Ihr redet offenbar von verschiedenen Menschen.
@BernhardJ redet von Restaurantbesuchern, die sich völlig korrekt an die Schutzmaßnahmen halten.
Klare Ansagen hier, gut zu wissen.
Am besten alles sein lassen, was die Menschen so im Leben treiben.
Ist Ordnungswidrigkeit etwa kein Fehler?Nee, er redet von Menschen, die trotz Maskenpflicht keine Maske tragen und nennt das "einen Fehler".
Gegensätzliche Stimmen hier im Thread beleben ja. Möglicherweise reden wir ja aber auch aneinander vorbei und es gibt gar keine gegensätzlichen Meinungen. Nur die wenigsten hier sind nämlich wiederum für striktere Maßnahmen. Vielleicht suchen zu viele hier auch die polariserende Gegenstimme, die es gar nicht gibt. Ausserhalb dieses Threads sind die Meinungen viel polarer.Hier projizieren anscheinend einige meine kritische Haltung zu Vorurteilen
Natürlich.Darf ich Menschen, die der Gemeinschaft schaden, unter einem Begriff zusammenfassen (pauschalieren)?
Bleib positiv (in Deiner Grundhaltung):
Diese Kneipen, in denen sich " Junge Leute austoben wollen " (Kurzform), sind Mangelware, machen jetzt dehhn Umsatz aller Zeiten.
Das bleibt nicht lange so (meine Vermutung): Entweder die Behörde macht dicht, oder irgendwann wird auch das Feierpublikum mal wieder nüchtern.
Jetzt fahren die, die nicht zum Ballermann nach Malle (oder so, oder überhaupt) können, auf den Kiez oder in die Schanze zum saufen und abfeiern, bis es kracht.
@ AnjaC
mit ging es nur darum das auch einfache Masken den Träger in einer gewissen Weise schützen,
mich hat die Aussage das diese Masken den Träger Null schützen etwas gestört hat.
Es ist mir vollkommen klar das diese Masken kein Ersatz für FFP2-Masken sind
Das mag ja sein, Tom, aber im realen Leben gibt es eben doch unendlich viele Abstufungen zwischen “hilft nicht“ und “schützt“.
JetztDer Mund-Nasenschutz in der Form wie er üblich ist (einfacher medizinischer MNS, Stoff, Plexiglas etc) schützt den Träger sowieso nicht.
D.h., Du selbst revidierst „schützt nicht“ zu „schützt nicht vor einer Ansteckung“. Denn die erste gemachte Aussage war i.d.T. falsch.Es gibt keine in der NBCI geführte und ISI-gerankte Publikation, die evidenz-basiert zeigt, dass der MNS, wie er zur Zeit gängig ist, den Träger vor einer Ansteckung schützen kann.
D.h., Du selbst revidierst „schützt nicht“ zu „schützt nicht vor einer Ansteckung“. Denn die erste gemachte Aussage war i.d.T. falsch.
Hmm, das finde ich merkwürdig. Ich denke, es gibt keine größere Diskrepanz, als die zwischen evidenzbasierter Medizin und Heilpraktik.EBM ist ein anderes Wort für Heilpraktiker und sonstige Esoterikabzocker
Im Epidemiologischen Bulletin 39/2020 wird der Unterschied von Quarantäne und Isolierung basierend auf den Grundlagen des Infektionsverlaufs näher erläutert. Erste Ergebnisse aus internen Rechenmodellen des Robert Koch-Instituts verdeutlichen, wie sich das Restrisiko einer Infektion Dritter in Abhängigkeit von der Quarantänedauer mit oder ohne abschließende Testung verhält.
Die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz erfolgt auf Basis des Meldedatums, also dem Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Für die heutige 7-Tage-Inzidenz werden die Fälle mit Meldedatum der letzten 7 Tage gezählt.
Die Differenz zum Vortag, so wie sie im Lagebericht und Dashboard ausgewiesen wird, bezieht sich dagegen auf das Datum, wann der Fall erstmals in der Berichterstattung des RKI veröffentlicht wird. Es kann sein, dass z.B. durch Übermittlungsverzug dort auch Fälle enthalten sind, die ein Meldedatum vor mehr als 7 Tagen aufweisen. Gleichzeitig werden in der Differenz auch Fälle berücksichtigt, die aufgrund von Datenqualitätsprüfungen im Nachhinein gelöscht wurden, sodass von dieser Differenz nicht ohne weiteres auf die 7-Tage-Inzidenz geschlossen werden kann
Wie berichtet, wurde gestern auf Bitte des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) das Berichtswesen zur aktuellen Gesundheitslage umgestellt.
Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Remscheid mit 7-Tages-Inzidenzen, Gesamtinfektionszahl, Neuinfektionen und Anzahl der Verstorbenen stellt das COVID-19-Dashboard des RKI täglich spätestens um 8 Uhr zur Verfügung.
Die Zahlen an dieser zentralen Stelle sind ein einheitlicher und rechtlich maßgeblicher Datenstand, der vom LZG.NRW und dem Robert-Koch-Institut (RKI) übereinstimmend jeweils mit Stand 0:00 Uhr festgestellt wird.
Bei den gestrigen Meldedaten ist es allerdings zu Übermittlungsproblemen gekommen, so dass die heute online ausgewiesene aktuelle Wocheninzidenz zu niedrig angegeben ist. Es sind keine neuen Fälle vom 23.09.2020 berücksichtigt.
Die Wocheninzidenz beträgt mit aktualisiertem Meldestand 24.09.2020 11:00 Uhr 55,9 Fälle pro 100.000 Einwohner.
United KingdomGB auf dem Dashboard
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