Objektivkauf in den USA !

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herzie

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Hallo,
bei dem interessanten Dollarkurs sollte man vielleicht einen geplanten Objektivkauf vorziehen und sich das Angebot in den USA näher ansehen.
Wer hat einen Tipp über die bekannten Anbieter Adorama oder B+H hinaus ?
Gruß Klaus
 
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So ein Quatsch!

Das ist natürlich KEINE Straftat!

Ob es überhaupt ein Zollvergehen ist hängt von der Nutzungsdauer ab.


Steuerhinterziehung ist immer eine Straftat. Ich bitte Dich, dass Du Dich vorher etwas sachkundiger machst bevor Du solche Dinge in der Öffentlichkeit äußerst.


Die Nutzungsdauer ist völlig irrelevant. Ich empfehle Dir meine Link durchzulesen und dem Fachmann zu vertauen ;)
Die einzige Ausnahme ist eben ein fester Wohnsitz und eine bestimmte Aufenthaltsdauer (steht aber alles genau in dem Link).

Un um es gleich vorweg zu nehmen: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
 
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Nach meinem Rechtsverständnis muss der Ermittler dir etwas nachweisen, nicht du ihm.

Gruß

Christoph

Vor Gericht ist das sicherlich so, aber ich sprach von der Praxis am Zollschalter.
Das wäre ja sonst zu einfach und Du bräuchtest nur dafür sorgen, dass Du keine Quittungen dabei hast um anschließend zu fordern, dass der Zollbeamte nun das Gegenteil beweisen muss. So ist es aber definitiv nicht!
 
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Vor Gericht ist das sicherlich so, aber ich sprach von der Praxis am Zollschalter.
Das wäre ja sonst zu einfach und Du bräuchtest nur dafür sorgen, dass Du keine Quittungen dabei hast um anschließend zu fordern, dass der Zollbeamte nun das Gegenteil beweisen muss. So ist es aber definitiv nicht!


Dein Artikel war auch gar nicht gemeint, sondern Touchwoods. Wenn ich in Deutschland gekaufte Objektive registrieren lasse und den Ausdruck für Notfälle mitnehme, dann sollte das auch vor dem Zoll reichen. Das ist gemeint.

Gruß

Christoph
 
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Dein Artikel war auch gar nicht gemeint, sondern Touchwoods. Wenn ich in Deutschland gekaufte Objektive registrieren lasse und den Ausdruck für Notfälle mitnehme, dann sollte das auch vor dem Zoll reichen. Das ist gemeint.

OK, da will ich mich aber nicht festlegen, da ich schon länger nur "deutsche" Ware gekauft habe. Ich konnte früher allerdings auch schon mal ein Grauimport bei Nikon registrieren und jemand teilte mir damals auch mit, dass man auf der Nikon-Seite so ziemlich alles eintragen kann (nicht selbst überprüft :)).

Ich würde den Weg mit den Rechnungen und aufgedruckten S/N gehen. Falls keine Rechnungen vorhanden oder keine S/N vermerkt, eben das Formular ausfüllen (darfür ist es ja extra gemacht).
Ich reise auch öfters nach Nordamerika und nach 12 Stündiger Reisestrapazen incl. Jetlag, möchte ich möglichst schnell und unkompliziert durch den Zoll kommen, wenn man den mal kontrolliert wird (was aber durchaus vorkommt ;)).
 
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Wie groß ist dann die Chance dass man das am Zoll vorbei schmuggeln kann, in der Kameratasche (ohne OVP, die man drüben gelassen hat)?
Ist die Frage tatsächlich ernst gemeint? Ab welcher Wahrscheinlichkeit willst Du es denn probieren? Sei doch froh, dass Du die Ware in den USA billiger bekommst als hier. Muß es denn unbedingt durch Schmuggelei noch billiger werden?! Und die in den USA ausgestellte Garantiekarte sowie die Kaufquittung lässt Du auch gleich noch da, oder?! Super Idee. Ganz toll. Ach so ja: die Seriennummer kann Dir da tatsächlich das Genick brechen!
Kann da vielleicht jemand berichten wie er erwischt wurde?
Wird ja immer doller. Aber die kriminellen NFFler vor - outet Euch :eek:

Jede Woche zig Threads zu diesem Thema - und ebensoviele öffentliche Überlegungen, wie man den Zoll "verarschen" kann.
Der Threadtitel heißt "Objektivkauf in den USA" und nicht "Objektivschmuggel aus den USA" :mad:
 
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Es tut mir leid für den TE, da seine Ursprungsfrage hier völlig untergegangen ist und ich danke den verantwortungsvollen Usern, die versuchten diesen Thread in eine vernünftige Bahn zu lenken. :up:

Da aber einige User offensichtlich immer noch nicht kapiert haben, das wir hier Anstiftungen zu Straftaten nicht dulden schliesse ich diesen Thread.

Die NFF-Rechtsabteilung wird sich dieses Threads annehmen und evtl. erfoderlcihe weitere Maßnahmen ergreifen.
 
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