Mitmachthema "Street" Fotografie!

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Oktobersonnenscheinsonntag

Kann man das noch als "Street" gelten lassen?
 
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Nachmittags bei schönem Wetter Schlangestehen vor der Kuhbar am Marktplatz in Hamm-Herringen und anschließend
das leckere Eis genießen:

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Auch Hamm-Herringen: Eis-Straßenschalter für leckere Hörnchen und Becher

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Ich finde, man kann ruhig etwas mutiger sein mit der Abbildung von Menschen, jedenfalls solange man die Bilder nicht in Berlin in Überlebensgröße an Schautafeln pinnt. Ich zitieren mal aus Wikipedia:

wikipedia schrieb:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8. Februar 2018 das Urteil des Kammergerichts als verfassungskonform bewertet, gleichzeitig aber festgestellt, dass die Straßenfotografie unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG falle. Bei der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person müssten die Gerichte im Einzelfall klären, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat; eine geringfügige Beeinträchtigung oder die bloße Möglichkeit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung reichten hierzu angesichts der hohen Bedeutung der Kunstfreiheit nicht aus. Das Kammergericht habe die Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheit bei der Zuordnung des Bildnisses zum Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG und in das Ergebnis seiner Abwägung im Rahmen von § 23 Abs. 2 KUG einbezogen und sei dabei auch den Eigengesetzlichkeiten der Straßenfotografie gerecht geworden. Indem es die Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin aus der Art der Präsentation des Bildes als großformatigem Blickfang an einer öffentlichen Straße herleitet, habe das Kammergericht nicht verkannt, dass es mit der Kunstfreiheit nicht vereinbar wäre, ihren Wirkbereich von vornherein auf Galerien, Museen oder ähnliche räumlich begrenzte Ausstellungsorte zu begrenzen, sondern habe die besondere Persönlichkeitsverletzung der Klägerin durch die hervorgehobene Präsentation auf einer großformatigen Stelltafel an einer der verkehrsreichsten Straßen einer Millionenstadt zum zentralen Punkt seiner Abwägung gemacht. Damit habe das Kammergericht die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung, welche strukturtypisch für die Straßenfotografie sei, nicht generell unmöglich gemacht.
 
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Ich finde, man kann ruhig etwas mutiger sein mit der Abbildung von Menschen, jedenfalls solange man die Bilder nicht in Berlin in Überlebensgröße an Schautafeln pinnt. Ich zitieren mal aus Wikipedia:


Man könnte auch gelegentlich - ohne die Hilfe der Gerichte - versuchen zu ergründen,
was Streetfotografie von der Fotografie auf der Strasse unterscheidet.
 
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Man könnte auch gelegentlich - ohne die Hilfe der Gerichte - versuchen zu ergründen,
was Streetfotografie von der Fotografie auf der Strasse unterscheidet.

Wie schon anderenorts erwähnt, bin ich Asperger-Autist und kann nicht zwischen den Zeilen lesen. Muss ich Deinen Beitrag als inhaltliche Kritik an meinem Bild verstehen?
 
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Wie schon anderenorts erwähnt, bin ich Asperger-Autist und kann nicht zwischen den Zeilen lesen. Muss ich Deinen Beitrag als inhaltliche Kritik an meinem Bild verstehen?

Nicht an Deinem Bild.
" Street " meint eigentlich mehr, als ein Foto, das auf einer Strasse entstanden ist.
 
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Nicht an Deinem Bild.
" Street " meint eigentlich mehr, als ein Foto, das auf einer Strasse entstanden ist.

Ah, OK.

Wikipedia listet als - nicht verbindliche - Kriterien auf:

Wikipedia schrieb:
Es existiert keine exakte Definition von Straßenfotografie.

