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Liebe Leser,
in unverblümter Offenheit sagte der einstige Premier Luxemburgs und spätere Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, mal: „Wir beschließen etwas, stellen das in den Raum und warten ab, was passiert. Gibt es kein großes Geschrei, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Bald macht die EU mit ihrer Altautoverordnung weiter, und manche Passagen des Entwurfs lassen zumindest die Interpretation zu, dass Youngtimer und Gebrauchtfahrzeuge unter bestimmten Umständen zu Schrott erklärt werden könnten. Ausnahmen für anerkannte Oldies sind wohl sicher, für jüngeres Blech kommen sie sicher nicht, erklärte Europa-Parlamentarier und Veteranen-Fan Bernd Lange (SPD) vergangenen Juni im OLDTIMER-MARKT-Interview mit Verweis auf die zunehmend Klassiker-kritische Stimmung in der EU. Wer einen Youngtimer oder Gebrauchten dennoch erhalten will, soll seinen Reparaturwunsch per Sachverständigen-Gutachten belegen müssen. Das geht auch Lange zu weit. Im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut rief er dazu auf, die deutschen EU-Abgeordneten für das Thema zu sensibilisieren. Eine Liste der Parlamentarier finden Sie auf Wikipedia.
Ein gutes Jahr 2025 wünscht Ihnen,
Dirk Ramackers
Dann werden wir wohl dank Brüssel immer weniger zu fotografieren haben, wenn die Reparaturwürdigkeit von Youngtimern (die irgendwann zu Oldtimern werden) erst durch ein Sachverständigengutachten belegt werden muss. Keine weiteren Kommentare von mir.

Weissenstein Switzerland by Chris - Swisshead -, auf Flickr