Welche Fotoversicherung habt ihr?

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devilz schrieb:
Eigentlich wollte ich dazu mal nen Thread öffnen, habe es dann aber gelassen.

Diese Versicherung ist der "größte Betrug" den ich kenne. Bewerben mit bunten Bildern und aufwendingen Slogens diese nette Versicherung, allerdings werden in den AGBs der Versicherung all diese netten Beworbenen Sachen ausgeschlossen.

Wasserschäden, Fallschäden, Sand, etc. sogar Verschleiß wird in den AGBs definitiv NICHT ersetzt!

Ich hatte Sie testweise abgeschlosse für die 6 Monate, aber dann direkt zum 6. Monat gekündigt.

Wer die AGBs lesen möchte dem mache ich gern ein PDF ....

Finger weg davon! - Finde es schade das es Nikon so bewirbt :/

Hallo,

ich würde, bevor ich "Betrug ausrufe", erstmal richtig lesen !


Zitat aus dem Nikon-Angebot, bzw. aus dem Antrag :

"Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die
Antragstellung folgenden Monats, bei Gerätedefekten
durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung,
Fallschäden, Schäden durch Feuchtigkeit und Sand
sowie Überspannung/Kurzschluss (Klausel 3 ARTG)
und – sofern vereinbart – bei Diebstahl* des
versicherten Gerätes (Klausel 9 ARTG) mit
Vertragsbeginn, bei Schäden durch Verschleiß sechs
Monate nach Vertragsbeginn.
Die Höhe der Neukaufbeteiligung"

ferner

"Alle Reparaturkosten, auch bei Fallschäden, Schäden
durch Wasser/Feuchtigkeit, Verschleiß und
unsachgemäße Handhabung, werden übernommen."

Robby
 
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Da ich mich auch gerade mit dem Gedanken beschäftige, nochmal kurz eine Verständnisfrage:

Bei P&P kann ich alles online abwickeln, per Mail

Wenn ich gebrauchte Geräte habe, muss ich im I-Net bei einem Händler den Neupreis ausdrucken und mit ner Tageszeitung fotografieren ?

Ich liste jedes Zubehör auf mit Neu- oder den tatsächlich bezahlten Preisen und das ergibt dann die Versicherungssumme ? :nixweiss:
 
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Mail von P&P:
'Sehr geehrter Herr L.,

wenn keine Rechnung des zu versicherten Gegenstandes vorliegt, reicht uns ein Neuwertnachweis und ein Besitznachweis aus. Reichen Sie uns hierfür bitte einen Screenshot bzw. einen Ausdruck aus dem Internet des Gegenstandes mit Neuwertkaufpreis und Angaben ein (bitte kein Ebay-Scrennshot). Für den Besitznachweis einfach von dem Gegenstand ein Foto auf einer tagesaktuellen Zeitung machen und mit einreichen. Falls es das Modell nicht mehr auf dem Markt gibt einfach das Nachfolgemodell nehmen.

Freundliche Grüße'

Gruß
Dirk
 
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foxmulder schrieb:
Ist das deine allgemeine Lebenserfahrung mit Versicherungen die wir sicher alle so auch kennen oder geht es da konkret um eine der genannten Kameraversicherungen?
Gruß
Dirk
Nein...:mad:

als mir mein 13x18 Linhof-Technika Koffer samt Blitzanlage vor der Kölner Kunstmesse auf einem bewachten Parkplatz aus dem Auto gestohlen wurde...:mad:

Egal... hauptsache man ist Gesund:cool:
(was sagte die Kölner Polizei bei der Schadensmeldung... da können sie aber nicht stehen bleiben, das ist ein Dienstparkplatz...:platsch:)
 
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fotostudio schrieb:
Nein...:mad:

als mir mein 13x18 Linhof-Technika Koffer samt Blitzanlage vor der Kölner Kunstmesse auf einem bewachten Parkplatz aus dem Auto gestohlen wurde...:mad:

