Ich muss mal eine Frage stellen...

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Deshalb fotografiere ich keine Menschen. Weil ich Autist bin. Kommunikation ist für mich immer nur das Ausgesprochene oder Geschriebene. Bei mir steht nichts zwischen den Zeilen, ich kann da auch nichts lesen. Wenn ich Kritik an einer Sache über, fühlen sich viele Menschen verletzt. Und ich verstehe es nicht, wenn jemand Kritik an etwas übt, das ich gemacht habe, mit dem Hintergedanklen, mich zu verletzen. Das kriege ich gar nicht mit. Diese Kommunikationsprobleme haben mich schon ein paar Jobs und inzwischen zwei Ehen gekostet.

Da fange ich ich doch nicht an, mich auch noch bei meinem Hobby freiwillig in ein solches Minenfeld zu begeben. Ich bewundere Menschen, die so sehr auf andere eingehen können, dass sie so gute Fotografien von Menschen machen können. Da hebe ich jetzt mal Stefan besonders hervor, weil mich sein Stil besonders anspricht.

Aber für mich selbst ist das, schon aus Selbstschutz, ein No-Go.

Hut ab vor so viel Offenheit
Sich selbst zu kennen ist ein ungemein großer Schatz

Gruß, Stefan
 
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Vielleicht hätte ich das präzisieren müssen. Ich meinte Menschenfotografie im allgemeinen. Nicht nur Portrait, sondern alle Spielarten der Fotografie wo Menschen eine Rolle spielen, angefangen bei Street über Studio bis hin zur Portrait oder auch Konzertfotografie (auch da werden Menschen abgebildet) und das ist hier im Forum meiner Meinung nach etwas unterrepräsentiert.
Danke für die ergänzende Beschreibung, denn dadurch kann ich dir auf deine Ausgangsfrage antworten:
Ich hätte da schon etwas, ja sogar etliches zu zeigen, wenn da bloß die unsägliche DSGVO nicht wäre. Und nur wegen dem (begründeten) Interesse von mir unbekannten Personen im Forum setzte ich mich nicht in die Nesseln, da ersuche ich um Verständnis.
 
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Da (Fett von mir) liegt m.M.n. das Missverständnis! Wer meint, ein Bild sei "nicht gelungen", wenn es ihm nichts sagt, erhebt seine Meinung als allgemeingültig über alle anderen. :(
Wenn man das so isoliert betrachtet, könnte man zu dem irrigen Schluss kommen - aber das setzt voraus, dass die Meinungsäußerung nicht als solche sondern als kategorische Feststellung betrachtet wird. Zu einer Bildkritik gehört natürlich noch die Begründung, aber das zu erwähnen habe ich mir in der Eile des Beitragsschreibens als selbstverständlich voraussetzend gespart.
 
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.

So langsam geht mir die larmoyanten Verweise auf die DSGVO
hier doch ziemlich auf die Nerven!

Es gilt nach wie vor das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an
Werken der bildenden Künste und der Photographie" – besser
bekannt als
KunstUrhG.

Und dort sind unter § 23 genügend Ausnahmen genannt, welche
die
Veröffentlichung von Bildnissen auch ohne Einwilligung des
Abgebildeten erlauben.

Der eigene Anspruch sollte eh sein, daß die gezeigten Fotos stets
unter § 23 (1) 4 fallen …

Im übrigen ist auch § 33 (2) zu beachten, wobei die Beweislast
hinsichtlich § 23 (2) beim Kläger liegt.


.
 
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So langsam geht mir die larmoyanten Verweise auf die DSGVO
hier doch ziemlich auf die Nerven!

Mir nicht, denn ich kann gut verstehen, dass sich darüber viele Gedanken machen. Zumal die Umsetzung und Auslegung auch noch nicht wirklich klar ist und voraussichtlich erst durch den einen oder anderen Gerichtsentscheid im Einzelfall näher definiert wird.

Es gilt nach wie vor das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an
Werken der bildenden Künste und der Photographie" – besser
bekannt als
KunstUrhG.

Ja - aber inwieweit das KunstUrhG die DSG-VO in welchem Fall trumpft und ob überhaupt, ist noch nicht letztendlich geklärt.

Vor wenigen Tagen hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg frisch, fromm, fröhlich und frei folgendes PDF (11 Seiten) veröffentlicht:
Fotografieren und Datenschutz – Kompakt und praxisorientiert
 
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Na ja, das ist in Ordnung bei jenen Menschen, die das Modeln nicht zu ihrem Beruf gewählt haben.
Die anderen können mit Fotos alleine nicht viel anfangen. - Auch mit NN-Creme drauf werden die
nicht wirklich nahrhaft. Die brauchen schon eine anständige - an-stän-di-ge! - Bezahlung.

