Einem Kunden RAW-Daten geben?

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Deinen erklärenden Text verstehe ich so, dass die NEFs nicht herausgegeben werden müssen. Das Zitat bedeutet aber genau das Gegenteil. Was meinst Du nun wirklich? Es steht komplett außer Frage, dass ich Deinen Gedankengang verstehen möchte.

Heinz
Moin
auch wenn sich Stefan vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt hat
das er auch der Ansicht ist, das wenn es nicht vorab vereinbart wurde
NEFs nicht herausgegeben werden
jedenfalls würde ich seine Aussage so sehen
 
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Irgendwas ist immer. Die Frage, ob man RAW-Dateien herausgibt, stellt sich nicht.
 
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Hallo zu allem,
Ich bin dem gleiche Meinungen zu dieser, Herr dembi64!
I
ch finde da die RAW Dateien gehören zu den Fotograf wie auch die SD oder CF Card. So gut ich mir erinnern beim Analogzeit wo den Kurs also Fotografie absolviert habe nach 3-Jahre, eben die Negative gehören immer der Fotograf, sowie die SD oder CF Card. Ausgenommen der Kunde ist einverstanden mit der Preis die der Fotograf verlang hat per Vertrag, dann auch die RAW sowie damals die Negative werden Übergen am Kunde. Klar nicht zu Vergessen, damals in die 80-Jahre habe auch ich solche fälle gehabt da der Kunde wollte auch die Negative, sofern er bezahlte der Preis die ich zu Ihn Verlangt habe pro Negative Fr.150.-. Ich erinnere mich damals Profi Fotografen die haben Verlangt pro Negative satte Fr.200.- und ja wen die Kunden/Din bezahlen, die auf einen Schriftliche Vertrag Eingetragen ist, ja auch die Negative und zu den Heutige Tage auch die RAW Datei die in form von RAW/NEF können auch gebrannten werden auf einen oder mehrere CD. Aber nicht zu verkaufen mit die SD oder CF card in meiner Fall mit die Nikon D800. Wen der Kunde will oder möchte auch den Neu Preis von SD oder CF Card, na bitte der preis wird noch höher. Nur einen wichtige Punkt zu beachten ist, dass der Fotograf ohne die Erlaubnisse der Kunde auch wen nur JEPG bekommt der Fotograf, ohne schriftliche Genemigung, darf nie seine/ihre Bilder Veröffentliche. Darum die meiste Kunden Verlangen alles zurück, aber Ja wen Bezahlen dem Preis die der Fotograf Verlangt, okay.
Schönen Grüssen zu allen.. :)
 
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Warum wehrt Ihr Euch alle so verdammt kategorisch gegen zusätzliches Umsatzpotenzial? Und nein, ich bin nicht fürs Verschenken wertvoller Leistungen. Ich plädiere für ein gesteigertes verkäuferisches Selbstbewusstsein unter Fotografen!
 
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Warum wehrt Ihr Euch alle so verdammt kategorisch gegen zusätzliches Umsatzpotenzial?
Moin
wenn ich hier so querlese wehrt sich keiner gegen zusätzliches Umsatzpotenzial
aus vielen Posting geht deutlich hervor wenn der Kunde angemessen zahlt bekommt er die NEF/RAW
und genau so klar ist das man NEF/RAW nicht verschenkt nur weil ein Kunde sie ohne vorherige
Absprache dreist einfordert
 
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Das handelt nicht von Selbstbewußtsein, eher von Dummheit. Kein Preis der Welt berechtigt die Grundlagen seines Urhebernachweises aus der Hand zu geben. Schließlich sind wir Fotografen nicht Aldi oder Kik.
Ein Auftrageber welcher Couleur auch immer erwirbt immer nur die Nutzungsrechte in fertigen vereinbarten Dateien um ggf. damit Abzüge zu erstellen.
Ich kann wirklich nicht verstehen warum man sich hier gegen ungerechtfertigte Ansprüche prostituieren soll. Man kann halt mit Geld nicht alles kaufen und gut wenn man seine Prinzipien hat.
 
