Bitte nähere Info hierzu, da ich bisher nix gelesen hatte von einem "erlaubten Aktionsradius"Der Weiher liegt zum Glück innerhalb des erlaubten Aktionsradius von 5 km.
Gruß Karl
Hallo,Bitte nähere Info hierzu, da ich bisher nix gelesen hatte von einem "erlaubten Aktionsradius"
Vielen Dank!!
Es gibt in Sachsen keinen Richtwert 5 Km. Steht weder in der Allgemeinverfügung noch in den Erläuterungen. Die Leipziger Polizei hatte sich die 5 Km ausgedacht und ist zurück gerudert.Als Richtwert sind 5 Km als maximale Entfernung vom Wohnort erlaubt.
Die Regelung mit den Gemeinden und Landkreisen ist quasi eine 5 km Beschränkung.Es gibt in Sachsen keinen Richtwert 5 Km. Steht weder in der Allgemeinverfügung noch in den Erläuterungen. Die Leipziger Polizei hatte sich die 5 Km ausgedacht und ist zurück gerudert.
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