Information Staatsforst will Umsatzbeteiligung an Fotokursen im Wald

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Sans Ear

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Oder hatten wir das Thema hier schon?

Der Fotograf Florian Orth schreibt: "Rund einen Monat nach meinem Herbstworkshop erhielt ich im November 2022 eine E-Mail von den bayerischen Staatsforsten. [...] In dieser E-Mail wurde ich darauf hingewiesen, dass mein Fotoworkshop im Alpenvorland nicht gestattet ist, da dies eine gewerbliche Veranstaltung sei und eine Nutzungsgebühr fällig wäre."

Die Staatsforsten fordern 8 Prozent der Kursgebühr, schreibt Orth.

 
Zuletzt bearbeitet:
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Das ist schon der Knaller.
Offenbar haben die bayerischen Staatsforsten eine Planstelle geschaffen (und zahlen ein Gehalt) deren Aufgabe es ist, "kommerzielle Waldnutzung" aufzuspüren und dann abzuschöpfen.
Muss man ja erst mal finden, so ein Angebot.

In den letzten Jahren habe ich Radreisen durch Bayern, A und I gebucht.
Da hätten die Veranstalter dieser Logik folgend (denn es ging häufig auf Waldwegen voran) auch blechen müssen!
Wegezoll sozusagen.
 
Kommentar
Und MP Söder umarmt immer wieder mal Bäume, und lobt das "Waldbaden" - dafür werden dann wohl auch Nutzungsgebühren verlangt...
 
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Tja, was soll man dazu sagen. Sicher zurzeit nur in "Södolfs" Bayernland, wenn es Schule macht, aber bald überall. Im konkreten Fall, wenn sich das ganze exakt so ereignet hat, sollte der Fotograf nicht zahlen und gespannt einem Gerichtsverfahren entgegen sehen. Nachfolgend wird das dann aber sicherlich von den Bürokraten wasserdicht gemacht, dann kommen Workshopveranstalter und andere "Sondernutzer" des Waldes nicht mehr um die Entrichtung solcher Gebühren herum.
 
Kommentar
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Mmh, klingt zumindest arg eigenwillig …
Aber genau für dergleichen hat man ja eine Rechtschutzversicherung
bei einer einschlägigen Berufsvereinigung, die sich mit Genuss um
solche Dinge kümmert – bis zu höchstgerichtlicher Klärung. :cool:


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Kommentar
An sich finde ich eine Umsatzbeteiligung oder sonstige Nutzungsgebühr in Ordnung, wenn deren Erhebung allgemein angekündigt wurde, so dass die Gewerbetreibenden sie bei ihrer Kalkulation berücksichtigen können (die Lkw-Maut schlägt ja auch auf die Lieferkosten durch) - aber nicht, sie ohne Vorankündigung rückwirkend einzufordern.
 
4 Kommentare
Sans Ear
Sans Ear kommentierte
Umsatzbeteiligung? Nee, das sagt ja nicht viel darüber aus, was am Ende hängenbleibt.
 
Beuteltier
Beuteltier kommentierte
Wenn eine Kursgebühr ohne Umsatzbeteiligung z.B. 100 € betrüge, müsste sie mit 4% Umsatzbeteiligung 104,20 € betragen. Davon 4% Umsatzbeteiligung abgeführt, blieben 100,03 € übrig - der Kursveranstalter hätte also keinen Einnahmeverlust, die Kursteilnehmer müssten aber mit der höheren Kursgebühr den Staatsforst finanzieren...
Ich sehe da ein kleines Problem, dass die höhere Kursgebühr für eine Minderung der Zahl der Kursteilnehmer führen kann,
und ein großes Problem, wenn nicht alle Kursveranstalter so handeln, so dass es zu einem Preiskampf führt.
 
Sans Ear
Sans Ear kommentierte

Wie auch immer, ein Problem ist, dass sie es überhaupt fordern. Ein anderes, wie Du ja auch schreibst, dass der Fotograf rückwirkend blechen soll. Geht wohl um 8 Prozent.
 
