@Christoph Blümer
" Nein, ich betrachte es als Kunstwerk und darf es daher nach Sicht des Bundesverfassungsgerichts so ohne Einwilligung veröffentlichen."
Und weil jeder meint, der sich "Streetfotograf" nennt, es auch so betrachtet weil "Kunstwerk", oder? Da machst Du es Dir aber einfach, nur so einfach ist es aber jedoch nicht. Und die Persönlichkeitsrechte stehen über dem Kunstwerk. Daher wirst Du wieder ein Problem mit der Justiz bekommen, wenn die Dame ihr Foto sieht und etwas dagegen hat.
Fotografieren ohne Erlaubnis einholen wird zu oft eher geduldet, aber das Foto veröffentlichen ohne Erlaubnis geht absolut nicht.
In den 10 Jahren meiner Hochzeitsfotografie habe ich da schon auch Erfahrungen sammeln können und mitbekommen, dass es eben so wie Du es darstellst nicht i.O. ist.
" Nein, ich betrachte es als Kunstwerk und darf es daher nach Sicht des Bundesverfassungsgerichts so ohne Einwilligung veröffentlichen."
Und weil jeder meint, der sich "Streetfotograf" nennt, es auch so betrachtet weil "Kunstwerk", oder? Da machst Du es Dir aber einfach, nur so einfach ist es aber jedoch nicht. Und die Persönlichkeitsrechte stehen über dem Kunstwerk. Daher wirst Du wieder ein Problem mit der Justiz bekommen, wenn die Dame ihr Foto sieht und etwas dagegen hat.
Fotografieren ohne Erlaubnis einholen wird zu oft eher geduldet, aber das Foto veröffentlichen ohne Erlaubnis geht absolut nicht.
In den 10 Jahren meiner Hochzeitsfotografie habe ich da schon auch Erfahrungen sammeln können und mitbekommen, dass es eben so wie Du es darstellst nicht i.O. ist.
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Kommentar












Fotografieren im öffentlichen Raum ist zu dulden, da wird schwerlich eine stichhaltige Handhabe beizubringen sein. Veröffentlichen ist das eigentliche Rechtsproblem. Letztlich ist es aber ganz exklusiv mein Problem, falls die Dame aus Stuttgart Einwände hat und die Löschung verlangt - Probleme mit der Justiz bekomme ich sowieso nur, wenn sie direkt zur Rechtswegkeule greift und einen Anwalt beauftragt oder mich gleich zivilrechtlich verklagt, mit dem Risiko, dass der Richter die Persönlichkeitsverletzung nicht als "gravierend" erkennt und die Dame dann auf ihren Kosten sitzen bliebe.
Was das Bundesverfassungsgericht letztlich geurteilt hat: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, hinter der die Kunst-Absicht der Streetfotografie zurücktreten muss, sind maßgeblich die Veröffentlichungsumstände zu betrachten, und da ist nunmal ein großformatiges Plakat an der Hauptstraßenkreuzung des Wohnorts der Abgebildeten anders zu bewerten als ein Webforum, das sich an Fotofreunde richtet und mehr den Charakter einer Galerie- bzw. Museums-Ausstellung hat, die also erst mal gezielt aufgesucht werden muss. Aus der Anzahl der "Likes" in diesem Thread kann man schwerlich was anderes ableiten als einen sehr überschaubaren Kreis von Betrachtern. Genau da kommt eben der Aspekt der Kunstdarstellung, hinter der ggf. das Persönlichkeitsrecht eben doch bisweilen zurückzutreten hat, stark zur Geltung - die nicht-kommerziellen Absichten bei der Veröffentlichung stärken das eher noch.
Abschließend nochmal der Hinweis: Jeder ist beim Themas seines eigenen Glückes Schmied und muss für sich (!) entscheiden, ein potentielles Risiko einzugehen. Es handelt sich um zivilrechtliche Sachverhalte und nicht um Offizialdelikte, d.h. mit Polizei und Staatsanwaltschaft hätte man sowieso nichts zu tun.