Grüße, Christian

Näää - bitte nüschd falsch verstehen.
Wenn es der Beruf ist, dann soll/muss auch der Obolus für das Model bezahlt werden !!

Aber ich (und da spreche ich rein von mir) habe nichts davon, wenn ich ein Model fotografiere.
Beispiel: War auf einem WS und da standen nebenbei auch Models mit rum (die durften/konnten wir fotografieren, war ein Teil des WS, was ich aber nicht wusste, da dieser WS für mich eine andere Zielrichtung hatte)
Models sind für mich einfach zu ... ich weiß nicht, wie ich das ausdrücken soll, dass es nicht in falschen Hals kommt ... vielleicht"unwirklich" (?)
 

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Zur Ausgangsfrage:

Mir gelingen Fotografien von Menschen dann, wenn ich eine Beziehung zu ihnen habe. So habe ich z.B. einige (imho) sehr schöne Bilder meiner Mutter und eine ganze Menge von meiner Tochter. Auf den übrigen sind die Menschen entweder Beiwerk (z.B. ein Kirchenbesucher in einer Bank von hinten aufgenommen, Hauptmotiv der Innenraum der Kirche) oder aber es sind, wie shovelhead schon richtig schrieb, Schnappschüsse, die mir rein zufällig glückten, weil der Moment der richtige war und zudem Licht und Kameraeinstellung gerade stimmten. Nix zum Zeigen also, schon gar nicht im Vergleich zu den richtig guten Portrait- und Peoplefotografien unserer Spezialisten hier. Ich denke auch, die Klasse machts und nicht die Masse. Ich muss meine Versuche da gar nicht in den Ring werfen, ich genieße lieber die Bilder von denen, die es besser können und sich wirklich dafür begeistern können.
 
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.So langsam geht mir die larmoyanten Verweise auf die DSGVO
hier doch ziemlich auf die Nerven! ...

Deine ewige Belehrung macht mich auch nur wenig froh !

Es geht nicht um die Rechtslage !

Es geht um die Verunsicherung der möglichen " PortraitOpfer ".

Die Bevölkerung bringt doch alles durcheinander - jeder " weiß " etwas, oder meint, etwas zu wissen, oder etwas gehört zu haben.

Geh doch hin zum Kindergarten und mach Fotos. Geh doch hin zum ...
Ich habe einfach keine Lust mehr, mich hier mit Tante Käthe oder Hugo Schulze abzusabbeln - das nervt nur und verdirbt jeglichen Spaß am Foto !

full


Das ist ein Bild von einem Holländer in Portugal. Bis der die Rechtslage geklärt hat, lebe ich sonstwo mit Briefzustellung per Taube !
Da werde ich mir diese Wortklauberei um Rechte zum Foto, zum Foto zeigen, zum Foto im Forum zeigen, zu Foto in gewerblich genutzter Plattform, ...
nicht antun !!!
Sorry !
 
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So langsam geht mir die larmoyanten Verweise auf die DSGVO hier doch ziemlich auf die Nerven! Es gilt nach wie vor das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" – besser bekannt als KunstUrhG. [...]
Du hast ja vollkommen recht, brüllender Löwe, nur erklär das mal den Menschen "da draußen", die glauben, dass sich im Privat- bzw. Hobbyistenbereich mit der DS-GVO irgendwas für sie Relevantes geändert hätte. Dazu habe ich mir schon den Mund fusselig geredet, on- wie offline, aber der gleiche halbgare Quark kommt halt immer wieder noch oben, leider auch hier. Nehmen wir zur Kenntnis, dass viele Menschen die DS-GVO ansprechen und eigentlich das KunstUrhG (das die meisten gar nicht kennen) meinen und dabei aus Unkenntnis ihr "Recht am eigenen Bild" etwas überschätzen. Da hilft dann oft geduldige, gebetsmühlenartige Aufklärung...
 
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Das ist ein Bild von einem Holländer in Portugal. Bis der die Rechtslage geklärt hat, lebe ich sonstwo mit Briefzustellung per Taube ! Da werde ich mir diese Wortklauberei um Rechte zum Foto, zum Foto zeigen, zum Foto im Forum zeigen, zu Foto in gewerblich genutzter Plattform, ...
In diesem Fall ist es auch recht einfach, weil er konkludent die Einwilligung zum Fotografieren gegeben hat und er als Holländer in Portugal vermutlich wenig von der problematischen deutschen Implementierung der DS-GVO weiß und sie ihn auch nicht interessieren wird...
 
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In diesem Fall ist es auch recht einfach, weil er konkludent die Einwilligung zum Fotografieren gegeben hat und er als Holländer in Portugal vermutlich wenig von der problematischen deutschen Implementierung der DS-GVO weiß und sie ihn auch nicht interessieren wird...

