Objektivkauf in den USA !

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herzie

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Hallo,
bei dem interessanten Dollarkurs sollte man vielleicht einen geplanten Objektivkauf vorziehen und sich das Angebot in den USA näher ansehen.
Wer hat einen Tipp über die bekannten Anbieter Adorama oder B+H hinaus ?
Gruß Klaus
 
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Wie schon öfters hier erwähnt: Denk nicht nur an den Dollarkurs, sondern auch an Tax (Steuern), Zoll und andere Garantie-Verhältnisse!

Grüße

Michael
 
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Ich denke, wesentlich bessere Preise als bei den genannten Anbietern wirst Du kaum finden. Das heißt aus meiner Sicht, vergleiche die mit den bekannten Alternativen (u.a. Direktversand aus GB, dazu gibt's inzwischen jede Menge threads), dann dürften sich weitere Überlegungen in Anbetracht von Zoll + Gewährleistung meist erübrigen.
 
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Sehr gute Shops die ich empfehlen kann..

buydig (Weltweiter Versand/?)

B&H (Weltweiter Versand/JA)

Adorama (Weltweiter Versand/JA)

Beachcamera (Weltweiter Versand/?)

Normancamera (Weltweiter Versand/?)

17photo (Weltweiter Versand/?)

Bei allen war ich schon mehrmaliger Kunde und würde sofort wieder dort Kaufen.
 
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Letzte Woche habe ich bei B&H ein 14-24 2,8 gekauft und ~ 300 Euro zu Deutscher Grauware gespart.

Würde es immer wieder tun, fantastischer Lieferservice!
 
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Hallo,

Naja wenn man sich ansieht: Nikon VR 70-200 für 995 Euro, dann könnte man trotz Steuern usw. schon schwach werden.

Gruß

Christoph
 
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Nehmen wir mal an, dass man drüben Urlaub macht. Mit geht eine DSLR und ein Kit-Objektiv. Drüben kauft man sich dann am Anfang der Reise z.B ein 70-200 VR. Damit fotografiert man die Reise und bringt das Objektiv mit.

Wie groß ist dann die Chance dass man das am Zoll vorbei schmuggeln kann, in der Kameratasche (ohne OVP, die man drüben gelassen hat)? Gehen die sich dann die Seriennummer anschauen? Kann da vielleicht jemand berichten wie er erwischt wurde?
 
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Wie groß ist dann die Chance dass man das am Zoll vorbei schmuggeln kann, in der Kameratasche (ohne OVP, die man drüben gelassen hat)? Gehen die sich dann die Seriennummer anschauen? Kann da vielleicht jemand berichten wie er erwischt wurde?

Abgesehen davon das es sich hierbei um eine Straftat handelt, sind Zollbeamten nicht doof. Auch ohne Papiere erkennt man schnell Neuware.
An hand der Seriennummer kann man meist auch das Land herausfinden, wofür die Ware ursprünglich gedacht war.
Das alles spielt aber überhaupt keine Rolle, da Du im Zweifelsfall in der Beweispflicht bist. Das bedeutet im Klartext, wenn Du die Herkunft am Zollschalter nicht nachweisen kannst, musst Du erst einmal blechen (Einfuhrzoll + Strafe, falls Du beim Nachfragen nichts angegeben hast).
Solltest Du im nachhineine die Herkunft aufklären können und hast nichts geschmuggelt, bekommst Du natürlich das Geld wieder.

Kurz und bündig: Straftaten lohnen sich nie!
 
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Ich sehe da nur ein Problem: viele meiner Objektive in Top-Zustand habe ich gebraucht gekauft, ohne Rechnung, ohne Nachweis. Muss ich dann fürchten, dass ich darauf nach einem Urlaub Zoll zahlen muss?
 
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Nehmen wir mal an, dass man drüben Urlaub macht. Mit geht eine DSLR und ein Kit-Objektiv. Drüben kauft man sich dann am Anfang der Reise z.B ein 70-200 VR. Damit fotografiert man die Reise und bringt das Objektiv mit.

Wie groß ist dann die Chance dass man das am Zoll vorbei schmuggeln kann, in der Kameratasche (ohne OVP, die man drüben gelassen hat)? Gehen die sich dann die Seriennummer anschauen? Kann da vielleicht jemand berichten wie er erwischt wurde?

Das Problem ist: Wenn du OVP und Kaufbeleg o.ä. zurück lässt, verschenkst du selbst damit auch jeglichen Nachweis auf den Kauf und damit auf einen evtl. Garantiefall. Warum kaufst du die Linse dann überhaupt neu?

