rüschtüsch! aber um die Identität eines Benutzers ermitteln zu können bedarf es schon eines kleinen Aufwands und nicht ganz so einfach. Was kein Freifahrtschein sein soll! Aber 1. muss es schon ein großer Zufall sein, dass man sich mal selber auf einem Foto wiedererkennt und 2. müsste man dann richtig Aufwand betreiben um den Fotografen zur Rechenschaft ziehen zu können. Zumeist (es sei den es handelt sich um einen groben Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte) werden solche Verfahren eingestellt.
musse mir nicht erzählen, war mehr oder weniger über 27 Jahre in Branche tätig

Ich bin auch weit davon entfernt päbstlicher als der Pabst zusein

nur habe ich etwas dagegen, etwas auf die "leichte Schulter" zu nehmen, nur weil man sich in der "anonymen Masse" sicher fühlt... man wird mich schon nicht erwischen.
zu 2
ich glaube nicht das da zwischen einen groben und einen "nicht groben" Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht unterschieden wird. (Unsere Juristen könnten da aufklären).
In beiden Fällen ist der Aufwand gleich

Und sollte ich mal von so einem Fall (Persönlichkeitsrechte) betroffen sein,
hängt es davon ab mit welchen Fuß ich am Tag des bekanntwerdens aufgestanden bin. Sollte es der falsche Fuß gewesen sein, wird der "Fotograf" zur Rechenschaft gezogen, ganz gleich wie gut er sich im Net "Versteckt" hat

Außerdem sollten wir uns hier an geltendem Recht halten, zumal Klaus
zunächst seinen Kopf als Forenberteiber hinhält.
Außerdem hast du dich ja auch bereit erklärt das du dich
mit deinen Veröffentlichungen hier im Forum an selbiges hälst.