Wie groß ist dann die Chance dass man das am Zoll vorbei schmuggeln kann, in der Kameratasche (ohne OVP, die man drüben gelassen hat)? Gehen die sich dann die Seriennummer anschauen? Kann da vielleicht jemand berichten wie er erwischt wurde?
Nehmen wir mal an, dass man drüben Urlaub macht. Mit geht eine DSLR und ein Kit-Objektiv. Drüben kauft man sich dann am Anfang der Reise z.B ein 70-200 VR. Damit fotografiert man die Reise und bringt das Objektiv mit.
Wie groß ist dann die Chance dass man das am Zoll vorbei schmuggeln kann, in der Kameratasche (ohne OVP, die man drüben gelassen hat)? Gehen die sich dann die Seriennummer anschauen? Kann da vielleicht jemand berichten wie er erwischt wurde?
Ich sehe da nur ein Problem: viele meiner Objektive in Top-Zustand habe ich gebraucht gekauft, ohne Rechnung, ohne Nachweis. Muss ich dann fürchten, dass ich darauf nach einem Urlaub Zoll zahlen muss?
Ich sehe da nur ein Problem: viele meiner Objektive in Top-Zustand habe ich gebraucht gekauft, ohne Rechnung, ohne Nachweis. Muss ich dann fürchten, dass ich darauf nach einem Urlaub Zoll zahlen muss?
also mit einfach registrieren und fertig ist es nicht getan
!
also mit einfach registrieren und fertig ist es nicht getan
Abgesehen davon das es sich hierbei um eine Straftat handelt, sind Zollbeamten nicht doof. Auch ohne Papiere erkennt man schnell Neuware.
An hand der Seriennummer kann man meist auch das Land herausfinden, wofür die Ware ursprünglich gedacht war.
Das alles spielt aber überhaupt keine Rolle, da Du im Zweifelsfall in der Beweispflicht bist. Das bedeutet im Klartext, wenn Du die Herkunft am Zollschalter nicht nachweisen kannst, musst Du erst einmal blechen (Einfuhrzoll + Strafe, falls Du beim Nachfragen nichts angegeben hast).
Solltest Du im nachhineine die Herkunft aufklären können und hast nichts geschmuggelt, bekommst Du natürlich das Geld wieder.
Kurz und bündig: Straftaten lohnen sich nie!
Da das Pfund ähnlich schwach wie der Dollar ist, würde ich mir dieses ganze Gedöns zur Zeit nicht antun, auch wegen der Garantie für EU-Ware. Aber was das ganze "ohne Beleg" angeht: Was ist, wenn das Zeug gestohlen war? Ich möchte keinen Ermittler davon überzeugen müssen, dass ich Ware gutgläubig von einem Unbekannten ohne Beleg erworben habe. Auch von den Auktionen in der Bucht mache ich mir zumindest bei wertvolleren Sachen immer Ausdrucke, aus denen auch der Name des Anbieters hervorgeht.
So ein Quatsch!
Das ist natürlich KEINE Straftat!
...für ein vergehen gem. § 370 AO i.v.m. artikel 202 des europäischen Zollkodex."Einfuhrschmuggel", also das vorschriftswidrige Verhalten zwischen dem Überqueren der Grenze der EG (dem eigentlichen Verbringen) und der Gestellung der Nichtgemeinschaftswaren bei der zuständigen Zollstelle durch Passieren einer Straßenzollstelle im Reiseverkehr mit abgabenpflichtigen Waren, ohne spontan eine mündliche Anmeldung abzugeben oder das Benutzen des "grünen Ausgangs für anmeldefreie Waren" an Flughäfen bzw. Seehäfen, obwohl im Reisegepäck auch abgabenpflichtige Waren mitgeführt werden
Du kannst am Flughafen zum Zoll gehen und ein Formular ausfüllen (genau heißt es: "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung"). Dort kannst Du vor der Ausfuhr Deine Geräte eintragen die Du mit nehmen willst und bei der späteren Wiedereinreise, wenn es zu einer Kontrolle kommt, kannst Du dann dieses Formular vorlegen.
Das ganze dauert in der Regel nur 5 Minuten und Wartezeit hat man in der Regel bei Flugreisen ohnehin genügend.
Das ganze ist natürlich nur für nicht EU-Reisen relvant!
We use cookies and similar technologies for the following purposes:
Do you accept cookies and these technologies?
We use cookies and similar technologies for the following purposes:
Do you accept cookies and these technologies?