Unansehnlicher Hintergrund

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Neokt

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Hi,

ich stelle hier mal ein Foto eines Kunstwerks ein. Mein Wunsch wäre gewesen, das Kunstwerk schön abzubilden und den Hintergrund in Unschärfe zu haben.

Hab mit allen möglichen Objektiven versucht. Die Ergebnisse sind für mich alle ungenügend.

Wer kann mir einen Tip geben, wie ich zu meiner Wunschvorstellung komme?

picture.php
 
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Hallo Gerd,

wenn dir der scharf abgebildete Hintergrund nicht gefällt und du keine Möglichkeit hast, einen großen Papier- oder Stoff-Vorhang dahinter von Helfern an Stangen hoch halten zu lassen, bis das Foto gemacht ist,
kannst du es mit Stacking versuchen: Viele Aufnahmen mit einer sehr lichtstarken Brennweite wie z.B. 35/1.4 mit fokussieren auf den vordersten und den hintersten Punkt des Kunstobjektes machen.
 
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Der Hintergrund leidet vor allem an der falschen Tageszeit, würde ich sagen. Das Problem ist eher das Licht. Sans Ear grüßt
 
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Welche EBV benutzt Du? Den Hintergrund ab Bordsteinkante maskieren und mit Gaußscher Unschärfe bearbeiten, bis Du das gewünschte Ergebnis hast. Natürlich hat auch Sans Ear Recht: Das Licht ist alles andere als optimal, trotz des "langweiligen Himmels sehr starke Schatten auf dem Kunstwerk und dahinter. Mit weniger Brennweite näher dran (z.B. 1,4 oder 1,8/20) und die Kamera näher an den Boden, das gibt allemal eine interessante Perspektive mit weniger Hintergrund. Mit dem Stativ eine Belichtungsreihe und eine Fokusreihe, da kannst Du einiges basteln.
 
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Tja, Gerd, das Drumherum ist halt schwierig.

https://www.hueckelhoven.de/aus-dem-rathaus/kunst-im-oeffentlichen-raum/
https://rp-online.de/nrw/staedte/hu...-im-kreisverkehr-in-hueckelhoven_aid-23343449


Weitwinkel waren noch nie für sonderliche
Unschärfe im Hintergrund geeignet, aber
sofern Du unbedingt nah an das Ding ran
willst, dann solltest Du einen möglichst
tiefen Standpunkt wählen. Schräg nach
oben fotografiert, sollte das Kunstwerk
das allermeiste Gedöns im Hintergrund
verdecken. Der Rest ist Retusche …


Ich würde ja zwei ganz andere Ansätze
wählen … :cool:

1. Möglichst weit weg platziert zwischen
dem Förderturm und dem Media Markt
mit langer Brennweite (200 mm +) und
offener Blende das Kunstwerk ablichten.
Wobei da die Stacking-Idee von Michael
nützlich sein könnte …

2. Ab in die Höhe, um als Hintergrund
den Rasen komplett aufs Bild zu kriegen.
Könnte von OBI-Dach aus gelingen,
ansonsten brauchst Du eine Klappleiter
(bitte plus Helfer zum Sichern!), wobei
dann auch das 28-70 geeignet ist.

Hier ist eine Drone als bessere Alternative
zur Leiter tatsächlich mal sinnvoll. :cool:

Kluger Mensch fragt für 2. übrigens den
Künstler um Erlaubnis, falls man nicht
nur fürs Familienalbum knipst.


 
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Mit Photoshop hast das in 5 Minuten gemacht - aber es sieht halt dann schon etwas nach Photoshop aus . Wenn du eine Anleitung "quick and dirty" brauchst , lass es mich wissen.
 
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Ich würde einen kräftigen Blitz mitnehmen, ggf an einem Boom Pole von meinem Wingman gehalten.
Und dann würde ich das Ding bei Nacht mit mehreren Blitzen aus der Dunkelheit meisseln, Kamera
auf Stativ. Oder bei Tag mit einem noch kräftigeren Blitz in die Dunkelheit prügeln.

Hintergrund ist dann nicht mehr.
 
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Echt jetzt,

darf man keine Kunstwerke, die wirklich jeder sehen kann und jeder vermutlich auch sehen soll, nicht fotografieren und diese wegen Bildkritik hier im Forum stellen.
Wie sonst sollte ich die Aussage von Sven verstehen?

Sollte jemand das Foto vermissen, ist aus meinen Alben gelöscht!
 
