Um deine Frage mit der Wandlung zu beantworten. In deinem Fall wenn der Hersteller in diesem Fall Nikon, es nicht schafft den selben Fehler bei zweimaliger Nachbesserung zu beheben kannst du über den Händler eine Wandlung verlangen.Es muß aber, denke ich dreimal der selbe Fehler nicht erfolgreich behoben werden!Grüße, Oliver!
Vorher waren es Sensor-Hotpixel-Fehler, nach der 3. Reparatur wurde der Sensor und auch noch das Display (wurde beim Transport verkratzt:kuh getauscht. Nun habe ich eben diesen Grünstich:angry:, also ein neuer Fehler, wo jetzt Nikon wieder 3mal die Gelegenheit hätte diesen zu beheben, also alles noch im Rahmen der Möglichkeiten einer Wandlung zu entkommen.:down:
Irgendwie unglaublich, damit muss ich wohl leben. Was muss eigentlich eintreten um Schadensersatzansprüche anzumelden
Die gesunkene Nikonfahne hält im Moment die D700:cam:noch hoch, aber ich warte auch noch auf eine Händlerreaktion:schnecke:, Nikon bittet jedenfalls um nochmalige Einsendung nach Düsseldorf:monster::blitz::monster: