nicht mehr nur im Set

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.
Ja klar Herr Finanzbeamter, die Märchensteuer bei einem Totalverlust …
Kann`ste mir einen Bescheid ausstellen? So einen, wie er mir gerade für die Gewerbesteuer vorliegt?

Heute am 15.05. muss ich einen Betrag überweisen. Exakt den selben Betrag bekomme ich morgen, am 16.05. wegen einer Korrektur zurückerstattet. Danach muss ich erst mal bis zu einem neuen Bescheid nix mehr zahlen. (Wahrscheinlich auch wegen den Totalverlusten :D) Ich wurde im Amtsdeutsch aufgefordert, am 15.08. und 15.11. jeweils 0,00 Euro zu überweisen. Daran schließt sich eine Belehrung über die Folgen verspäteter Zahlung, Rechtsbehelfsbelehrung, Kontenangaben der Landeshaupstadt und sonstige Hinweise an …
:fahne: So weit zum Irrtum.
 
Kommentar
Anzeigen
Wenn er das Ding für 2100 netto einbucht und irgendwann zum
Betrag x netto weiterkauft muss er einem privaten Endkunden die dann gültige Mehrwertsteuer aufschlagen.

Wenn er das Ding abgeschrieben hat und einfach privat weiternutzt auf welchen Restwert soll er dann bitte Mehrwertsteuer zahlen?

Gruß
Jürgen

Auf den sogenannten Teilwert. Eine Kamera ist nach der kompletten Abschreibung nicht wertlos. Das ist nun einmal unser Steuerrecht.
 
Kommentar
Aha, ein Steuerrechtsfred - cool.

Speziell die Df verliert doch nicht an Wert, sie steigt sogar, weilse retro is. Da ist das Finanzamt ganz heiß.

Wahnsinnsbeträge, an denen sich hier gesund gestoßen wird :D Wer mit ein paar gefaketen Kameramorden zum Nullbescheid kommt hat mEn eher ein Problem.
 
Kommentar
Auf den sogenannten Teilwert. Eine Kamera ist nach der kompletten Abschreibung nicht wertlos. Das ist nun einmal unser Steuerrecht.
So ein Pfeffer. Am Biertisch aufgeschnappt?
Wenn die Kamera abgeschrieben ist, ist der Wert 0,00. Unter steuerlicher Sicht ist die Kamera wertlos. Dann kann man, muss aber nicht, die Kamera mit einem frei wählbaren Erinnerungswert in den Büchern belassen. Für die Weitergabe eines wertlosen Gegenstandes muss selbstverständlich keine 19% Mehrwertsteuer gezahlt werden.
0,00 € * 19% = ??? Kann dafür auch Teilzahlungen vereinbart werden?
:lachen:

… mit ein paar gefaketen Kameramorden zum Nullbescheid …
Ne, ne, so isses nich. :D Hier werden weder Katzen noch Kameras umgebracht.
Die Korrektur erfolgte auf Grund falscher Berechnungen der Beamten, die nun auf Null gesetzt werden. Da wurden Einnahmen der Vorjahre einfach mal so hochgerechnet und weitergeführt. Aber um`s Gesicht zu wahren, wird die Gewerbesteuer eingetrieben, auch wenn im selben Bescheid vermerkt ist, dass sie am folgenden Tag zurückgezahlt wird. Ist doch lustig, erst Arbeitszeit verplempern und anschließend den sinnfreien Bescheid mit Postgebühren aufwerten. So wird aus (Klug-)Scheiß ein Mehrwert …
:D
 
Kommentar
Könnt ihr euch bitte anderswo über steuerrechtliche Fragen austauschen? Ich guck hier in meiner Freizeit rein und erhoffe mir Beiträge zur DF, die nun auch ohne Objektiv lieferbar ist ...
 
Kommentar
Nein, im Studium.
Nun gut, belassen wir es dabei. Wenn`s schon im Studium nicht verstanden wurde, werde ich es nicht richten können. Aber Du darfst Dich weiter darüber auslassen, was ich Deiner Meinung nach an Steuern zahlen müsste. Meinetwegen kannst Du auch die Steuern von Frau Merkel berechnen. Irgendeine Bedeutung hat weder das eine noch das andere.

Könnt ihr euch bitte anderswo über steuerrechtliche Fragen austauschen? Ich guck hier in meiner Freizeit rein und erhoffe mir Beiträge zur DF, die nun auch ohne Objektiv lieferbar ist ...
Entschuldigung … aber da bist Du hier falsch. In diesem Thread geht es um den (günstigeren) Kauf der Df. Gucks Du noch mal den Eröffnungsthread an? Die anderen Themen findest Du hier.
 
Kommentar
Nun gut, belassen wir es dabei. Wenn`s schon im Studium nicht verstanden wurde, werde ich es nicht richten können. Aber Du darfst Dich weiter darüber auslassen, was ich Deiner Meinung nach an Steuern zahlen müsste. Meinetwegen kannst Du auch die Steuern von Frau Merkel berechnen. Irgendeine Bedeutung hat weder das eine noch das andere.


Deine Arroganz stinkt zum Himmel :mad:.
 
Kommentar
Die verkaufe ich nicht wieder. Die verschenke ich nach der Abschreibung - an mich. Das wird ein Totalverlust. :)

ehm, ja ne, nur Tippfehler …

Was ich noch aus meinem Studium weiß:
Privatentnahmen = Entnahmewert: hier der Zeitwert geschätzte 1.000,- €
Buchwert der Df nach sieben Jahren: hier -1 € (nach sieben Jahren abgeschrieben, laut AfA Tabelle)
Entnahmegewinn: hier 999,- €

Es ist nicht richtig, dass Du keine Umsatzsteuer darauf bezahlst. Eine Privatentnahme wird steuerrechtlich wie ein Verkauf an Dritte behandelt, hinzu kommt dann noch der Entnahmegewinn (ich glaube Steuersatz bis max. 42%) und um den kommst Du auch nicht rum, außer Du hast die Df vorher "verschrottet" und DAS macht einen Prüfer oder das FA immer misstrauisch, wenn kein Nachweis dafür vorliegt. Der Prüfer schätzt dann den Entnahmewert und wird sich dann auch sicher deine weiteren Unterlagen noch genauer ansehen. Bei 42% wären das dann 419,58 zzgl. 19% Umsatzsteuer an das FA.
Bei deinen Angaben hier, gehe ich davon aus, dass die Df zu einem bestimmten Zeitpunkt verschrottet wird :hehe:
 
Kommentar
Was ich noch aus meinem Studium weiß:
Privatentnahmen = Entnahmewert: hier der Zeitwert geschätzte 1.000,- €
Buchwert der Df nach sieben Jahren: hier -1 € (nach sieben Jahren abgeschrieben, laut AfA Tabelle)
Entnahmegewinn: hier 999,- €

Es ist nicht richtig, dass Du keine Umsatzsteuer darauf bezahlst. Eine Privatentnahme wird steuerrechtlich wie ein Verkauf an Dritte behandelt, hinzu kommt dann noch der Entnahmegewinn (ich glaube Steuersatz bis max. 42%) und um den kommst Du auch nicht rum, außer Du hast die Df vorher "verschrottet" und DAS macht einen Prüfer oder das FA immer misstrauisch, wenn kein Nachweis dafür vorliegt. Der Prüfer schätzt dann den Entnahmewert und wird sich dann auch sicher deine weiteren Unterlagen noch genauer ansehen. Bei 42% wären das dann 419,58 zzgl. 19% Umsatzsteuer an das FA.
Bei deinen Angaben hier, gehe ich davon aus, dass die Df zu einem bestimmten Zeitpunkt verschrottet wird :hehe:

:up: Sehr gut formuliert.
 