Ärgerlich!
Irgendwie wird der Versicherer das ja begründet haben; nach den aktuellen Bedingungen (AVB1999 - Fassung 2007) sollte das eigentlich mitversichert sein. Zumindest verstehe ich meine Police so:
'§ 4 Grundlagen für den Versicherungsschutz in Fahrzeugen, Höchstentschädigung
4.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus Kraft-, Luft-, Wasser- und Campingfahrzeugen besteht, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen ausnahmslos gegeben sind:
4.1.1 das Fahrzeug muß allseitig verschlossen sein
4.1.2 die versicherten Sachen müssen sich in einem festumschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden.
4.2 In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr(Nachtzeit) beträgt die Höchstentschädigung pro Fahrzeug EUR 1.500,00'


Gruß
Dirk
 
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Robby schrieb:
Hallo,

ich würde, bevor ich "Betrug ausrufe", erstmal richtig lesen !


Zitat aus dem Nikon-Angebot, bzw. aus dem Antrag :

"Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die
Antragstellung folgenden Monats, bei Gerätedefekten
durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung,
Fallschäden, Schäden durch Feuchtigkeit und Sand
sowie Überspannung/Kurzschluss (Klausel 3 ARTG)
und – sofern vereinbart – bei Diebstahl* des
versicherten Gerätes (Klausel 9 ARTG) mit
Vertragsbeginn, bei Schäden durch Verschleiß sechs
Monate nach Vertragsbeginn.
Die Höhe der Neukaufbeteiligung"

ferner

"Alle Reparaturkosten, auch bei Fallschäden, Schäden
durch Wasser/Feuchtigkeit, Verschleiß und
unsachgemäße Handhabung, werden übernommen."

Robby

Tja, dann Scanne ich dir gern die AGBs ein, denn nur DIESE sind im Falle eines Falles für dich wirksam!
Dort steht schwarz auf weiß das all diese genannten Fälle NICHT! abgedeckt sind.
Sonst würde ich doch das böse B... Wort nicht in den Mund nehmen ...
 
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Ganz normal bei der Haushaltsversicherung (allerdings aufgestockt). Es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert

Alle Objektive und Gehäuse (mit Seriennummer) abfotografiert, die gescannten Rechnungen von Neuteilen sowie die eBay Auktionen als .mht Datei liegen auf einem Server auf den der Versicherungsagent zugriff hat.
Einmal im Jahr schicke ich ihm ein Excel sheet mit der Übersicht.

LG,
Andy
 
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devilz schrieb:
Tja, dann Scanne ich dir gern die AGBs ein, denn nur DIESE sind im Falle eines Falles für dich wirksam!
Dort steht schwarz auf weiß das all diese genannten Fälle NICHT! abgedeckt sind.
Sonst würde ich doch das böse B... Wort nicht in den Mund nehmen ...

Hallo,

dann erlundige Dich mal genauer !

Wenn auf dem Versicherungsantrag irgendwelche Erweiterungen vorgenommen wurden und von beiden Seiten abgesengnet wurden, haftet entweder die Versicherung oder der Vermittler, in diesem Falle Nikon.

Versicherungsagenten haben dafür eigens eine eigene Versicherung und Nikon wird wohl das Risiko kalkuliert haben.

Wer sollte Nikon verbieten, die Versicherungsbedingungen für die Kunden etwas "anzupassen" ?

Viele Grüße

Robby
 
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Keine. Ganz bewusst.
Mit den Sachversicherungen ist das so eine Sache - nach dem Aerger, dass etwas futsch ist, beginnt dann der Aerger mit der Versicherung. Selbstbehalt - Polizei-Rapporte - Quittungen - und wenn etwas geklaut wird, und die Fotos weg sind, ist das ohenhin der grössere Schaden.
 
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Die Geschäftsgrundlage einer Versicherung ist die Diskrepanz zwischen der Angst ihrer Kunden (dass was passiert) und der realen Gefahrenlage.
Sie wird für die Versicherung noch zusätzlich dadurch optimiert, dass diese den größeren finanziellen Hintergrund hat, unterschiedliche Sichtweisen auch juristisch durchzusetzen. Die Versicherung wird im Schadenfall erst so viele möglichen Beweise vom Geschädigten verlangen, dass weder Pontius noch Pilatus diese liefern können.....