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Das handelt nicht von Selbstbewußtsein, eher von Dummheit. Kein Preis der Welt berechtigt die Grundlagen seines Urhebernachweises aus der Hand zu geben.
Moin
ich weiß ja nicht ob du in der Gursky-Preisliga fotografierst
aber hängt auch ein bisschen vom Auftrag ab.
wenn der Kunde z.B. 20 bis 30 Produktbilder benötigt, es vorher Abgesprochen ist
das er auch die RAWs haben möchte und der Preis stimmt.. warum nicht
denn u.U. sind diese Produkte in 6 Monaten überaltert und kein Mensch
interessiert sich noch für die Bilder
 
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Hallo Sans ear
warum willst Du die Raw-Dateien nicht herausgeben? Gibt es einen Grund oder geht es ums Prinzip?
Ich betrachte die Sache mal von der anderen Seite, Als meine Frau und ich geheiratet haben bekamen wir unscharfe Bilder und ebensolche Negative, im Klartext beides war unbrachbar, aus den Negativen konnte man nicht mehr herausholen.
Jetzt nach der Hochzeit unserer Tochter bekamen wir ganz nette Bilder, die man aber bestenfalls auf einem Handy anschauen kann; die Jpegs sind so gnadenlos überschärft, daß man sie selbst als 10 x 15 Ausdruck nicht anschauen mag; ich würde dies anhand der Rohdateien gerne ändern, der "Künstler" ( Bekannter eines Bekannten...) will die Dateien nicht herausrücken/ stellt sich taub; somit ist der Ärger vorprogrammiert auch weil es keinen schriftlichen Vertrag gibt.
Ich würde dem Knatsch aus dem Wege gehen, so ein Streit ist doch vertane Lebenszeit
Gruß Wolli
 
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aber hängt auch ein bisschen vom Auftrag ab.
wenn der Kunde z.B. 20 bis 30 Produktbilder benötigt, es vorher Abgesprochen ist
das er auch die RAWs haben möchte und der Preis stimmt.. warum nicht
denn u.U. sind diese Produkte in 6 Monaten überaltert und kein Mensch
interessiert sich noch für die Bilder
Genau so!
Wenn mir die Galerie Hausmann ein Heidengeld für Katalogaufnahmen zahlt aber im Gegenzug die Raw's will weil sie EBV-Profi's haben die die Aufnahmen entsprechend aufarbeiten, dann bekommen sie die gerne von mir. Zumal deren Empfehlung zwei weitere sehr gut dotierte Folge-Aufträge generierte. Prinzipienreiterei hätte mir in dem Fall ganz genau € 0,00 gebracht!
Keine Frage, Prinzipien sind was Gutes aber man zahlt keine Rechnungen damit. Die Welt ist nun mal nicht nur Schwarz & Weiss.
 
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Mich nervt das Gedödel von Leuten, die es nicht einmal schaffen, an so einem Tag in den Beutel zu springen.
Bei allem Verständnis für deine Gemütslage: Mich nerven hier unnötig aggressive Ausritte gegen andere Mitglieder.

Ja, die Antworten werden, nachdem alles gesagt wurde, nicht kreativer. Das werden wir aber gerade noch aushalten, oder? ;)
 
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Ich muss sagen, dass mich dieser Thread tatsächlich weitergebracht hat! Danke Euch.

Ich hätte vorher aus Prinzip nie eine RAW rausgegeben (digitales Negativ usw.), muss aber zugeben, dass bei entsprechender Entlohnung es mir letztlich auch egal wäre. Ob das Bild nun unterbelichtet oder überbelichtet ist dann auch Wurscht, wenn ICH es geschafft habe mit meinem Workflow und meiner Software ein vernünftiges Endresultat dem Kunden zu übergeben. Ob der Kunde oder sonstwer das dann auch kann? Und mit entsprechender Weiterverbreitungsklausel für Privatkunden oder aber komplette Rechtefreiheit mit sattem Preis für den Businesskunden, why not?

Da das für mich total fiktiv ist, müsste ich mir einen Faktor ausgucken den man für RAWs nehmen würde.

Trotzdem würde ich für meine freien Arbeiten meinen Modellen keine RAWs geben. Da hab ich ja auch schon Bilder 'bearbeitet' zurückbekommen. :rolleyes:
 
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… die Raw's will weil sie EBV-Profi's haben die die Aufnahmen entsprechend aufarbeiten, dann bekommen sie die gerne von mir. …


Früher bekamen Kunden die Original-Dias leihweise,
um sie selbst bearbeiten zu können – oder 1a-Dubs.

Heute gibt man ggf. Klons der RAWs raus – so what.
There's nothing money can't buy … :)


.
 
