weil er keinen schaden hat und daher kein interesse an der weiteren verfolgung der angelegenheit.
Achso, aber zum Labern immer Bereit! :winkgrin:

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weil er keinen schaden hat und daher kein interesse an der weiteren verfolgung der angelegenheit.

ich hatte diesen Fall auch schon mit meinem 70-200VR1 und träumte bereits von der Investition der Versicherungssumme in die VR2 Version, doch dann kam aus heiterem Himmel plötzlich die Ankündigung der Rücksendung durch Nikon - das DHL Tracking ist offensichtlich manchmal nicht sehr zuverlässig.Das wird jetzt noch spannend.
Meine D800 hab ich mit Retourlabel von Nikon am 23.09.2014 an Nikon geschickt und eingeliefert.
Das Tracking weiss eine Ankunft im nächsten Paketzentrum aus.
DHL Tracking ist offensichtlich manchmal nicht sehr zuverlässig.
MfG Jürgen
Dazu hätte ich aber gerne eine genauere Auskunft des TS - er schrieb ja im Startbeitrag, dass PayPal sofort bei Eröffnung des Falles durch den Käufer sein Konto belastet hat.weil er keinen schaden hat und daher kein interesse an der weiteren verfolgung der angelegenheit.

BTW: Bei Vorlage des Einlieferungsbeleg ist die Ebay und Paypalwelt in Ordnung und der dumme ist der Käufer. Das Transportrisiko geht bei einem Privatkauf nach Übergabe an den Paketdienst durch den Verkäufer an den Käufer über.
Ich habe den Schaden ja nicht, der Käufer hat seine Ware nicht bekommen. Er kann den Paketdienst aber nicht verklagen weil er nicht Auftraggeber ist. Mir fehlt die Motivation zu klagen.
Bemerkungen dazu.
Das HGB (Handelsgesetzbuch) gilt in aller Regel nur für den rechtlichen Verkehr zwischen Kaufleuten.
kann es auch nicht sein, da an den Knotenpunkten immer Menschen sitzen.