MoinDeinen erklärenden Text verstehe ich so, dass die NEFs nicht herausgegeben werden müssen. Das Zitat bedeutet aber genau das Gegenteil. Was meinst Du nun wirklich? Es steht komplett außer Frage, dass ich Deinen Gedankengang verstehen möchte.
Heinz
Ich kann im Moment nicht erkennen, worauf du dich beziehst. Hier stellte sich doch die Frage, ob oder ob nicht...Irgendwas ist immer. Die Frage, ob man RAW-Dateien herausgibt, stellt sich nicht.
MoinWarum wehrt Ihr Euch alle so verdammt kategorisch gegen zusätzliches Umsatzpotenzial?
MoinDas handelt nicht von Selbstbewußtsein, eher von Dummheit. Kein Preis der Welt berechtigt die Grundlagen seines Urhebernachweises aus der Hand zu geben.
Genau so!aber hängt auch ein bisschen vom Auftrag ab.
wenn der Kunde z.B. 20 bis 30 Produktbilder benötigt, es vorher Abgesprochen ist
das er auch die RAWs haben möchte und der Preis stimmt.. warum nicht
denn u.U. sind diese Produkte in 6 Monaten überaltert und kein Mensch
interessiert sich noch für die Bilder
Bei allem Verständnis für deine Gemütslage: Mich nerven hier unnötig aggressive Ausritte gegen andere Mitglieder.Mich nervt das Gedödel von Leuten, die es nicht einmal schaffen, an so einem Tag in den Beutel zu springen.
… die Raw's will weil sie EBV-Profi's haben die die Aufnahmen entsprechend aufarbeiten, dann bekommen sie die gerne von mir. …
Hallo Sans ear
warum willst Du die Raw-Dateien nicht herausgeben? Gibt es einen Grund oder geht es ums Prinzip?
Ich betrachte die Sache mal von der anderen Seite, Als meine Frau und ich geheiratet haben bekamen wir unscharfe Bilder und ebensolche Negative, im Klartext beides war unbrachbar, aus den Negativen konnte man nicht mehr herausholen.
Jetzt nach der Hochzeit unserer Tochter bekamen wir ganz nette Bilder, die man aber bestenfalls auf einem Handy anschauen kann; die Jpegs sind so gnadenlos überschärft, daß man sie selbst als 10 x 15 Ausdruck nicht anschauen mag; ich würde dies anhand der Rohdateien gerne ändern, der "Künstler" ( Bekannter eines Bekannten...) will die Dateien nicht herausrücken/ stellt sich taub; somit ist der Ärger vorprogrammiert auch weil es keinen schriftlichen Vertrag gibt.
Ich würde dem Knatsch aus dem Wege gehen, so ein Streit ist doch vertane Lebenszeit
Gruß Wolli
Auch der Anspruch nützt nach einer Hochzeit, deren Aufnahmen massiv verhaut sind, nicht wirklich.In solch einem Fall würde ich einfach Nachbesserung verlangen, darauf hast du auch Anspruch.
Ich bezog mich nur auf Fall 2. Von Freundschaftsdienst ohne Entgelt stand da nichts. Von daher gilt das BGB, auch ohne Vertrag muss mindestens mittlere Qualität und Güte geliefert werden.Auch der Anspruch nützt nach einer Hochzeit, deren Aufnahmen massiv verhaut sind, nicht wirklich.Nochmals heiraten wird wohl nicht drin sein.
Der Anspruch im zweiten Fall wird wahrscheinlich daran scheitern, dass mit dem Bekannten eines Bekannten (möglicherweise) gar kein rechtsgültiger Vertrag existieren wird. Ansprüche bei Freundschaftsdienst durchsetzen? Viel Spaß!
Von ohne Entgelt stand nichts.Von Freundschaftsdienst ohne Entgelt
Wenn du es nicht versuchst, gewinnst du garantiert nicht. Aber das ist halt eher allgemeines Gerede, entscheidend ist der Anspruch. Was man daraus macht, ist natürlich jedem selbst überlassen.Von ohne Entgelt stand nichts.
Und jetzt bleib mal realistisch und lies oben nochmals nach. Rechte und Ansprüche sind gut, Durchsetzung ist aber der wesentliche Faktor. Beim Bekannten eines Bekannten ist der Verlauf absehbar: Kosten, Nerven, Zeit...
Ja, vielleicht bekommst am Ende recht und gewinnst.
Von ohne Entgelt stand nichts.
Und jetzt bleib mal realistisch und lies oben nochmals nach. Rechte und Ansprüche sind gut, Durchsetzung ist aber der wesentliche Faktor. Beim Bekannten eines Bekannten ist der Verlauf absehbar: Kosten, Nerven, Zeit...
Ja, vielleicht bekommst am Ende recht und gewinnst.
Wegen derartiger Streitereien hiess es früher immer "mit Freunden macht man keine Geschäfte"
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