Kommentar
Eure Steuerdiskussion ist doch kalter Kaffee. Wer selbstständig ist, sollte schon sehr gut wissen, was eine Privatentnahme ist. Bei der Steuerprüfung immer wieder gerne genommen und immer wieder gibt es dicke Augen, wenn der Prüfer seine Rechnung aufmacht....

Und der Eröffnungsfred lautet so:
"Ab sofort verkauft Nikon die Df in Deutschland nicht mehr ausschließlich im Set mit dem 1,8/50, sondern auch den Body einzeln."

Ich sehe da keinen Ansatz für eure Auslassungen übers Steuerrecht. :dizzy:
Macht einen neuen Fred auf; ich frage dann gerne mal bei einem Steuerbeamten und Finanzprüfer nach! ;)
 
Kommentar
Eure Steuerdiskussion ist doch kalter Kaffee. Wer selbstständig ist, sollte schon sehr gut wissen, was eine Privatentnahme ist. Bei der Steuerprüfung immer wieder gerne genommen und immer wieder gibt es dicke Augen, wenn der Prüfer seine Rechnung aufmacht....

Eben darum kann man diverse Aussagen dazu nicht unkommentiert lassen, auch wenn sie direkt damit nichts zu tun haben.
Selbständig bedeutet nicht automatisch Wissen :D
 
Kommentar
Da brüstet sich einer mit markigen Finanzsprüchen und vermeintlich klugen Steuertricks. Das allein find ich schon merkwürdig. Zahl ich 0 Euro Gewerbesteuer, hab ich auch nix verdient, das ist doch mies und kein Grund zur Freude, denn ich hab allein von meiner Abschreibung gelebt.

Nehmen wir mal an, ich wäre Fotograf und besorge mir eine Df. Die kommt zum Neuwert in die Bücher, wird 3 Jahre abgeschrieben und hat dann einen Buchwert von Null. Danach nutze ich sie weiter, weil ich ja Fotograf bin, ob privat, oder beruflich, ist dem Finanzamt theoretisch! so lange egal, bis ich sie wieder loswerden will. Ich erfreue mich an der inzwischen leicht veralteten Kamera noch weitere 2 Jahre. Dann ist aber auch der Zeitpunkt gekommen, an dem das Ding von Natur aus schon annähernd wertlos ist.

Verschrotte ich die noch 150€ teure Kamera, oder verkaufe sie anderweitig für 160€, oder leg sie in den Schrank und lasse sie endgültig vergammeln, völlig schnuppe.

Ich muss ihren Verbleib dokumentieren, bzw. ihren Verkaufserlös verbuchen.
 
Kommentar
Privatentnahmen = Entnahmewert: hier der Zeitwert geschätzte 1.000,- € Buchwert der Df nach sieben Jahren: hier -1 € (nach sieben Jahren abgeschrieben, laut AfA Tabelle) Entnahmegewinn: hier 999,- €
Wenn die Kamera vollständig abgeschrieben ist, ist der Wert genau 0,00 €. Nicht mehr, nicht weniger.
Natürlich kann da jemand kommen und schätzen … ach die sieht ja neuwertig aus – machen wir mal einen Schätzwert von 2498,00 € (ist ja immerhin unter dem Kaufwert). Oder … oh weih oh weih, wie abgenutzt die doch schon ist, für die müssen wir ja noch Entsorgungsgebühren zahlen …
Ne, ihr Experten, so geht`s eben nicht. Schätzen ist vollkommen unverbindlich. Deshalb gibt es dafür eine verbindliche Richtlinie – siehe AfA-Tabelle. Und die sagt, nach Abschreibung nicht 999,00 sondern Null. Plus einen eventuellen, in der Höhe selbstgewählten Erinnerungswert – sofern ich sie in den Büchern behalten möchte. Und klar, ihr dürft die vereinfachte Steuerzahlung anwenden. (Frage des Finanzamtes: Wieviel haben Sie verdient? Überweisen Sie diesen Betrag!) Ich muss und werde es nicht tun. :D