Für mich heißt das:
Kleinere Risiken versichern ist überflüssig. Konkret ist das eine Art Sport,
ich schleppe im Urlaub mein Bisschen Fotokram eben ständig mit mir rum
und habe ein Auge drauf....

Herbert
 
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Robby schrieb:
Hallo,

dann erlundige Dich mal genauer !

Ich habe eine Anwältin zur Frau - soviel dazu ;D

Wenn auf dem Versicherungsantrag irgendwelche Erweiterungen vorgenommen wurden und von beiden Seiten abgesengnet wurden, haftet entweder die Versicherung oder der Vermittler, in diesem Falle Nikon.
Deine Police wird mit gültig mit den AGBs die dir ausgehändigt werden. In diesem Falle bekommst diese von der WERTGARANTIE AG.

Versicherungsagenten haben dafür eigens eine eigene Versicherung und Nikon wird wohl das Risiko kalkuliert haben.

Wer sollte Nikon verbieten, die Versicherungsbedingungen für die Kunden etwas "anzupassen" ?

Viele Grüße

Robby

Nikon ist nur Vermittler - keine Versicherung ;)

Solang du diese Dinge nicht schriftlich erhälst, kann Nikon werben mit was Sie möchten!
 
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Meine Ausrüstung ist bei P&P versichert. Die Beiträge werden abhängig vom Neuwert gerechnet und Wiederbeschaffungswert im Schadensfall ersetzt. Klare Bedingungen, die wenig spielraum für "Interpretation" lassen.
 
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devilz schrieb:
Ich habe eine Anwältin zur Frau - soviel dazu ;D


Deine Police wird mit gültig mit den AGBs die dir ausgehändigt werden. In diesem Falle bekommst diese von der WERTGARANTIE AG.



Nikon ist nur Vermittler - keine Versicherung ;)

Solang du diese Dinge nicht schriftlich erhälst, kann Nikon werben mit was Sie möchten!

Halo,

auch der Vermittler haftet für etwaige Zusagen, die schriftlich fixiert sind. Und da diese Zusagen in dem Antrag eingedruckt sind, sehe ich da keine Probleme.

Robby
 
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Ich denke, ich werd dann auch mal bei P&P ne Versicherung abschließen. Hab mir heute mal alles in Ruhe durchgelesen.

Ich könnt es zwar auch über meine Hausrat laufen lassen, aber nicht zu diesen Bedingungen und diesem Preis....

Bei meiner normalen Digi-Cam war es mir noch "egal", aber bei einer DSLR mit diversen Objektiven und Zubehör kommt ja doch schnell ne Summe zusammen.

Und da sie den Wiederbeschaffungswert versichern, ist das ja besser als der Zeitwert...

Mir geht es ja hauptsächlich um unsere Afrika-Urlaube, oder wenn ich die Cam mal auf dem Motorrad dabei habe

Danke für den Tipp - da wär ich alleine nie drauf gekommen :cool:
 
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Hallo, von Nikon Deutschland habe ich eine E-Mail erhalten mit einer Rundum-
Versicherung für meine Grundausrüstung bestehend aus Kamera, Objektiv und Blitzgerät.

 
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dctv12 schrieb:
Hallo, hier nochmal Blatt02, zum besser lesen.


Wunderschön auf der 2.ten Seite zu lesen:

Es gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Reperaturkostenverscherung (ARTG)." Diese weden der Versicherungsurkunde (Zertifikat) beigefügt.

Wer nun dort nachschaut wird sich etwas verschaukelt vorkommen ;) - Vielleicht mag jemand dieser hier posten ... (komme leider nicht zu einscannen!).
 
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dctv12 schrieb:
Hallo, von Nikon Deutschland habe ich eine E-Mail erhalten mit einer Rundum-
Versicherung für meine Grundausrüstung bestehend aus Kamera, Objektiv und Blitzgerät.

Siehe oben, ab Beitrag 14 ;)
 
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