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Hallo Sans ear
warum willst Du die Raw-Dateien nicht herausgeben? Gibt es einen Grund oder geht es ums Prinzip?
Ich betrachte die Sache mal von der anderen Seite, Als meine Frau und ich geheiratet haben bekamen wir unscharfe Bilder und ebensolche Negative, im Klartext beides war unbrachbar, aus den Negativen konnte man nicht mehr herausholen.
Jetzt nach der Hochzeit unserer Tochter bekamen wir ganz nette Bilder, die man aber bestenfalls auf einem Handy anschauen kann; die Jpegs sind so gnadenlos überschärft, daß man sie selbst als 10 x 15 Ausdruck nicht anschauen mag; ich würde dies anhand der Rohdateien gerne ändern, der "Künstler" ( Bekannter eines Bekannten...) will die Dateien nicht herausrücken/ stellt sich taub; somit ist der Ärger vorprogrammiert auch weil es keinen schriftlichen Vertrag gibt.
Ich würde dem Knatsch aus dem Wege gehen, so ein Streit ist doch vertane Lebenszeit
Gruß Wolli

In solch einem Fall würde ich einfach Nachbesserung verlangen, darauf hast du auch Anspruch.
 
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In solch einem Fall würde ich einfach Nachbesserung verlangen, darauf hast du auch Anspruch.
Auch der Anspruch nützt nach einer Hochzeit, deren Aufnahmen massiv verhaut sind, nicht wirklich. ;) Nochmals heiraten wird wohl nicht drin sein.

Der Anspruch im zweiten Fall wird wahrscheinlich daran scheitern, dass mit dem Bekannten eines Bekannten (möglicherweise) gar kein rechtsgültiger Vertrag existieren wird. Ansprüche bei Freundschaftsdienst durchsetzen? Viel Spaß! ;)
 
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Auch der Anspruch nützt nach einer Hochzeit, deren Aufnahmen massiv verhaut sind, nicht wirklich. ;) Nochmals heiraten wird wohl nicht drin sein.

Der Anspruch im zweiten Fall wird wahrscheinlich daran scheitern, dass mit dem Bekannten eines Bekannten (möglicherweise) gar kein rechtsgültiger Vertrag existieren wird. Ansprüche bei Freundschaftsdienst durchsetzen? Viel Spaß! ;)
Ich bezog mich nur auf Fall 2. Von Freundschaftsdienst ohne Entgelt stand da nichts. Von daher gilt das BGB, auch ohne Vertrag muss mindestens mittlere Qualität und Güte geliefert werden.
 
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Von Freundschaftsdienst ohne Entgelt
Von ohne Entgelt stand nichts.

Und jetzt bleib mal realistisch und lies oben nochmals nach. Rechte und Ansprüche sind gut, Durchsetzung ist aber der wesentliche Faktor. Beim Bekannten eines Bekannten ist der Verlauf absehbar: Kosten, Nerven, Zeit...

Ja, vielleicht bekommst am Ende recht und gewinnst.
 
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Von ohne Entgelt stand nichts.

Und jetzt bleib mal realistisch und lies oben nochmals nach. Rechte und Ansprüche sind gut, Durchsetzung ist aber der wesentliche Faktor. Beim Bekannten eines Bekannten ist der Verlauf absehbar: Kosten, Nerven, Zeit...

Ja, vielleicht bekommst am Ende recht und gewinnst.
Wenn du es nicht versuchst, gewinnst du garantiert nicht. Aber das ist halt eher allgemeines Gerede, entscheidend ist der Anspruch. Was man daraus macht, ist natürlich jedem selbst überlassen.
 
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Von ohne Entgelt stand nichts.

Und jetzt bleib mal realistisch und lies oben nochmals nach. Rechte und Ansprüche sind gut, Durchsetzung ist aber der wesentliche Faktor. Beim Bekannten eines Bekannten ist der Verlauf absehbar: Kosten, Nerven, Zeit...

Ja, vielleicht bekommst am Ende recht und gewinnst.

Vor allem hat dieser neue Fall nur wenig mit dem Thema zu tun. Es geht um gute Bilder, um einen Auftrag im persönlichen Umfeld und um das Für und Wider der Weitergabe von RAW-Dateien. Ich habe jetzt definitiv genug Input für meine Entscheidung, vielen Dank.

Ich freue mich ein bisschen, das Ihr die Zwickmühle nachvollziehen könnt, in der ich mich befinde. Und es gibt zwei Erkenntnisse für die Zukunft, die erste betrifft die Eindeutigkeit der Absprachen/der Verträge. Den wichtigeren Punkt hat shovelhead formuliert, denn auch die härteste Überzeugung wird bei dem Bier, das man miteinander trinkt, irgendwie weich.

Wegen derartiger Streitereien hiess es früher immer "mit Freunden macht man keine Geschäfte"
 
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