Und was den Zoll angeht: Klar kontrollieren die nicht jeden und natürlich mag es Möglichkeiten geben, die zu überlisten - aber blöd sind sie nicht...

Was deine bisherigen Objektive betrifft: Registrier sie doch einfach bei Nikon, druck den Zettel aus und fertig.

Gruß

Christoph
 
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Ich sehe da nur ein Problem: viele meiner Objektive in Top-Zustand habe ich gebraucht gekauft, ohne Rechnung, ohne Nachweis. Muss ich dann fürchten, dass ich darauf nach einem Urlaub Zoll zahlen muss?

Du kannst am Flughafen zum Zoll gehen und ein Formular ausfüllen (genau heißt es: "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung"). Dort kannst Du vor der Ausfuhr Deine Geräte eintragen die Du mit nehmen willst und bei der späteren Wiedereinreise, wenn es zu einer Kontrolle kommt, kannst Du dann dieses Formular vorlegen.

Das ganze dauert in der Regel nur 5 Minuten und Wartezeit hat man in der Regel bei Flugreisen ohnehin genügend.

Das ganze ist natürlich nur für nicht EU-Reisen relvant!
 
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Ich sehe da nur ein Problem: viele meiner Objektive in Top-Zustand habe ich gebraucht gekauft, ohne Rechnung, ohne Nachweis. Muss ich dann fürchten, dass ich darauf nach einem Urlaub Zoll zahlen muss?

also mit einfach registrieren und fertig ist es nicht getan

falls die Ware nicht verzollt wurde, und der Zoll dahinter kommt (und die sind wirklich in der Lage es zu prüfen ! !) , wird auch später eine Nachverzollung fällig und eine Anzeige kommt auch hinzu

war erst kürzlich in einer Reportage im TV ---> Mann an der Grenze nach Waren befragt und "durchsucht", KEINE aktuell gekaufte Ware dabei, hatte aber eine Uhr die er vor einiger Zeit (Jahr oder Jahre zurück) in USA gekauft hatte am Handgelenk, er musste Personalien angeben und eine Rechnung und Zollunterlagen innerhalb Zeitraum X vorweisen, kann er dies nicht, wird Anzeige erstattet und Zoll + Strafe fällig

ein Bekannter von mir ist am Flughafen in München "erwischt" worden = Ware weg, Anzeige am Hals und Kosten die nicht wirklich günstig sind auch noch am Hals

beim Import wird ca 25% Zoll + MwSt fällig
und bei jetzigen Dollarkurs ist es fast immer ein "Gutes Geschäft"

wenn möglich per FedEx schicken lassen, da die alle Formalitäten übernehmen und man sofort bei Lieferung beim FedEx-Mann zahlen kann
und damit entfällt der Weg zum Zoll und man ist all seine Sorgen los

ach ja, wenn ich es richtig weiss, entfällt eine Verzollung unterhalb von 25,- oder 35,- Euro Warenwert, aber im Zweifelsfall beim Zollamt nachfragen, die die ich hier in München / Garching kenne sind wirklich freundlich und hilfsbereit

um Porto zu sparen sind Sammelbestellungen ganz sinnvoll, denn 50,- bis 150,- Dollar sind normal pro Sendung
und die Versandkosten werden auch verzollt ! !
 
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also mit einfach registrieren und fertig ist es nicht getan

!


Falls du damit meinen Beitrag ansprichst: Ich meinte, er soll seine Objektive, die er in Deutschland erworben hat, aber für die er keine Kaufbelege besitzt, registrieren lassen. Damit könnte er, falls es wirklich einmal dazu kommen sollte, zumindest einigermaßen sicher nachweisen, dass er das Zeug schon hatte, bevor er ins Ausland geflogen ist.

Gruß

Christoph
 
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also mit einfach registrieren und fertig ist es nicht getan

Doch ist wirklich kein Problem und habe ich bei zwei Nordamerikareisen so gemacht. Mittlerweile mache ich es aber so, dass ich aufs Formular verzichte und von allen Geräten eine Kopien der Kaufquittung mache (darauf achten, dass die Seriennummer auf der Rechnung steht). So habe ich im schlimmsten Fall bei Diebstahl (ist mir auch schon in Amerika passiert :mad:) auch alle Unterlagen für die Polizei bereit.
Der User @P6x7 hat ja keine Quittungen und so ist der beste Weg, der von mir oben beschriebene.

Im Nachbarforum gibt es einen Zollbeamten der hier alles sehr genau und präzise beschrieben hat.

