devilz schrieb:Eigentlich wollte ich dazu mal nen Thread öffnen, habe es dann aber gelassen.
Diese Versicherung ist der "größte Betrug" den ich kenne. Bewerben mit bunten Bildern und aufwendingen Slogens diese nette Versicherung, allerdings werden in den AGBs der Versicherung all diese netten Beworbenen Sachen ausgeschlossen.
Wasserschäden, Fallschäden, Sand, etc. sogar Verschleiß wird in den AGBs definitiv NICHT ersetzt!
Ich hatte Sie testweise abgeschlosse für die 6 Monate, aber dann direkt zum 6. Monat gekündigt.
Wer die AGBs lesen möchte dem mache ich gern ein PDF ....
Finger weg davon! - Finde es schade das es Nikon so bewirbt :/
Hallo,
ich würde, bevor ich "Betrug ausrufe", erstmal richtig lesen !
Zitat aus dem Nikon-Angebot, bzw. aus dem Antrag :
"Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die
Antragstellung folgenden Monats, bei Gerätedefekten
durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung,
Fallschäden, Schäden durch Feuchtigkeit und Sand
sowie Überspannung/Kurzschluss (Klausel 3 ARTG)
und – sofern vereinbart – bei Diebstahl* des
versicherten Gerätes (Klausel 9 ARTG) mit
Vertragsbeginn, bei Schäden durch Verschleiß sechs
Monate nach Vertragsbeginn.
Die Höhe der Neukaufbeteiligung"
ferner
"Alle Reparaturkosten, auch bei Fallschäden, Schäden
durch Wasser/Feuchtigkeit, Verschleiß und
unsachgemäße Handhabung, werden übernommen."
Robby