.
Es lassen sich zwei nieder.
Zwei andere sehen das: "Komm, laß' uns auch hinsetzen."
Zwei andere sehen das: "Komm, laß' uns auch hinsetzen."
Zwei andere sehen das: "Komm, laß' uns auch hinsetzen."
Zwei andere sehen das: "Komm, laß' uns auch hinsetzen."
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Und schon ist die Wiese überfüllt.
Hier die Allgemeinverfügung für Bayern im Wortlaut, denn ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskenntnis:
Bayerisches Staatsministerium
www.bayern.de
Im übrigen hat
@Christian B. hier schon alles gesagt:
Ach, eines noch. Im Gegensatz zu anderen Stimmen hier halte ich es durchaus für angebracht, mit Staaatsbeamten
über Grundrechte oder die Sinnhaftigkeit von Bestimmungen oder Maßnahmen zu reden, denn erstens sollten diese
die (Grund)-Rechte kennen, zweitens haben sie einen Amtseid auf die Verfassung und die Rechtsordnung geschworen.
Allerdings sollte man dann fundiert argumentieren können; oberflächliche Kenntnisse oder Hörensagen reichen
dafür nicht aus.
Drittens muß das natürlich sachlich und ruhig geschehen, in einer freundlichen Form. Beamte sind auch nur
Menschen, die nicht frei von Fehlern sind, diese Fehler aber eher nicht zugeben werden, wenn die Gegenseite
deswegen aggressiv reagiert.
Hat man aber triftige Argumente, die man freundlich aber bestimmt vorträgt, kann man sein beamtetes Gegenüber
durchaus so verunsichern, daß es einknickt (ohne hinzufallen), und man geht im Einvernehmen auseinander.

Auch "Bitte", "Danke" und ähnliche Zauberwörtchen können nicht schaden.
Eben habe ich noch den Bayerischen "Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“" gefunden:
Verkündungsplattform Bayern - Ein Informationsangebot der Bayerischen Staatsregierung
www.verkuendung-bayern.de
Stehenbleiben, auf Bänken sitzen oder Fotografieren, bzw. ähnliche Dinge sind darin nicht enthalten.
Lediglich der Punkt "Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe" (§ 1 Abs. 4 der Allgemeinverfügung.)
Das ist sehr, sehr, sehr gummiartig. Zumal Bewegung an der frischen Luft ja gestattet sein soll, wozu auch angemessene
Pausen gehören dürften. Ich gestatte mir in dieser Zeit dann eben ein Foto. - Oder?
Grüße, Christian