Enge oder weite Fassung des Begriffs "Street"... Das hat jetzt schon fast komische Züge. Wie wird "Street" normalerweise übersetzt? Richtig: "Straße". Siehst du auf diesem Bild eine Straße? Somit können wir uns alle Diskussionen dieser Richtung bei diesem Bild ersparen. Alle.Wenn man die Definition von „Street“ Fotografie eng fasst, dann ist es nicht „Street“, eben weil der urbane Raum fehlt.
Nach vorne ist doch genug Raum...............Schönes Bild, dem Fotografen hätte man etwas mehr Freiraum gönnen können.
VG Raimund
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Fotografieren im öffentlichen Raum ist zu dulden, da wird schwerlich eine stichhaltige Handhabe beizubringen sein. Veröffentlichen ist das eigentliche Rechtsproblem. Letztlich ist es aber ganz exklusiv mein Problem, falls die Dame aus Stuttgart Einwände hat und die Löschung verlangt - Probleme mit der Justiz bekomme ich sowieso nur, wenn sie direkt zur Rechtswegkeule greift und einen Anwalt beauftragt oder mich gleich zivilrechtlich verklagt, mit dem Risiko, dass der Richter die Persönlichkeitsverletzung nicht als "gravierend" erkennt und die Dame dann auf ihren Kosten sitzen bliebe.
Was das Bundesverfassungsgericht letztlich geurteilt hat: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, hinter der die Kunst-Absicht der Streetfotografie zurücktreten muss, sind maßgeblich die Veröffentlichungsumstände zu betrachten, und da ist nunmal ein großformatiges Plakat an der Hauptstraßenkreuzung des Wohnorts der Abgebildeten anders zu bewerten als ein Webforum, das sich an Fotofreunde richtet und mehr den Charakter einer Galerie- bzw. Museums-Ausstellung hat, die also erst mal gezielt aufgesucht werden muss. Aus der Anzahl der "Likes" in diesem Thread kann man schwerlich was anderes ableiten als einen sehr überschaubaren Kreis von Betrachtern. Genau da kommt eben der Aspekt der Kunstdarstellung, hinter der ggf. das Persönlichkeitsrecht eben doch bisweilen zurückzutreten hat, stark zur Geltung - die nicht-kommerziellen Absichten bei der Veröffentlichung stärken das eher noch.
Abschließend nochmal der Hinweis: Jeder ist beim Themas seines eigenen Glückes Schmied und muss für sich (!) entscheiden, ein potentielles Risiko einzugehen. Es handelt sich um zivilrechtliche Sachverhalte und nicht um Offizialdelikte, d.h. mit Polizei und Staatsanwaltschaft hätte man sowieso nichts zu tun.