Die DS-GVO ist weder in Portugal noch in den Niederlanden in den einschlägigen Artikeln anders implementiert als in Deutschland, weil sie in der gesamten EU unmittelbar anwendbares Recht ist. Es gibt nur wenige Artikel mit Öffnungsklauseln, die sind aber für die hier angesprochene Problematik irrelevant (z.B. Beschäftigtendatenschutz oder die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten). Die eigenmächtige "Abmilderung" in Österreich z.B. ist bereits Gegenstand einer Untersuchung, inwieweit Österreich damit gegen EU-Recht handelt.
 
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In diesem Fall ist es auch recht einfach, weil er konkludent die Einwilligung zum Fotografieren gegeben hat und er als Holländer in Portugal vermutlich wenig von der problematischen deutschen Implementierung der DS-GVO weiß und sie ihn auch nicht interessieren wird...

Eine Einwilligung durch konkludentes Verhalten ist auch in Deutschland möglich. Die Einwilligung ist nicht an eine Form gebunden, lediglich die Beweisbarkeit leidet unter der fehlenden Schriftform.
Wobei in der gezeigten Form lediglich die Einwilligung in die Herstellung der Aufnahme gegeben wird. Eine Einwilligung in eine Veröffentlichung über den privaten Bereich hinaus kann man daraus nicht ableiten.
 
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Vor wenigen Tagen hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg frisch, fromm, fröhlich und frei folgendes PDF (11 Seiten) veröffentlicht:
Fotografieren und Datenschutz – Kompakt und praxisorientiert
Sagenhaft, elf Seiten und man ist nicht schlauer wie vorher. Wenn, aber, oder. Und bei Kindern einen Intelligenztest machen weil
"die betroffene Person fähig sein muss, Bedeutung und Tragweite ihrer Erklärung zu erfassen" Manche sind doch aber mit 18 noch dämlich.

Oh wir Deutschen. Ob wir vielleicht zum Knipsen alle in den Keller ... ganz hinten unter einer Decke ... !!
 
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Sagenhaft, elf Seiten und man ist nicht schlauer wie vorher. Wenn, aber, oder. Und bei Kindern einen Intelligenztest machen weil
"die betroffene Person fähig sein muss, Bedeutung und Tragweite ihrer Erklärung zu erfassen" Manche sind doch aber mit 18 noch dämlich.

Oh wir Deutschen. Ob wir zum Knipsen alle in den Keller ... ganz hinten unter einer Decke ... !!

Ab 18 ist man in Deutschland per Definion befähigt. Dass das nicht unbedingt der Faktenlage entspricht, erkennt man ja am Wahlverhalten :mad:. Ist aber trotzdem so. Bei Kindern müssen die Eltern entscheiden, werden die Kinder Jugendliche, haben sie ein Mitspracherecht oder dürfen, je nach geistiger Reife, alleine entscheiden. Ich denke, das kann man auch ohne IQ-Test erkennen. Wichtig ist, dass der Fotograf sich verständlich ausdrückt, was er/sie denn mit den Bildern vorhat.

Die DS-GVO dient dem Schutz der Bürgerrechte. Und das Recht am eigenen Bild gibt es schon viel länger als die DS-GVO, es wurde nur lange Zeit weitgehend ignoriert. Durch die Diskussion um die DS-GVO wurden viele erst auf das Thema aufmerksam, aber wirklich neu ist das nicht.
 
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Die DS-GVO dient dem Schutz der Bürgerrechte.
:ROFLMAO: :a110: :yahoo::a110::k035::LOL:

Daran könnte man nun ein weitreichendes, thematisch ausgreifendes Seminar anschließen.

- Das wäre mal ein Promotionsthema: "Der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte im
Spannungsfeld des sozialen Miteinanders" , oder ähnlich.

Grüße, Christian
 
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In diesem Fall ist es auch recht einfach, weil er konkludent die Einwilligung zum Fotografieren gegeben hat und er als Holländer in Portugal vermutlich wenig von der problematischen deutschen Implementierung der DS-GVO weiß und sie ihn auch nicht interessieren wird...

Mensch, hört doch bloß auf mit diesem Kukident für Rechtsgelehrte. Das ist Wissen aus dem ersten Semester !

Wir haben uns unterhalten:
Über sein Auto, über seine Reise, über meine Reise ... dann habe ich fotografiert, erst sein Auto, dann ihn, dann ihn in seinem Gefährt ...

Nur darum geht es mir !
Woanders sind die Leute viel entspannter, nur hier pixxx sich alle ins Hemd.
Ich will nichts erklären und nichts erklärt haben.
Entweder die Situation ist nach Kommunikation (siehe @shovelhead ) und nach Fotografie - einfach so ... - oder die Situation ist eh für´n Axxx !
 
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