Kriminell ist noch was anderes. Aber ich sehe es wie du: Einfach die eine Sache einbehalten und dafür eine andere zurückgeben geht natürlich nicht. Das Recht, statt der mangelhaften Sache eine mangelfreie Sache zu verlangen, steht dem Käufer zu, nicht dem Verkäufer, siehe §§ 437, 439 BGB.
Du kannst es natürlich auch sportlich sehen: Irgendein anderer Kunde, der sein dezentriertes Objektiv ebenfalls bei Sigma eingesandt hat, freut sich jetzt über DEIN Objektiv, das man ihm kulanzhalber zugeschickt hat. /ironie off
Dieses Recht muss der Käufer in der Tat ggü. dem Verkäufer geltend machen (459 BGB). Das ist aber der Fotohändler, nicht der Hersteller oder Importeur. Der gewährt ggf. eine zusätzlich Garantie. Das Vertragsverhältnis besteht aber nur zwischen Käufer und Verkäufer einer Sache.... Das Recht, statt der mangelhaften Sache eine mangelfreie Sache zu verlangen, steht dem Käufer zu, nicht dem Verkäufer, siehe §§ 437, 439 BGB.
...
........ Klar sollte das natürlich in Ordnung sein.
Das ist natürlich genau der Punkt! Sicherlich ist im ersten Augenblick der Service nett gemeint. Wir schicken dem Kunden einfach ein neues Objektiv. Dann sollte man es aber auch vorher prüfen. So viel Energie kann man schon verlangen, wenn man keine Lust auf eine Prüfung oder Reparatur hat.
Natürlich gebe ich zu, wenn das neue Glas in Ordnung gewesen wäre....hätte ich diesen Thread vielleicht nicht gestartet. Aber einfach mal Nachfragen hätte Sigma schon können, oder?
Ich denke, man kann so etwas ohne kriegerische Interventionen regeln. Sigma gehört seit Jahren zu unseren treuen Kooperationspartnern. Und ich kann gern versuchen, hier zu vermitteln und eine Lösung zu finden.
Wenn das gewünscht wird, bitte direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Und : eine leichte Dezentrierung festgestellt oder geglaubt sie zu sehen.Wichtig war mir natürlich Schärfe bei offener Blende und auch ob der Fokus außerhalb des mittigen AF-Feldes einigermaßen gut trifft.
Diese Regelung galt einmal. Das ist aber schon einige Jahre her. Das letzte Produkt, bei dem ich auf Anwendung dieser Regelung bestand war meine D1.Rein rechtlich hätten dazu eigentlich erstmal 3 nicht erfolgreiche Nachbesserungen stattfinden müssen, ehe es zur Wandlung kommt
Rein rechtlich hätten dazu eigentlich erstmal 3 nicht erfolgreiche Nachbesserungen stattfinden müssen, ehe es zur Wandlung kommt.
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Mit dem hin und her schicken mag es vielleicht auch irgendwann klappen, aber ich habe wirklich besseres zu tun als das neue Glas immer wieder zu testen und feinjustieren. Das sind immer mindestens 1-2 Stunden arbeit bis bei einem Sigma der Fokus richtig sitzt (meistens jedenfalls)