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...Wer meint, ein Bild sei "nicht gelungen", wenn es ihm nichts sagt, erhebt seine Meinung als allgemeingültig über alle anderen ...
Deshalb fotografiere ich keine Menschen. Weil ich Autist bin. Kommunikation ist für mich immer nur das Ausgesprochene oder Geschriebene. Bei mir steht nichts zwischen den Zeilen, ich kann da auch nichts lesen. Wenn ich Kritik an einer Sache über, fühlen sich viele Menschen verletzt. Und ich verstehe es nicht, wenn jemand Kritik an etwas übt, das ich gemacht habe, mit dem Hintergedanklen, mich zu verletzen. Das kriege ich gar nicht mit. Diese Kommunikationsprobleme haben mich schon ein paar Jobs und inzwischen zwei Ehen gekostet.
Da fange ich ich doch nicht an, mich auch noch bei meinem Hobby freiwillig in ein solches Minenfeld zu begeben. Ich bewundere Menschen, die so sehr auf andere eingehen können, dass sie so gute Fotografien von Menschen machen können. Da hebe ich jetzt mal Stefan besonders hervor, weil mich sein Stil besonders anspricht.
Aber für mich selbst ist das, schon aus Selbstschutz, ein No-Go.
Danke für die ergänzende Beschreibung, denn dadurch kann ich dir auf deine Ausgangsfrage antworten:Vielleicht hätte ich das präzisieren müssen. Ich meinte Menschenfotografie im allgemeinen. Nicht nur Portrait, sondern alle Spielarten der Fotografie wo Menschen eine Rolle spielen, angefangen bei Street über Studio bis hin zur Portrait oder auch Konzertfotografie (auch da werden Menschen abgebildet) und das ist hier im Forum meiner Meinung nach etwas unterrepräsentiert.
Wenn man das so isoliert betrachtet, könnte man zu dem irrigen Schluss kommen - aber das setzt voraus, dass die Meinungsäußerung nicht als solche sondern als kategorische Feststellung betrachtet wird. Zu einer Bildkritik gehört natürlich noch die Begründung, aber das zu erwähnen habe ich mir in der Eile des Beitragsschreibens als selbstverständlich voraussetzend gespart.Da (Fett von mir) liegt m.M.n. das Missverständnis! Wer meint, ein Bild sei "nicht gelungen", wenn es ihm nichts sagt, erhebt seine Meinung als allgemeingültig über alle anderen.
So langsam geht mir die larmoyanten Verweise auf die DSGVO
hier doch ziemlich auf die Nerven!
Es gilt nach wie vor das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an
Werken der bildenden Künste und der Photographie" – besser
bekannt als KunstUrhG.
Na ja, das ist in Ordnung bei jenen Menschen, die das Modeln nicht zu ihrem Beruf gewählt haben.
Die anderen können mit Fotos alleine nicht viel anfangen. - Auch mit NN-Creme drauf werden die
nicht wirklich nahrhaft. Die brauchen schon eine anständige - an-stän-di-ge! - Bezahlung.
Grüße, Christian
Du wirst das aushalten, das mit den Nerven! Denn nicht überall gilt die von dir angeführte deutsche Rechtslage ... für mich z.B. nicht, glücklicherweise..
So langsam geht mir die larmoyanten Verweise auf die DSGVO
hier doch ziemlich auf die Nerven!
Zur Ausgangsfrage:
Mir gelingen Fotografien von Menschen dann, wenn ich eine Beziehung zu ihnen habe.
.So langsam geht mir die larmoyanten Verweise auf die DSGVO
hier doch ziemlich auf die Nerven! ...
Du hast ja vollkommen recht, brüllender Löwe, nur erklär das mal den Menschen "da draußen", die glauben, dass sich im Privat- bzw. Hobbyistenbereich mit der DS-GVO irgendwas für sie Relevantes geändert hätte. Dazu habe ich mir schon den Mund fusselig geredet, on- wie offline, aber der gleiche halbgare Quark kommt halt immer wieder noch oben, leider auch hier. Nehmen wir zur Kenntnis, dass viele Menschen die DS-GVO ansprechen und eigentlich das KunstUrhG (das die meisten gar nicht kennen) meinen und dabei aus Unkenntnis ihr "Recht am eigenen Bild" etwas überschätzen. Da hilft dann oft geduldige, gebetsmühlenartige Aufklärung...So langsam geht mir die larmoyanten Verweise auf die DSGVO hier doch ziemlich auf die Nerven! Es gilt nach wie vor das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" – besser bekannt als KunstUrhG. [...]
In diesem Fall ist es auch recht einfach, weil er konkludent die Einwilligung zum Fotografieren gegeben hat und er als Holländer in Portugal vermutlich wenig von der problematischen deutschen Implementierung der DS-GVO weiß und sie ihn auch nicht interessieren wird...Das ist ein Bild von einem Holländer in Portugal. Bis der die Rechtslage geklärt hat, lebe ich sonstwo mit Briefzustellung per Taube ! Da werde ich mir diese Wortklauberei um Rechte zum Foto, zum Foto zeigen, zum Foto im Forum zeigen, zu Foto in gewerblich genutzter Plattform, ...
In diesem Fall ist es auch recht einfach, weil er konkludent die Einwilligung zum Fotografieren gegeben hat und er als Holländer in Portugal vermutlich wenig von der problematischen deutschen Implementierung der DS-GVO weiß und sie ihn auch nicht interessieren wird...
In diesem Fall ist es auch recht einfach, weil er konkludent die Einwilligung zum Fotografieren gegeben hat und er als Holländer in Portugal vermutlich wenig von der problematischen deutschen Implementierung der DS-GVO weiß und sie ihn auch nicht interessieren wird...
Sagenhaft, elf Seiten und man ist nicht schlauer wie vorher. Wenn, aber, oder. Und bei Kindern einen Intelligenztest machen weilVor wenigen Tagen hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg frisch, fromm, fröhlich und frei folgendes PDF (11 Seiten) veröffentlicht:
Fotografieren und Datenschutz – Kompakt und praxisorientiert
Sagenhaft, elf Seiten und man ist nicht schlauer wie vorher. Wenn, aber, oder. Und bei Kindern einen Intelligenztest machen weil
"die betroffene Person fähig sein muss, Bedeutung und Tragweite ihrer Erklärung zu erfassen" Manche sind doch aber mit 18 noch dämlich.
Oh wir Deutschen. Ob wir zum Knipsen alle in den Keller ... ganz hinten unter einer Decke ... !!
Die DS-GVO dient dem Schutz der Bürgerrechte.
In diesem Fall ist es auch recht einfach, weil er konkludent die Einwilligung zum Fotografieren gegeben hat und er als Holländer in Portugal vermutlich wenig von der problematischen deutschen Implementierung der DS-GVO weiß und sie ihn auch nicht interessieren wird...