Mitmachthema "Street" Fotografie!

Jetzt schreiben wieder meine " Lieblinge ", dass ich mürrisch bin und laber. Gut, soll´n sie !

Für mich sind Urlaubsfotos mit einer Strasse immer noch Urlaubsfotos und nicht street.

Hhmmm, da fühle ich mich angesprochen.

Heißt das, daß im Urlaub keine Fotos vom Typ "Street" entstehen können bzw. dürfen?

Davon abgesehen, daß das kein Urlaub/keine Urlaubsreise war. Ich bin extra deswegen angereist. Anreise und Abreise am selben Tag. 450 Kilometer einfach hin und zurück. Das war an einem Sonntag, ich hatte am Tag zuvor noch gearbeitet. und am Montag darauf schon wieder. Im Urlaub hätte ich mich erholt.

Meines Erachtens stimmt das hier schon mit dem Typus "Street" überein. Straße, Leute, Leute die etwas tun, das auffällt (Musiker, Maler), und dahinter noch ein Ereignis (das die Straße erst gefüllt hat).

Ich kann die Einträge und die Bilder aber auch löschen (lassen) und in ein anderes Thema packen, wenn sie hier nicht genehm sind.


Viele Grüße

von

Christoph
 
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Ich kann die Einträge und die Bilder aber auch löschen (lassen) und in ein anderes Thema packen, wenn sie hier nicht genehm sind.


Viele Grüße

von

Christoph

Warum? Ich würde mich nicht zu sehr von einzelnen negativen Kommentaren beeinflussen lassen. Auch nicht, wenn deren Verfasser natürlich ganz genau wissen was "street" Ist und was nicht.

Gruss Heiko
 
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...
Ich kann die Einträge und die Bilder aber auch löschen (lassen) und in ein anderes Thema packen, wenn sie hier nicht genehm sind.
...


Hi Christoph,

Street oder nicht street das ist bei Deinen Bildern nicht die Frage. (#3737, 3738, 3739)
Bist Du Dir sicher dass Du diese Bilder vom verhüllten Reichstag überhaupt veröffentlichen darfst?

Christo's Verhüllung war nicht dauerhaft. Die Panoramafreiheit trifft daher auf dieses Kunstwerk nicht zu.
Fotos vom verhüllten Reichstag dürfen, soweit mir bekannt, nicht ohne weiteres veröffentlicht werden,
aber vielleicht weiß das jemand doch besser als ich.
 
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Hi Christoph,

Street oder nicht street das ist bei Deinen Bildern nicht die Frage. (#3737, 3738, 3739)
Bist Du Dir sicher dass Du diese Bilder vom verhüllten Reichstag überhaupt veröffentlichen darfst?

Christo's Verhüllung war nicht dauerhaft. Die Panoramafreiheit trifft daher auf dieses Kunstwerk nicht zu.
Fotos vom verhüllten Reichstag dürfen, soweit mir bekannt, nicht ohne weiteres veröffentlicht werden,
aber vielleicht weiß das jemand doch besser als ich.


@gerhardb

Hallo Gerhard,

interessanter Hinweis, aber davon hab' ich noch nie gehört. Immerhin wurde hier ein Bauwerk verhüllt, das immer noch steht. Allerdings gibt es im Wikipedia-Artikel zu dem Kunstwerk tatsächlich kein einziges Foto der Verhüllung.

Allerdings gibt es hier:


den letzten Satz im Artikel, unter den ich fallen dürfte: Keine kommerziellen Interessen, privat, und Tagesbericht (gleichwohl der Tag, über den ich hier fotografisch berichte, schon 24 Jahre zurück liegt).

Verklagt wurde ein Postkartenverlag, der mit den Fotos natürlich Geld verdienen wollte. Die Künstler hatten den Prozeß gegen den Verlag gewonnen.

Meine Vermutung: Nach der langen Zeit, und ohne daß ich damit Geld verdiene, ist es den Künstlern herzlich egal.

Alles weitere wäre ein Fall für einen examinierten Juristen, der ich nicht bin.

Weiß hier jemand vielleicht noch etwas genaueres dazu?


Viele Grüße

von

Christoph
 
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Danke, Armin, für dein Kompliment.

Hier also nochmals was frisch aus Venedig:

20191123_NZ6_1029swNF.jpg



20191123_NZ6_1018swNF.jpg



20191124_NZ6_0903swNF.jpg


 
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