P
pulsedriver kommentierte

Ich denke nicht, dass keinerlei administrativen Aufwände anfallen bei der Abrechnung der Nutzungsgebühren und bei der korrekten Verbuchung der zusätzlichen Aufwände und der Einnahmen für die Nutzungsgebühr. Ich gehe da eher von mindestens 30 Minuten total aus pro Workshop, wenn einfache Nachweise reichen und alle rein elektronisch geht. Bei Papierform wesentlich mehr. Je ca. 80 Euro brutto pro Stunde.
In Realität kann man das wohl kaum draufschlagen, die 4% drücken die Marge, die mit der Nutzungsgebühr verbunden administrativen Aufwände sind kostenlose Zusatzarbeit. Letztlich wird der Ausweg sein, dass man versucht, die Workshops an dieser Location mit einer 1 bis 2 Personen höheren Mindestteilnehmerzahl zu machen. Was dann durch die höhere Anzahl zahlender Teilnehmer alle Zusatzkosten deckt.
 
Ich halte es für völligen Blödsinn. Wenn man sich auf den Wegen aufhält, kann das nicht verwehrt werden.

Paragraph 1 Bundeswaldgesetz.
Betretungsrecht des Waldes für jedermann. Es erfolgt keine Differenzierung ob gewerblich oder privat.

Das können sie nicht verwehren, weil Bundesrecht Landesrecht bricht. Ich würde nicht einen Euro zahlen und es durchziehen. Vorsichtshalber Rückendeckung beim Anwalt holen
 
3 Kommentare
Christoph Blümer
Christoph Blümer kommentierte
Als ob sich die Batzis für Bundesrecht interessieren würden... :ROFLMAO:
 
Christian B.
Christian B. kommentierte
Leider stimmt nicht alles, was hier steht. Das Waldrecht ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 GG, und zwar teilweise als Bestandteil des Bodenrechtes (Nr. 18), teilweise des Naturschutzrechtes und der Landschaftspflege (Nr. 29). Konkurrierende Gesetzgebung bedeutet gemäß Art. 72 GG, dass das Bundesrecht vorgeht, soweit der Bund abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, wie dies z.B. im Bodenrecht durch das BauGB der Fall ist. Im Naturschutzrecht eröffnet Art. 72 Abs 3 GG den Ländern die Möglichkeit, abweichender Regelungen, d.h. , wenn davon Gebrauch gemacht wurde, gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht, nicht.

Abgesehen davon, finden sich aber nicht nur im Bundeswaldgesetz, sondern nach meiner Kenntnis auch in allen Landeswaldgesetzen Regelungen über das freie Betreten des Waldes für jedermann, teilweise beschränkt auf die Waldwege. Das gilt auch für private Wälder, nicht nur für solche in öffentlicher Hand. Ich suche bei Gelegenheit die Vorschrift für Bayern heraus.

In Verbindung mit der Panoramafreiheit des KunstUrhG gehe ich daher davon aus, dass Fotogebühren auf das Hausrecht des Waldeigentümers hier nicht gestützt werden dürfen. Aber das ist eine interessanten Rechtsfrage.
 
Christian B.
Christian B. kommentierte
Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 BayWaldgesetz: „Das Betreten des Waldes zum Genuss der Naturschönheit und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet.“ Fotografieren ist doch Erholung, oder?
 
Netter Aprilscherz, egal von wann datiert...

Auch kurz gedacht, auf Facebook hat er das am 30. März gepostet.

Offenbar haben die bayerischen Staatsforsten eine Planstelle geschaffen (und zahlen ein Gehalt) deren Aufgabe es ist, "kommerzielle Waldnutzung" aufzuspüren und dann abzuschöpfen.
Muss man ja erst mal finden, so ein Angebot.

Kann gut sein. Denn auch auf Facebook schreibt er: "Einige Fotografen haben in den vergangenen Wochen Post von den bayerischen Staatsforsten erhalten."
 
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Würde passen. Die bayerischen Staatsforsten möchten auch gerne Dienstleistungen zu unterirdischen Preisen angeboten kriegen, haben das diverse Male abgelehnt, da wir in Bangladesch mehr beim Schuhe nähen verdient hätten, wenn wir deren Preisvorstellungen erfüllt hätten.
Wünsche ihm das beste. Hab mit ihm zusammen einen Workshop bei Bastian Werner gehabt, wenn ich mich nicht täusche.
 