Als Kriterien werden genannt:
  • Eine Straßenfotografie zeigt eine Situation des Augenblicks, die genau so nicht wieder erscheinen wird, wenngleich der Charakter dieser Situation über den Moment hinausweisen und „das Wesentliche von Ort und Zeit wiedergeben“ sollte: „Das Festhalten eines besonderen Moments ist die hohe Kunst der Straßenfotografie, aber einen ebenso hohen Stellenwert hat das Umsetzen der besonderen Atmosphäre eines jeden Ortes.“
  • Meist werden Menschen in einer Außenszene oder -situation gezeigt; jedoch können auch Bilder leerer Plätze das zuvor genannte Kriterium erfüllen.
  • Die Situation ist authentisch und hat dokumentarischen Charakter. Als Abgrenzung zur Dokumentarfotografie nennt der Autor Clive Scott folgende Merkmale:
    • Dokumentarfotografie fokussiert ein bestimmtes Motiv oder Subjekt, während Straßenfotografie häufig einen peripheren, zufälligen Blickwinkel einnimmt – so dass der Betrachter sich die Frage stellt, wer das Subjekt der Szene ist.
    • Straßenfotografie zeigt den zufälligen, Dokumentarfotografie den schicksalhaften Moment.
    • Dokumentarfotografie dränge den Betrachter zu einer Wertung, Straßenfotografie lasse ihm die Freiheit persönlicher Interpretation.
    • Dokumentarfotografie dränge den Betrachter in eine Konfrontation, Straßenfotografie gestatte ihm die Position des distanzierten, häufig sogar ironischen Betrachters.
  • Abgelichtete Menschen sind nicht als Privatpersonen gemeint, sondern als anonyme Figuren einer allgemeinen menschlichen Situation. Eine Straßenfotografie zeigt nicht eine dem Fotografen bekannte Person in einer Pose, im Unterschied zur Fotografie der Paparazzi auch keine öffentlich bekannte Person, sondern eine Grundsituation des Alltags im öffentlichen Raum.
  • Eine Straßenfotografie ist das Produkt von Zufall und schneller Erfassung des besonderen Moments durch den Fotografen. Das Können des Fotografen, seine Vertrautheit mit dem Thema, kommt im Bild zum Ausdruck und zeichnet Straßenfotografie als künstlerische Gattung aus.
Danach sind sehr viele der in diesem Thread gezeigten Bilder nicht "Street" im eigentlichen Sinne.
 
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Ah, OK.

Wikipedia listet als - nicht verbindliche - Kriterien auf:

Danach sind sehr viele der in diesem Thread gezeigten Bilder nicht "Street" im eigentlichen Sinne.
Ja, das ist ein schwieriges Thema. Wenn man auf youtube sucht, machen die meisten Streetfotografen SW Bilder, weil da die gewollte Aussage oder Emotion besser rüber kommt. Meist werden starke Kontraste bevorzugt. Immer wird versucht, nicht ein zufälliges Bild zu knipsen, sondern eine besondere Perspektive oder eine witzige oder auch nachdenkliche Assoziation zu erzeugen. Auch ist die Brennweite nicht unwichtig, die meisten arbeiten mit leichtem Weitwinkel (ca 35mm an FX). Dadurch gelingt es besser, das Umfeld einer Person mit einzubeziehen, was aber mit 50mm sicher auch gut geht, wie man hier vielfach schon sehen konnte.
Meine These wäre: wenn ein in SW umgewandeltes Streetfoto noch interessant aussieht (was immer das heissen mag), erfüllt es schon mal ein wichtiges Kriterium und darf auch in Farbe gezeigt werden (mir persönlich gefällt SW besser, weil es den typischen Genre widerspiegelt).
 
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Es ist ja vieles Ansichtssache vom Betrachter : Die Aufnahme ca. 2° im Uhrzeigersinn drehen, beschneiden, aber nicht so eng ...

und ich vermute, vorne im Bild packt eine Portraitmalerin ein, oder aus

aber mir fehlt die Aussage, die aus dem Foto mehr macht, als eine typische Marktszene im Süden - sorry
 
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Es ist ja vieles Ansichtssache vom Betrachter : Die Aufnahme ca. 2° im Uhrzeigersinn drehen, beschneiden, aber nicht so eng ...
... und eventuell die Lichter noch etwas reduzieren.
und ich vermute, vorne im Bild packt eine Portraitmalerin ein, oder aus
Es ist eine Harfinistin, die da mit ihrem Instrument hantiert.

Zur Aussage gebe ich Kay Recht.
Ich hätte das Bild so auch nicht unter Street einsortiert, sondern würde es eher als Teil einer Reportage oder Bilderserie über Südfrankreich sehen..
Würdest Du das Bild gemacht haben, als die Harfe erklang, dann wäre das ein feines Street-Motiv geworden.
 
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