Nachtrag - Ihr könnt ja selber mal eine Frage bei bayern.de einreichen und darum bitten, dass die Antwort in die FAQ aufgenommen wird.
Und noch ein Erlebnis unseres Nachbarn mit den Kommunalregelungen:
Er ist Besitzer zweier Autowaschanlagen, alles vollautomatisch ohne Personal. Da Autowaschen in Bayern kein "triftiger Grund" zum Verlassen der Wohnung ist (nein, auch nicht, wenn man sowieso gerade Einkaufen war und zum Beweis ein einsames Päckchen Klopapier vorweisen kann), hat er überall Schilder aufgehängt: Das Benutzen der Waschanlage ist nur für die Fahrzeuge der sog. "Systemrelevanten" erlaubt, also Rettungswagen, Polizeiautos etc.
Das hat natürlich einige Kunden nicht davon abgehalten, ihren Autos trotzdem eine Wäsche zukommen zulassen. Das wurde bemerkt und jetzt hat er - trotz Schildern und Vollautomatik - eine Anzeige am Hals. Weiteres erfolgt schriftlich, liegt noch nicht vor.
Meiner Meinung nach müssten Bußgelder ja eigentlich den Kunden zugehen, wegen Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund (kostet 150 Euro). Er darf seinen Betrieb ja weiter für die o.g. Gruppen geöffnet halten. Nach der rein bayerischen Auslegung wäre das auch so. Aber unsere Ordnungshüter bezogen sich auf eine angeblich städtische, erweiterte Regelung.
Was macht man da? Genau, den schriftlichen Bescheid abwarten und dann Einspruch einlegen. Ich bin gespannt, was dabei raus kommt.