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Bei allem verständlichen Ärger über merkantile Übergriffe des Staates: Der Fotograf sollte im Hinblick auf die von ihm auf seiner Website veröffentlichte Fallhistorie darauf achten, dass er nicht eine "dumme Frage" nach der anderen an den bayrischen Staat stellt und von diesem immer "dümmere" Antworten zurück bekommt. "Wer schreibt der bleibt", so heisst es zwar unter Juristen, aber nicht im Sinne eines gleichsam öffentlich ausgetragenen "Kreuzzuges".

Dabei fällt mir gerade folgendes PS ein: Im "blauen" Nachbarforum wurde vor einiger Zeit mal diskutiert, dass man auf der Insel Sylt gedenke, für gewerbliche Mode- und Model-Shootings auf Stränden und Kurpromenaden Nutzungsgebühren in Rechnung zu stellen. Was daraus geworden ist, habe ich nicht mehr verfolgt ...
 
1 Kommentar
EvaK
EvaK kommentierte
Ein Berg von Diskussionsbeiträgen auf 11 Seiten mit den von Foren bekannten Ab-, Aus- und Umschweifungen sowie einem Berg von gefühltem Recht, als viel Ahnungslosigkeit über Panoramafreiheit, Bildrechte, Schutzlandprinzip usw. Wobei sich letztlich herausstellte, daß da eine Bedienstete bei einem einzelnen Fotografen übers Ziel rausgeschossen ist. Tatsächlich wollen die aber Kohle von BerufsfotografInnen haben, die Crew und Ausrüstung für Shootings anrückendie Fremdprodukte betreffen. Einzelne FotografInnen, auch wenn sie ihre Sylt-Fotos verkaufen, sind nicht gemeint.

 
3 Kommentare
Kay
Kay kommentierte
Interessant ist nebenbei, wieviele Leutchen bei einer Filmproduktion beschaeftigt sind. Ich war einmal dabei, weil eine Aussenrequisiteurin eine rote APE gesucht und ueber Vermittlung bei mir gefunden hatte (inzwischen verkauft).
Der erste vor Ort kuemmert sich darum, dass Fahrzeuge abgeschleppt werden und der Drehort sauber zur Verfuegung steht.
Dann muss sich jemand um den Motivgeber kuemmern und ihn/sie bei Laune halten. Die Innenquisiteurin haengt die Bilder um,
die Schriften werden (soweit vorhanden) produktionsgerecht geaendert, ueberklebt, ergaenzt. Der Requisitenfahrer liefert. Die Kamerabuehne wird nicht einfach hingestellt, sondern fachgerecht aufgebaut; ueberall gibt es Assistenten. Catering kommt mit Fruechten und Naschkram. Wenn alle (Bild, Ton, Assistenten, Schauspieler, Komparsen, ... ) irgendwann ziemlich genervt sind, kommt endlich der Regisseur und gibt die ersten Anweisungen. Alle sind lieb. Alle sind wichtig. Alle wollen etwas: "Kay, bitte fahr doch die APE noch einen Meter vor." "Jetzt nach rechts." "Doch wieder zurueck - nein, nicht so viel." Am Anfang des Tages fand ich mein Honorar hoch, spaeter angemessen. Am Ende des Tages gering.
Beim zweiten Drehtag hat dann ein Anderer die APE abgeholt und bewegt ...
 
huckabuck
huckabuck kommentierte
Kay
Was ist eine APE?
 
1 Kommentar
Christian B.
Christian B. kommentierte
Das ist aber nun etwas ganz anderes - und nicht nur in Bayern so - weil wir es hier eindeutig mit Fragen des Hausrechtes zu tun haben und die Panoramafreiheit in diesem Zusammenhang eindeutig nicht gilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 BayWaldgesetz: „Das Betreten des Waldes zum Genuss der Naturschönheit und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet.“ Fotografieren ist doch Erholung, oder?

Genau das ist hier die entscheidende Frage!

Etwas überspitzt gesagt:
Wenn du dich beim Durchqueren eines Waldes gruselst,
ist es keine Erholung und folglich entgeltpflichtig …


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Kay
Kay kommentierte

Du zeigst hier sogar zwei Wege zum aussuchen.
- Menschen, die nicht so gut zu Fuss sind, brauchen nicht durch die Pfuetzen zu rutschen.
( - Bei meiner Augenschwaeche muesste ich auch aufpassen - ich seh die Pfuetzen gar nicht ... )
 
Lichtschachtsucher
Lichtschachtsucher kommentierte
Ja klar, ich schieb dann, weil ich in zweihundert Meter das Dreckloch nicht gesehen habe den Rollstuhl oder Rollator durch die sumpfige Wiese, ihr findet schneller eine Ausrede wie die Maus ein Loch.
Ich lass mal gut sein, für eh zu nix.
 
