:Coronavirus:
Auszug aus Volker Bouffiers Regierungserklärung zur Corona-Krise vom 24.03.2020 zum Thema Soforthilfen und finanzielle Unterstützung von Selbstständigen und Unternehmen in Hessen
So will die Bundesregierung für Kleingewerbetreibende und Selbstständige mit bis zu fünf Arbeitnehmern eine Soforthilfe von 9.000 Euro zahlen und bei denjenigen mit sechs bis zehn Arbeitnehmern eine Soforthilfe von 15.000 Euro. Bei aller Anerkennung dieser Leistungen sind wir jedoch davon überzeugt, dass das nicht reicht und deshalb sich auch das Land Hessen hier zusätzlich engagieren muss.
Wir wollen deshalb ein Soforthilfeprogramm des Landes Hessens auflegen, das den Betroffenen schnell und unbürokratisch nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung stellt. Dieses Programm richtet sich vor allem an Klein- und Kleinstunternehmer, Angehörige freier Berufe und Selbstständige mit bis zu 50. Beschäftigten. Wir haben deshalb als Land die Absicht, die Leistungen des Bundes so aufzustocken, dass für die Gruppe mit bis zu fünf Arbeitnehmern 10.000 Euro und für die Gruppe mit bis zu zehn Arbeitnehmern 20.000 Euro Einmalzahlungen als Soforthilfe gewährt werden.
Darüber hinaus halten wir es für notwendig, auch denjenigen, die der Bund mit seinem Programm nicht erfasst, also solche mit über zehn Arbeitnehmern eine Hilfe zukommen zu lassen. Wir beabsichtigen, deshalb in einer dritten Gruppe mit bis zu 49 Arbeitnehmern eine einmalige Soforthilfe von 30.000 Euro zu gewähren.
Wir sind uns bewusst, dass es hier um eine höchst ungewöhnliche und auch von der Dimension mehr als beachtliche Leistung geht. Wenn eine größere Anzahl aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten diese Angebote in Anspruch nähme, wären wir schnell bei Summen von einer halben Milliarde Euro und mehr nur für die Soforthilfe.
Wir halten gleichwohl gerade die Hilfe für diese Kleinunternehmen und Selbstständigen für äußerst wichtig, da gerade diese in aller Regel nicht über größere Rücklagen verfügen und selten in der Lage sind, für längere Zeit ohne Einnahmen zu überleben. Damit die Hilfe möglichst rasch in Anspruch genommen werden kann, bereiten wir die Auszahlung über das RP Kassel und in enger Zusammenarbeit mit den IHKs und Handwerkskammern vor. Die Details des Soforthilfeprogrammes und des Antragsverfahrens werden wir nach Möglichkeit bereits morgen der Öffentlichkeit vorstellen.
Bei größeren Betrieben mit über 50 Beschäftigten können über die Hausbank Kredite zum Beispiel der KfW aus dem Bundesprogramm in Anspruch genommen werden. Von Seiten des Landes Hessens stehen darüber hinaus auch Expressbürgschaften unserer Bürgschaftsbank oder Mikrokredite über die WI-Bank zur Verfügung. Auch die von Finanzminister Dr. Schäfer in der vergangenen Woche vorgestellten steuerpolitischen Maßnahmen sind ebenfalls von größter Bedeutung und helfen der Wirtschaft, aber auch vielen Bürgern konkret. Nicht nur die Steuerstundungen, sondern insbesondere auch das Angebot an die Umsatzsteuerzahler, die letzte Rate der Umsatzsteuer auf Antrag zurückzuerhalten, dass Hessen als 1. Bundesland gemacht hat, hilft schnell. Wir sprechen hier alleine bei dieser Maßnahme von einer Summe in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro.
Quelle:
Hessische Landesregierung