Edit: Ich glaube @sportandmore meint einen anderen Sachverhalt, nämlich das Einkaufen im Ausland und ich spreche gerade von Einfuhr
 
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Da das Pfund ähnlich schwach wie der Dollar ist, würde ich mir dieses ganze Gedöns zur Zeit nicht antun, auch wegen der Garantie für EU-Ware. Aber was das ganze "ohne Beleg" angeht: Was ist, wenn das Zeug gestohlen war? Ich möchte keinen Ermittler davon überzeugen müssen, dass ich Ware gutgläubig von einem Unbekannten ohne Beleg erworben habe. Auch von den Auktionen in der Bucht mache ich mir zumindest bei wertvolleren Sachen immer Ausdrucke, aus denen auch der Name des Anbieters hervorgeht.
 
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Abgesehen davon das es sich hierbei um eine Straftat handelt, sind Zollbeamten nicht doof. Auch ohne Papiere erkennt man schnell Neuware.
An hand der Seriennummer kann man meist auch das Land herausfinden, wofür die Ware ursprünglich gedacht war.
Das alles spielt aber überhaupt keine Rolle, da Du im Zweifelsfall in der Beweispflicht bist. Das bedeutet im Klartext, wenn Du die Herkunft am Zollschalter nicht nachweisen kannst, musst Du erst einmal blechen (Einfuhrzoll + Strafe, falls Du beim Nachfragen nichts angegeben hast).
Solltest Du im nachhineine die Herkunft aufklären können und hast nichts geschmuggelt, bekommst Du natürlich das Geld wieder.

Kurz und bündig: Straftaten lohnen sich nie!

So ein Quatsch!

Das ist natürlich KEINE Straftat!

Ob es überhaupt ein Zollvergehen ist hängt von der Nutzungsdauer ab.
 
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Da das Pfund ähnlich schwach wie der Dollar ist, würde ich mir dieses ganze Gedöns zur Zeit nicht antun, auch wegen der Garantie für EU-Ware. Aber was das ganze "ohne Beleg" angeht: Was ist, wenn das Zeug gestohlen war? Ich möchte keinen Ermittler davon überzeugen müssen, dass ich Ware gutgläubig von einem Unbekannten ohne Beleg erworben habe. Auch von den Auktionen in der Bucht mache ich mir zumindest bei wertvolleren Sachen immer Ausdrucke, aus denen auch der Name des Anbieters hervorgeht.


Nach meinem Rechtsverständnis muss der Ermittler dir etwas nachweisen, nicht du ihm.

Gruß

Christoph
 
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Das ist schon klar, aber ungemütlich stelle ich mir das schon vor: "Ja, also, äh, die D3 und das 24-70 habe ich ganz bestimmt nicht geklaut! Da war jemand, also, äh, den Namen weiß ich jetzt nicht mehr, der... Quittung? Habe ich keine - muss man das?"
 
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So ein Quatsch!

Das ist natürlich KEINE Straftat!

eine interessante rechtsauffassung, die allerdings bei den zuständigen behörden auf wenig verständnis stoßen wird. die halten nämlich den...
"Einfuhrschmuggel", also das vorschriftswidrige Verhalten zwischen dem Überqueren der Grenze der EG (dem eigentlichen Verbringen) und der Gestellung der Nichtgemeinschaftswaren bei der zuständigen Zollstelle durch Passieren einer Straßenzollstelle im Reiseverkehr mit abgabenpflichtigen Waren, ohne spontan eine mündliche Anmeldung abzugeben oder das Benutzen des "grünen Ausgangs für anmeldefreie Waren" an Flughäfen bzw. Seehäfen, obwohl im Reisegepäck auch abgabenpflichtige Waren mitgeführt werden
...für ein vergehen gem. § 370 AO i.v.m. artikel 202 des europäischen Zollkodex.
 
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Du kannst am Flughafen zum Zoll gehen und ein Formular ausfüllen (genau heißt es: "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung"). Dort kannst Du vor der Ausfuhr Deine Geräte eintragen die Du mit nehmen willst und bei der späteren Wiedereinreise, wenn es zu einer Kontrolle kommt, kannst Du dann dieses Formular vorlegen.

Das ganze dauert in der Regel nur 5 Minuten und Wartezeit hat man in der Regel bei Flugreisen ohnehin genügend.

Das ganze ist natürlich nur für nicht EU-Reisen relvant!

OMG - und ich schleppe meine ganzen Belege mit mir 'rum. :dizzy:
Hätte vorher vielleicht mal fragen sollen.

LG
Andreas
 
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