G
Gianty kommentierte
Bin mit meiner Mutter jahrelang bei Nässe über solche Wege. Anfangs mit dem Rollator, später mit dem Rollstuhl. An Reifenspuren sind wir nie gescheitert. Wenn es ihr zu viel war, verzichtete sie 1 Tag auf diesen Weg und wir gingen in die andere Richtung. Wo ein Wille ist, ist ein Weg.
 
Wuxi
Wuxi kommentierte
Zum Mit- und Gegeneinander von Mountainbikern und Fussgängern oder Wanderern gibt es in den einschlägigen Foren seitenlange Diskussionen.

Ich bin da immer für leben und leben lassen. Wenn alle Beteiligten sich ein bisschen freundlich bemühen passiert auch nichts.

IRONIEMODUS/
Natürlich sind die Fußgänger auf meinen Waldwegen einfach nur doof. Ich beginne schon ab 100m Abstand mit dem Dauerklingeln und in dem Moment wo ich sie mit 30km/h erreiche dreht sich garantiert einer um und zwar so bescheuert dass er die einzige offene Lücke in der Kette aus nebeneinander laufenden Spaziergängern schliesst. Vollbremsung. Schreie des Entsetzens. Drohende Fäuste.

Zurück bleibt eine tiefe Bremsspur die sich beim nächsten Regen tief mit Wasser füllt und in der Dackel und Chihuahuas ertrinken.
/IRONIEMODUS
 
Lichtschachtsucher
Lichtschachtsucher kommentierte

Ne, wo ein Willie ist gibts auch Hofbräu.
 
.Genau das ist hier die entscheidende Frage!
Etwas überspitzt gesagt:
Wenn du dich beim Durchqueren eines Waldes gruselst,
ist es keine Erholung und folglich entgeltpflichtig …

So ist es:
Analog mit Nikon: Das ist Erholung und gratis.
Digital dem Hirsch hinterher: Das ist Stress und kostet.

Der Koenner: Entspannt und macht die Fotos nebenbei = Erholung.
Der Anfaenger: Verspannt = Kostet.

Gut, dass nicht ueberall Wald ist; das Leben ist kompliziert genug!
 
Christian B.
Christian B. kommentierte
P
pulsedriver kommentierte
Dass ich es für gesetzlich gedeckt und damit legal halte, schrieb ich ja. Das heisst aber nicht, dass ich es nach meinem Rechtsempfinden für OK befinden muss. Mein Empfinden wäre: Wenn die das so machen wollen, streichen wir denen sofort jegliche Subventionen. Wenn jemand mit seinem eigenen Wald oder seinem eigenen Weg Geld verdienen will, bitte, nur zu. Aber da gehören erstens Infos dazu, die vor dem Betreten darauf aufmerksam machen, Forderungen im Nachhinein ohne vorgängige Info, das geht nicht. Und zweitens gibt es dann keinen Cent mehr aus öffentlichen Kassen. Subventionen für den Unterhalt würde ich davon abhängig machen, dass es auch gebührenfrei zugänglich ist in einem Rahmen, der der Sache keinen Schaden zufügt.
Ich hab in Sylt die korrekte Variante erlebt. Die Strasse am Ellebogen sollte kosten. Das weiss man bevor man hin fährt und kann sich überlegen: Lohnt sich das. Ich hab mich an dem Abend entschieden, sie nicht zu befahren und bin weitergefahren. Wie wäre das, wenn sowas nur irgendwo mal beschlossen wurde, ein Kennzeichenscanner da steht aber kein Hinweisschild und jeder nachträglich 'ne Rechnung kriegt, der da gefahren ist?
 
Christian B.
Christian B. kommentierte
Ich halte es für überhaupt nicht ausgemacht, dass die Bayerischen Staatsforsten hier Anspruch auf irgendeinen Cent von dem Fotografen haben. Was Du jetzt mit "Subventionen" meinst, verstehe ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Welche "Subventionen" bekommen die Bayerischen Staatsforsten von weg? Natürlich muss im übrigen der Bayerische Staat die Kosten seines Eigentums - also auch seiner Wälder - selbst bezahlen. Und die Assoziation mit der Mafia ist und bleibt Quatsch.
 
