Ein kirchlicher Feiertag ist doch kein gesetzlicher Feiertag![]()
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber das eine schließt doch das andere nicht aus. Die Erhebung in den Gesetzesstauts ermöglicht doch erst, dass der Tag arbeitsfrei wird, wo auch immer der Ursprung, politisch oder religiös, gelegen haben mag.

