Mitmachthema "Street" Fotografie!

@Christoph Blümer
" Nein, ich betrachte es als Kunstwerk und darf es daher nach Sicht des Bundesverfassungsgerichts so ohne Einwilligung veröffentlichen."
Und weil jeder meint, der sich "Streetfotograf" nennt, es auch so betrachtet weil "Kunstwerk", oder? Da machst Du es Dir aber einfach, nur so einfach ist es aber jedoch nicht. Und die Persönlichkeitsrechte stehen über dem Kunstwerk. Daher wirst Du wieder ein Problem mit der Justiz bekommen, wenn die Dame ihr Foto sieht und etwas dagegen hat.
Fotografieren ohne Erlaubnis einholen wird zu oft eher geduldet, aber das Foto veröffentlichen ohne Erlaubnis geht absolut nicht.
In den 10 Jahren meiner Hochzeitsfotografie habe ich da schon auch Erfahrungen sammeln können und mitbekommen, dass es eben so wie Du es darstellst nicht i.O. ist.
 
1 Kommentar
Christoph Blümer kommentierte
@K-H-B Wie in einer anderen Antwort bereits ausgeführt, habe ich das etwas provokativ zugespitzt als Gegenpol zum "Man darf gar nichts mehr!", das gern vertreten wird. Natürlich sind da immer noch etlich wenns und danns und abers und kommtdraufanns zu berücksichtigen.

Fotografieren im öffentlichen Raum ist zu dulden, da wird schwerlich eine stichhaltige Handhabe beizubringen sein. Veröffentlichen ist das eigentliche Rechtsproblem. Letztlich ist es aber ganz exklusiv mein Problem, falls die Dame aus Stuttgart Einwände hat und die Löschung verlangt - Probleme mit der Justiz bekomme ich sowieso nur, wenn sie direkt zur Rechtswegkeule greift und einen Anwalt beauftragt oder mich gleich zivilrechtlich verklagt, mit dem Risiko, dass der Richter die Persönlichkeitsverletzung nicht als "gravierend" erkennt und die Dame dann auf ihren Kosten sitzen bliebe.

Was das Bundesverfassungsgericht letztlich geurteilt hat: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, hinter der die Kunst-Absicht der Streetfotografie zurücktreten muss, sind maßgeblich die Veröffentlichungsumstände zu betrachten, und da ist nunmal ein großformatiges Plakat an der Hauptstraßenkreuzung des Wohnorts der Abgebildeten anders zu bewerten als ein Webforum, das sich an Fotofreunde richtet und mehr den Charakter einer Galerie- bzw. Museums-Ausstellung hat, die also erst mal gezielt aufgesucht werden muss. Aus der Anzahl der "Likes" in diesem Thread kann man schwerlich was anderes ableiten als einen sehr überschaubaren Kreis von Betrachtern. Genau da kommt eben der Aspekt der Kunstdarstellung, hinter der ggf. das Persönlichkeitsrecht eben doch bisweilen zurückzutreten hat, stark zur Geltung - die nicht-kommerziellen Absichten bei der Veröffentlichung stärken das eher noch.

Abschließend nochmal der Hinweis: Jeder ist beim Themas seines eigenen Glückes Schmied und muss für sich (!) entscheiden, ein potentielles Risiko einzugehen. Es handelt sich um zivilrechtliche Sachverhalte und nicht um Offizialdelikte, d.h. mit Polizei und Staatsanwaltschaft hätte man sowieso nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anzeigen
Jeder ist für sich allein .......

 
hjba kommentierte
Du solltest das Bild noch einmal genau betrachten. Wenn mein Eizo CG nicht verzerrt, sind beide Kanten um den gleichen Winkel im Uhrzeigersinn gedreht.
 
Christoph Blümer kommentierte
Genau: 98 mm links, 96 mm rechts. Das kippt einfach nur ein bisschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Christoph Blümer kommentierte
Die Zeit hat man aber hinterher vor dem Veröffentlichen. Sorry, aber das ist echt kein starkes Argument.
 
B
Brunke kommentierte
Die Bildaussage ist von der Ausrichtung unbenommen. Bei so dominanten Linien stört mich eine schiefe Ausrichtung. Ausgerichtet gewinnt das Bild.

Bildkritik würde ich mir häufiger wünschen. Ansonsten ein schönes Bild.
 
norei kommentierte
@hjiba: Christoph hat recht (vorausgesetzt, der Mast verjüngt sich nach oben).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht sicher, ob das jetzt Street ist oder nicht.



Hans Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
1
1bildermacher1 kommentierte
Jetzt hast du mich im diesem Fall überzeugt sonst diskutieren wir noch bis ins 2023
Gruss Wolfgang
 
Christoph Blümer kommentierte
Für mich wäre die Diskussion auch ohne Dein "Du hast Recht und ich meine Ruhe"-Statement beendet gewesen, weil alles Essentielle gesagt ist. Dass es immer Einzelne gibt, die komplett eigene Definitionswelten schaffen, kenne ich zum Thema aus dem Fotoclub, aber die Leute kassieren für ihre Bilder dann eben nicht nur von mir ihre 0 Punkte für "Thema verfehlt".
 