P
pulsedriver kommentierte
Um so besser wenn es dem Staat gehört. Dann ist es doch erst recht klar, dass das nur aus Steuergeldern geht und nicht anders.
 
huckabuck
huckabuck kommentierte
Es gibt keine Subventionen für den Unterhalt. Es gibt Subventionen für einzelne Maßnahmen, z.B. Wegebau oder eine Pflanzung.
 
Das passt doch perfekt in die aktuelle Zeit, in der -mehr denn je- versucht wird, dem anderen in die Tasche zu greifen oder aus irgendetwas Kapital zu schlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
2 Kommentare
Kay
Kay kommentierte
Erinnert mich an die Definition von Finanzamt: "Die fremde Hand in deiner Tasche".
 
Kay
Kay kommentierte
Bleibt entspannt: Solange ich ab und zu mal sehe, was hier unter "Neue Anschaffungen" laeuft, bleibt genug uebrig!
 
Etwas überspitzt gesagt:
Wenn du dich beim Durchqueren eines Waldes gruselst,
ist es keine Erholung und folglich entgeltpflichtig …


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ich grusel mich eher bei manchem Saunabesuch, aber da darf man ja eh nicht fotografieren obwohl es der Erholung dienen soll... :ROFLMAO:
 
3 Kommentare
Wuxi
Wuxi kommentierte
Da grusel ich mich schon bei alleinigem Aufenthalt :ROFLMAO:
 
EvaK
EvaK kommentierte
ich grusel mich eher bei manchem Saunabesuch
Das sollte doch eigentlich das verquere Menschenbild wieder grade rücke. Die allermeisten Leute sind krumm, faltig und mit Feinkostgewölbe bestückt, aber keine hyperästhetischen Puppen aus der Mode- und Aktfotografie.

:back2topic:
 
Furby
Furby kommentierte
Die allermeisten Leute sind krumm, faltig und mit Feinkostgewölbe bestückt,

In was für Saunen treibst Du Dich rum?
 
Hugo :D meint: Wir sollten den ersten April generell abschaffen. Das fuehrt sonst nur zu Missverstaendnissen!
 
Kommentar
Zum ganzen Thema empfehle ich, einmal beispielhaft §§ 17-19 Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein zu lesen, damit hier nicht mehr so viel rechtlich halbgares Zeug behauptet wird. Hier § 17, dann weiterklicken.

 
3 Kommentare
Christian B.
Christian B. kommentierte
Zum eigentlichen Thema dieses Threads siehe § 17 Abs. 2 Nr. 4 LandeswaldG SH. Danach sind organisierte Veranstaltungen im Wald verboten, wenn der Waldeigentümer dazu nicht vorher seine Zustimmung erteilt hat (eine, wie ich finde, gerechte und einleuchtende Regel, schließlich ist Wald zunächst einmal Privateigentum). Wenn die Gestattung von der Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht wird, ist dies m.E. auch nicht zu beanstanden. Wenn jemand gegen das Verbot verstößt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schaden besteht mindestens in der Gebühr, die bei Einholung der Genehmigung vereinbart worden wäre. In Schleswig-Holstein wäre das Verlangen des Waldeigentümers unter diesen Voraussetzungen also berechtigt. In Bayern dürfte die Rechtslage ähnlich sein.

Anders natürlich, wenn es um der Allgemeinheit gewidmete Flächen / Straßen / Wege handelt und die Veranstaltung im Rahmen des Widmungszweckes erfolgt.

Sondernutzungen öffentlicher Sachen (zum Beispiel Aussengastronomie auf dem Gehweg) sind immer genehmigungspflichtig und in der Regel nur gegen eine Sondernutzungsgebühr zu erlangen, das ist nichts besonderes.
 
EvaK
EvaK kommentierte
In Hessen wird ähnliches in § 15 des Landeswaldgesetzes gesagt.


Wobei "zustimmungspflichtige kommerzielle Veranstaltung mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung" nach Abs. 5 Punkt 6 schon sehr gummiartig ist.
 
Christian B.
Christian B. kommentierte
Nö. Das ist sigar doppelt gemoppelt. „kommerziell„ könnte man weglassen - bleibt immer noch klar, was gemeint ist.
 
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