@häuschen:
Das hatte ich ja erklärt: Wenn ein Händler eine nicht oder so gut wie nicht gebrauchte Ware,
also ein Ware, bei der lediglich eine Funktionsprüfung stattgefunden hat, an seinen Händler
zurückgibt, wird ihm die Ware in der Regel (ich bin kein Händler, aber so habe ich es schon
gehört) problemlos 1:1 getauscht.
Dies geben die meisten Händler an ihre Kunden weiter. Denn der Aufwand ist - für beide Seiten -
denkbar gering. Mit dem defekten Teil müssen sich dann andere herumschlagen.
Allerdings spricht das Gesetz nicht von "Aufwand", sondern von "unverhältnismäßigen Kosten"
für den Händler (siehe Absatz 4). Und da auch der Händler, wenn er die Ware (auf Verlangen des
Kunden) zurücknimmt, die Reparatur wohl kaum wird bezahlen müssen, sondern sie entweder
selber zur Reparatur einschicken kann (geringe Kosten für den Versand) oder, wie beschrieben,
gegen einwandfreie Ware umtauschen kann (noch geringere Kosten), sind die Kosten in den
weitaus meisten Fällen nicht unverhältnismäßig.
Etwas anders sieht es natürlich aus, wenn die Sache schon drei Wochen / drei Monate benutzt
worden ist. Denn dann ist sie über eine Funktionsprüfung hinaus benutzt worden, kann also auch
nach einer Reparatur nicht mehr als neu verkauft werden oder auf einen Stand zurückgesetzt
werden (abgegriffenes Gehäuse), ohne einen großen Aufwand betreiben zu müssen.
Und bei Fahrzeugen ist es ohnehin eine andere Sache. Spätestens, wenn Du mit deinem Fahrrad
oder Auto durch eine Pfütze gefahren bist, oder es über Nacht draußen geparkt hast - oder wenn
Du ein Auto zugelassen hast (!) gilt es ja beinahe schon als alt. Ein Auto ist außerdem in der
vom Kunden gewünschten Farbe lackiert. Autohändler habe auch in der Regel eine eigene
Werkstatt oder eine solche direkt bei der Hand, etc.
Ich habe noch ein Beispiel für Nacherfüllung. Ich habe mir vor einem Jahr einen Kameragurt für
meine Z6 gekauft, bei einem Filialisten. Der Gurt war nicht vor Ort verfügbar, ich habe ihn eigens
herbeigeschafft bekommen. Als er kam, war er nicht mehr originalverpackt, aber es wäre albern
gewesen, das zu bemängeln, also habe ich ihn gekauft. Zu Hause habe ich aber festgestellt, daß
eine von zwei - wie heißen diese Dinger? - Gurtösen, diesen Dingern, die die losen Gurtenden
beieinander halten sollen, nicht dabei war.
Also bin ich hin und habe bemängelt. Mir wurde vom Verkäufer angeboten, daß er mal in der
Grabbelkiste nachsieht, und ich habe ihn machen lassen. Er kam wieder und hat tatsächlich zwei
derartige Teile gefunden, die fast aufs Haar genauso aussahen wie das eine originale, das er mir
zum Vergleich auch zeigte. - Situation gerettet, ich war zufrieden.
In diesem Fall hätte man mir sicher auch einen neuen Gurt bestellt, aber ich hätte darauf warten
müssen, und ich hätte es auch selber als unverhältnismäßig empfunden (kaufmännischer Aufwand
zu Ertrag, etc.) auf einen Austausch zu bestehen.
Auf jeden Fall sollte der TO sofort mit der Kamera bei seinem Händler aufschlagen, nicht erst nächste
Woche, wenn das Wetter wieder schöner ist.
Grüße, Christian