waxman kommentierte
Zu allem Überfluss geb ich jetzt auch noch meinen Senf dazu.
Wenn man die Definition von „Street“ Fotografie eng fasst, dann ist es nicht „Street“, eben weil der urbane Raum fehlt. Die andere Frage ist, wer eigentlich die Voraussetzung „urban“ für Street Fotografie festgelegt hat bzw. warum dies sakrosankt sein soll. Ich kann nur meine persönliche Auffassung kundtun: Ich bin da lieber etwas liberaler, was die Zuordnung angeht und nicht so dogmatisch. Wobei das kein Angriff auf Leute sein soll, die dies anders sehen.
Das Bild ist für mich keinesfalls Landschaftsfotografie, auch wenn Wasser und Natur einen nicht unerheblichen Raum des Bildes einnehmen. Der Themenfokus liegt zumindest für mich eindeutig auf dem Fahrer mit Liegefahrrad. Sollte ich das Bild einem Thema zuordnen, dann würde ich es unter „Menschen“, „Kontemplation“ oder “Bewegung und Natur“ subsumieren.
Auf jeden Fall ist es für mich ein sehr gelungenes Bild.
 
ernst.w kommentierte
Wenn man die Definition von „Street“ Fotografie eng fasst, dann ist es nicht „Street“, eben weil der urbane Raum fehlt.
Enge oder weite Fassung des Begriffs "Street"... Das hat jetzt schon fast komische Züge. Wie wird "Street" normalerweise übersetzt? Richtig: "Straße". Siehst du auf diesem Bild eine Straße? Somit können wir uns alle Diskussionen dieser Richtung bei diesem Bild ersparen. Alle.

Und jetzt bitte nicht sagen "Ein Steg ins Wasser könnte man auch als Straße bezeichnen." Ich will mich heute nicht totlachen.
 
waxman kommentierte

Ernst, ich weiß, das auf dem Bild keine Straße zu sehen ist und ich werde auch sicherlich keinen Steg in eine Straße umdefinieren. Ich versuche jetzt mal meine Standpunkt zu konkretisieren: Der Begriff „Street“ im Hinblick auf Fotografie ist zumindest für mich kein sehr eng zu fassender Begriff, sondern eher ein Synonym für „öffentlichen Raum“. Sonst dürfte man “Street“ auch nicht auf einem öffentlichen Platz oder auf einem Hinterhof fotografieren, das sind ja, wenn man den Begriff sehr eng auslegt, auch keine Straßen.
Vielleicht sollten wir uns darauf einigen, dass es diesbezüglich Leute gibt, die den Begriff „Street Fotografie“ enger auslegen und Leute, die das weitgefasster sehen. Wobei besagtes Foto mit Sicherheit ein Grenzfall ist. Ich hatte in meinem vorangegangenen Post ja auch schon Themenbegrifflichkeiten genannt, die hier vielleicht besser passen würden, aber bei denen ich nicht weiß, ob sie im Forum überhaupt existieren. Eine endgültige objektive „Lösung“ bezüglich der Begrifflichkeitsdefinition „Street“ in der Fotografie zwischen eher dogmatischer und eher liberaler Sichtweise werden wir ohnehin nicht herbeiführen können, viel eher diskutieren wir dann noch an der Schwelle zum nächsten Leben weiter. Falls ein solches existieren sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie geht es zurück?

Wenden geht nicht - Hilfsperson ?
 
2 Kommentare
of51 kommentierte
Na immer gerade aus
 
norei kommentierte
... hat doch 'nen Motor im Vorderrad, der kann vielleicht auch rückwärts ...
 
Fahren ohne Helm ... und erwischt.


 
1 Kommentar
waxman kommentierte
Das erinnert mich an ein Erlebnis in Andorra la Vela auf meiner Pyrenäentour in 2018. Ich hatte mein Gepäck samt Helm schon im Hotelzimmer im 10. Stock deponiert und wollte nur kurz mein Motorrad für die Nacht abstellen. Gleich 100 m nach dem Wegfahren auf der Suche nach einem Stellplatz wurde ich gleich von einer Polizeibeamtin angehalten, die mich auf den fehlenden Helm aufmerksam machte und mich nicht weiterfahren lassen wollte. Man erinnere sich: der Helm lag im 10. Stock. Mit viel Dackelblick und Schilderung der Situation meinerseits ließ sie mich dann weitersuchen, obwohl ihr das sichtlich schwer fiel. Unglücklicherweise sieht es in Andorra Stadt im Bezug auf Stellplätze ungleich schlechter aus als in München Innenstadt. Ich musste also relativ lange suchen, bis ich ein Plätzchen gefunden hatte. Wie es der Teufel und das Gesetz will, stand ich zwei Straßenecken weiter wieder helmlos vor der selben Polizeibeamtin. Diesmal hatte ich keine Chance mehr. Mit deutlich drohendem Blick wurde ich in das Hotelzimmer verwiesen, um meinen Helm zu holen, bevor ich weiter nach einem Standplatz suchen konnte. Als ich dann nach 10 Stockwerke rauf und wieder runter in Motorradklamotten nach schlussendlich erfolgreicher Standplatzsuche mit dem Helm in der Hand zum Hotel zurückging, lief mir besagte Polizeibeamtin ein drittes Mal über den Weg. Ich konnts mir nicht verkneifen, ich hatte ihr dann demonstrativ mit dem Helm zugewunken und mit dem Finger darauf gezeigt. Meine humorvolle Geste wurde jedoch nicht goutiert, sondern mit noch böserem Blick beantwortet.
Da soll noch mal jemand sagen, nur die deutschen Ordnungskräfte wären extrem penibel.
 
 
2 Kommentare
B
Blackadder978 kommentierte
Offensichtlich warst du zur gleichen Zeit wie ich da unterwegs… ich hatte ihn gefragt ob ich fotografieren darf und er hatte gebeten sein Gesicht nicht zu zeigen, daher hier nur der Hund

 
Lees kommentierte
Eine große Aufnahme

Gruß, Stefan
 
-Anzeige-