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Echt jetzt, darf man keine Kunstwerke, die wirklich jeder sehen kann und jeder vermutlich auch sehen soll, nicht fotografieren und diese wegen Bildkritik hier im Forum stellen. Wie sonst sollte ich die Aussage von Sven verstehen?
Ich konnte dessen Spruch auch nicht verstehen.
 
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Sven meint das nicht so.... und man muss keine Dedektei beauftragen um panaoramfreie Objekte zu fotografieren.
Für den einen ist das Altmetall, für den anderen halt....

Und zum anderen finde ich es äußerst ungeschickt bei diesem ganzen Halbgrarheiten zum Rechtaufbildermachen die zur Zeit umgehen, solche unnützen Meinungen/Behauptungen in die Welt zu setzen.
 
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Ich werde wohl nur noch Blümchen und Tiere für das Forum fotografieren.
Der liebe Gott wird wohl nichts dagegen haben!

Wenn das wirklich so ist wie Sven meint, sollte man das aufstellen von Kunstwerken gleich verbieten!

SCHWACHFUG !!!
 
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Langsam lesen hilft.
Sven meinte um ein Foto aus einer ungewöhnlichen Perspektive zu machen -drohne oder hohe Leiter - Ist es sinnvoll bis notwendig, den Urheber vorher zu fragen.
Die sogenannte Panoramafreiheit greift natürlich schon, bei solchen dauerhaft aufgestellten Werken, aber ebn nicht aus anderen Perspektiven, als grob von 0 bis 2 mtr. Höhe und in jedem Falle vom öffentlichen Grund. So wie es im KUG steht.. Sollte ja nach den tausend Diskussionen zur DSGVO bekannt genug sein, das KUG.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo Gerd, aus diesem Grund, weil die ganze Welt voller sog. Klugschei... ist und solchen die meinen überall den Blockward machen zu müssen stelle ich schon lange keine Bilder mehr in Foren ein. Ich mache mein Ding und fertig.
Da Du ja keinen Copter hast ist diese Anmerkung auch überflüssig.
Aber vielleicht kannst Du ja einen Leiterwagen von der Feuerwehr (ist Satire) mieten ;-))

Wie ich gesehen habe hast Du ja auch ein 500ter. Versuche es doch damit mal im "Nahbereich" oder warte auf eine nebligen Tag... dann geht auch WW. Einfach dranbleiben wenn es Dich interessiert, das wird schon.
 
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Aber daran erkennt man doch wieder einmal, wie verunsichert man durch die letzten Monate geworden ist. Wenn ich nicht schon so ein alter Esel wäre würde ich an Gastvorlesungen in dieser Thematik teilnehmen!

:D
 
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Langsam lesen hilft.
Sven meinte um ein Foto aus einer ungewöhnlichen Perspektive zu machen -drohne oder hohe Leiter - Ist es sinnvoll bis notwendig, den Urheber vorher zu fragen.
Die sogenannte Panoramafreiheit greift natürlich schon, bei solchen dauerhaft aufgestellten Werken, aber ebn nicht aus anderen Perspektiven, als grob von 0 bis 2 mtr. Höhe und in jedem Falle vom öffentlichen Grund. So wie es im KUG steht.. Sollte ja nach den tausend Diskussionen zur DSGVO bekannt genug sein, das KUG.


Danke, mein musikalischer Bruder! :up:

Ich hätte nicht gedacht, daß man solche
Trivialitäten noch erläutern muß.



.
 
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Ist das Bild noch verlinkt? ich sehe kein Foto.

Hi,

ich stelle hier mal ein Foto eines Kunstwerks ein. Mein Wunsch wäre gewesen, das Kunstwerk schön abzubilden und den Hintergrund in Unschärfe zu haben.

Hab mit allen möglichen Objektiven versucht. Die Ergebnisse sind für mich alle ungenügend.

Wer kann mir einen Tip geben, wie ich zu meiner Wunschvorstellung komme?

picture.php
 
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Hallo Gerd, aus diesem Grund, weil die ganze Welt voller sog. Klugschei... ist und solchen die meinen überall den Blockward machen zu müssen stelle ich schon lange keine Bilder mehr in Foren ein.

Siehste woll ...

Ich persönlich war für diese Info eher dankbar, da ich gar nicht wusste, dass es diesbezüglich Unterschiede zwischen „vom Boden aus“ und „aus der Luft heraus“ knipsen gibt.

Du wusstest das natürlich und somit ist jedem verständlich, dass Du derart angemessen echauffiert beleidigst :D
 
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Ich denke mal, hierdurch ist mein Vorhaben gedeckelt!

„Dauerhafte Kunstwerke im öffentlichen Raum

Wenn jedoch das Kunstwerk dauerhaft in den öffentlichen Raum eingebracht worden ist, dann sieht die rechtliche Situation für den Fotografen wesentlich besser aus: Bei Skulpturen, Denkmälern oder anderen dauerhaft im Erscheinungsbild einer Stadt verankerten Kunstwerken ist keine Erlaubnis erforderlich, wenn Fotos des Kunstwerkes gewerblich genutzt werden sollen. Bei den Fotos muss nur darauf geachtet werden, dass die sogenannte „Straßenperspektive“ eingehalten wird. Im Urheberrecht gilt die Panoramafreiheit, die in einfachen Worten besagt, dass ich alles, was ich von einer öffentlichen Straße aus sehen kann, auch fotografieren darf. Wenn jedoch die Straßenperspektive verlassen wird, greifen wieder urheberrechtliche Regelungen.
Die Straßenperspektive wird verlassen, wenn man sich zum Beispiel auf einem Privatgelände befindet oder man die Fotos von einen hohen Kran oder Ähnlichem aus macht. Ebenso liegt keine Straßenperspektive mehr vor, wenn man das Foto aus einem Haus heraus macht, selbst wenn man die Erlaubnis des Hauseigentümers hat.
An dieser Stelle sei nur auf die Rechtsprechung und Problematik zum Schloss Sanssouci verwiesen, welche bereits in einem früheren Aufsatz besprochen worden ist: Panoramafreiheit gilt, Eigentumsrecht aber auch.“ (http://www.fotorecht-aktuell.de/darf-man-kunst-fotografieren/; aufgerufen am 19.09.2018)

Auch interessant, aber nicht relevant für mich:

https://www.rechtambild.de/2018/04/...-erkennt-street-photography-als-kunstform-an/
 
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Ich denke mal, hierdurch ist mein Vorhaben gedeckelt!

„Dauerhafte Kunstwerke im öffentlichen Raum

Wenn jedoch das Kunstwerk dauerhaft in den öffentlichen Raum eingebracht worden ist, dann sieht die rechtliche Situation für den Fotografen wesentlich besser aus: Bei Skulpturen, Denkmälern oder anderen dauerhaft im Erscheinungsbild einer Stadt verankerten Kunstwerken ist keine Erlaubnis erforderlich, wenn Fotos des Kunstwerkes gewerblich genutzt werden sollen. Bei den Fotos muss nur darauf geachtet werden, dass die sogenannte „Straßenperspektive“ eingehalten wird. Im Urheberrecht gilt die Panoramafreiheit, die in einfachen Worten besagt, dass ich alles, was ich von einer öffentlichen Straße aus sehen kann, auch fotografieren darf. Wenn jedoch die Straßenperspektive verlassen wird, greifen wieder urheberrechtliche Regelungen.
Die Straßenperspektive wird verlassen, wenn man sich zum Beispiel auf einem Privatgelände befindet oder man die Fotos von einen hohen Kran oder Ähnlichem aus macht. Ebenso liegt keine Straßenperspektive mehr vor, wenn man das Foto aus einem Haus heraus macht, selbst wenn man die Erlaubnis des Hauseigentümers hat.
An dieser Stelle sei nur auf die Rechtsprechung und Problematik zum Schloss Sanssouci verwiesen, welche bereits in einem früheren Aufsatz besprochen worden ist: Panoramafreiheit gilt, Eigentumsrecht aber auch.“ (http://www.fotorecht-aktuell.de/darf-man-kunst-fotografieren/; aufgerufen am 19.09.2018)


(Hervorhebung vom Autor)



Auf nichts anderes bezog sich mein Hinweis,
den Künstler um Erlaubnis zu fragen. :cool:


Keinesfalls übersehen sollte man den Aspekt
"gewerbliche Nutzung"! Fürs Familienalbum
kann man knipsen, was immer man will –
sofern man keine dem entgegenstehende
Rechtsvorschriften verletzt –, nur darf man
diese Bilder weder verbreiten noch – z.B.
hier – öffentlich wiedergeben (§59 UrhG).


Der o.g. Hinweis auf "Privatgelände" ist
übrigens irreführend, weil auch solches
"öffentlich" (wie z.B. der OBI-Parkplatz)
sein kann – siehe dazu hier ... :lupe:




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