Zahl ich 0 Euro Gewerbesteuer, hab ich auch nix verdient …
Zum einen muss der Gewinn erst eine bestimmte Höhe übersteigen, bevor Gewerbesteuer anfällt, und zum anderen übersiehst Du, das der Bescheid korrigiert wurde. Vorher zahlte ich schlicht zuviel. :)

Ich muss ihren Verbleib dokumentieren, bzw. ihren Verkaufserlös verbuchen.
Sehr wohl. Dafür reicht ein selbstgeschriebenes Zettelchen (für die Verschrottung) vollkommen aus. Dann darf der Prüfer noch nachschauen, ob die Abschreibung regelgerecht gemacht wurde, bevor er mir die diesbezügliche Richtigkeit meiner Steuerzahlung bestätigt. :)
 
Kommentar
Wenn die Kamera vollständig abgeschrieben ist, ist der Wert genau 0,00 €. Nicht mehr, nicht weniger.
Natürlich kann da jemand kommen und schätzen … ach die sieht ja neuwertig aus – machen wir mal einen Schätzwert von 2498,00 € (ist ja immerhin unter dem Kaufwert). Oder … oh weih oh weih, wie abgenutzt die doch schon ist, für die müssen wir ja noch Entsorgungsgebühren zahlen …
Ne, ihr Experten, so geht`s eben nicht. Schätzen ist vollkommen unverbindlich. Deshalb gibt es dafür eine verbindliche Richtlinie – siehe AfA-Tabelle. Und die sagt, nach Abschreibung nicht 999,00 sondern Null. Plus einen eventuellen, in der Höhe selbstgewählten Erinnerungswert – sofern ich sie in den Büchern behalten möchte. Und klar, ihr dürft die vereinfachte Steuerzahlung anwenden. (Frage des Finanzamtes: Wieviel haben Sie verdient? Überweisen Sie diesen Betrag!) Ich muss und werde es nicht tun. :D

Ich bin ein erfahrener Großbetriebsprüfer und sage Dir:
Du würdest in diesem Fall (Entnahme einer betrieblichen Kamera ins Privatvermögen) zahlen, entweder in einvernehmlicher Vereinbarung eines realistischen Wertes deutlich über 0 € mit dem Finanzamt oder bei Deiner Sturheit mit einem geschätzten Teilwert, der sich im z.B. an der Gebrauchtpreisliste orientieren kann. Das ist eine rechtmäßige und gerichtsfeste Vorgehensweise. Der Buchwert ist irrelevant. Das war damit auch mein definitiv letztes Statement in dieser Angelegenheit. Du wärst auch nicht der erste Unbelehrbare, mit dem sich ein Prüfer erfolgreich beschäftigen würde.
 
Kommentar
Ich finde es übrigens interessant, dass die Df kaum günstiger geworden ist, seit sie nicht mehr im Set angeboten wird. Vielleicht habe ich aber auch nicht die richtigen Angebote gefunden.
 
Kommentar
Nikon hat hier den Vertriebsweg fest im Griff. Ist natürlich für uns Df Besitzer von Vorteil, denn so bleibt die Df wertstabil.
Ich habe auch kein entsprechendes seriöses Angebot ohne "Kit-Linse" gefunden.
 
Kommentar
Ich tippe mal eine deutlichere Preisminderung nach der Photokina. Das ist allerdings reine nicht fundierte Spekulation. Vielleicht bringt ja der im Internet geisternde angebliche Nachfolger der D800 Bewegung ins Preisgefüge. Es gilt wie immer: abwarten und :kaffee: :)
 
Kommentar
Also ich finde dass sich das nicht Set garnicht lohnt. Soweit ich das sehe ist dieses nur um die 90 Euro gegenüber dem Set preiswerter, und so schlecht finde ich das 50mm 1,8 garnicht, was ja neu um die 170 Euro kostet. Also sollte die Df einzeln 170 Euro billiger sein.
 
Kommentar
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten