Das Bild habe ich gestern mit einem beim Nikon-Stand der Hausmesse bei Photo Planet in Stuttgart ausgeliehenen Z 1,2/50 bei f/1,2 an der Z7ii gemacht, Kamera etwa auf Hüfthöhe, Monitor hochgeklappt, Gesichts-AF an und dann unter AF-C ausgelöst. Das Bild ist jpg-ooc, nur leicht gerade gerückt und verkleinert. Sowohl von der Qualität des Objektivs wie von seinem Gewicht bin ich beeindruckt, in Summe ambivalent...
Das passt dann in diesem Fall. Für mich passt das sowieso in jedem Fall, denn gesetzliche Vorgaben müsste ich als Betrachter sowieso nicht erfüllen. (Deswegen frage ich auch nicht bei jedem zweiten Bild, ob da eine Einwilligung... - es ist mir schlicht egal.)
Eines ist aber auch klar: Das, was du uns nun wissen lässt, ist für keinen von uns auf Basis des gezeigten Bildes auch nur ansatzweise erkennbar. Daher wahrscheinlich die Anfrage samt Zusatzdiskussion.
Die Anfrage an sich war eher überflüssig, weil es schlicht niemanden was angeht, ob ich die Erlaubnis habe, da es sich im Fall der Fälle um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit zwischen mir und der abgebildeten Dame handelt. Dass hier keine ganz offensichtlich im Rahmen der Wahrung des Persönlichkeitsschutzes unzulässige Veröffentlichung vorliegt (was bei einer voyeuristischen Aufnahme oder einer gegen KunstUrhG §23 (2) verstoßenden Aufnahme meist recht zweifelsfrei der Fall ist), erübrigt an sich diese Art von Kommentar. Dass es sich um eine "sehr öffentliche" Situation handelte, ist an sich aus dem Bild gut erkennbar, aus Perspektive und Umfeld.
Momentan sind alle draußen irgendwie ein bisschen gereizt und empfindsam. Ich habe Dir doch überhaupt nichts getan, sondern Dir indirekt zugestimmt - "dieser Kommentar" bezog sich auf den Ursprungskommentar, hätte vielleicht etwas eindeutiger sein können. Peace!
19.11 2022 @ 13:00 - 16:15 - Der “Call for Justice” ist eine friedliche, stationäre Demonstration, ähnlicheiner künstlerischen Aufführung. Diese Demonstration funktioniert nacheiner strukturierten Art und Weise, die Neugier und Interesse in derÖffentlichkeit weckt; wir versuchen Passanten*innen...
Wann kann man als Privatperson bedenkenlos fotografieren und wann muss eine Erlaubnis eingeholt werden? Ein kurzer Fotowalk durch Rechtsgebiete und Grauzonen.
Eigentlich habe ich es umgekehrt gemeint, deutsche Regelwut.
Allerdings was den Straßenverkehr angeht da sollte man konsequent vorgehen, anders geht es gar nicht.
Ich kenne hier so einige, da staunt man bloss noch und es passiert nix obwohl es die Polizei sehr wohl weiss.
Das kann ja jeder für sich selbst entscheiden, und natürlich sind solche Fragen nicht schwarz/weiss zu betrachten, sondern mit vielen Grautönen versehen.
Wie jede europäische Verordnung gilt aber die nationale Implementierung in jedem einzelnen Mitgliedsstaat, da die EU entgegen anderslautenden Glaubens mancher Leute eben keine direkte Gesetzgebungskompetenz für die Mitgliedsstaaten besitzt, und diese Implementierungen unterscheiden sich in diesem fall wie auch in etlichen anderen Fällen dann doch in einigen nicht unwesentlichen Details (ich bin da beruflich mit dem Arzneimittelrecht vertraut, wo es die schönen EU-Richtlinien und -Verordnungen gibt und dann ein doch recht breites Spektrum unterschiedlich eifrig implementierter nationaler Regelungen, die im Grunde alle aufs Gleiche hinauswollen, aber eben doch signifkante Unterschiede aufweisen).
Streickender Bauarbeiter in der Schweiz - Sie wehren sich gegen die völlig überrissenen Forderungen der Baumeister nach 12-Stunden-Arbeitstagen und einer 58-Stunden-Woche.