Nikon D 300 Aprilscherz ?

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Also nochmal für alle Diskutanten, die keine Probleme damit haben Sachen von Leuten zu erwerben, die keine Probleme damit haben, dass der Dritte (der Geschädigte) hart dafür gearbeitet hat und der Veräusserer nicht.

Wenn Ihr eine Ware weit unterhalb des VK kauft, glaubt Euch keiner den gutgläubigen Kauf. Auch wenn in anderen Fällen irgend ein Amtsrichterlein dieser Republik das in seinem schwierigen Fall anders sieht.

heinros
 
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Mal eine ganz theoretische Frage an die Rechtsexperten: Wer macht sich jetzt eigentlich wegen Mitwisserei schuldig? Die Anzeigenseite mit Sicherheit, aber auch wir?
 
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Ich denke nicht, dass man sich schuldig macht im Sinne der Mitwisserei. Derenige der da kauft, macht sich einfach zum Volldeppen und kann dann die Sch... alleine ausbaden.
 
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Mal eine ganz theoretische Frage an die Rechtsexperten: Wer macht sich jetzt eigentlich wegen Mitwisserei schuldig? Die Anzeigenseite mit Sicherheit, aber auch wir?

"mitwisserei" ist kein straftatbestand. solange man nicht mittäter oder gehilfe der vortat ist, kommt aber regelmäßig hehlerei 259 stgb in frage. erforderlich ist dafür u.a. wenigstens ein bedingter vorsatz, d. h. der täter muss es zumindest für möglich halten, dass die sache durch eine rechtswidrige vortat erlangt wurde und dies billigend in kauf nehmen und sich damit abfinden. sicheres wissen um die vorgeschichte ist also nicht nötig. der versuch ist strafbar. strafrahmen wie beim diebstahl bis 5 jahre knast oder löhnen.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html
 
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Hallo,
auf jeden Fall: Finger weg! Es wird einem nichts geschenkt! Das ist so! Auf kijiji.de "laufen" auch jede Menge D3 für 1000,-- oder 1500,- Euro rum. Zunächst sitzt der Verkäufer angeblich in Berlin, bei Nachfrage dann auf einmal in Griechenland. Es wird eine abenteuerliche Konstruktion von Bezahlung und Versand vorgeschlagen die dich in Sicherheit wiegen soll. Natürlich läuft es darauf hinaus, dass Du zahlst und er dann die Camera verschickt, ganz bestimmt hast Du sie dann sehr schnell :lachen:
also, besser aufpassen, und das es keinen gutgläubigen Erwerb gibt stimmt, im Zweifelsfall sind das Geld und die Kamera weg

viele Grüße
Frank
 
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Moin,

sicher gibt es gutgläubigen erwerb, nur leider (oder für den eigentümer: gott sei dank) nicht an geklauten sachen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html

Auszug aus der Klageschrift Wolfgang Glöckner vs. Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres, Polizei vom 21.06.1985:
"Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche aus Art. 34 GG § 839 BGB geltend, da er aufgrund von Amtspflichtsverletzungen verschiedener Polizeibeamter des Eigentums an seinem im September gestohlenen Rennrades verlustig gegangen ist, indem dieses im Februar 1983 im Hamburger Fundbüro versteigert worden ist, so dass gem. §935 Abs. 2 BGB der Erwerber gutgläubig Eigentum an dem Rad erlangte."
 
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... des Eigentums an seinem im September gestohlenen Rennrades verlustig gegangen ist, indem dieses im Februar 1983 im Hamburger Fundbüro versteigert worden ist, so dass gem. §935 Abs. 2 BGB der Erwerber gutgläubig Eigentum an dem Rad erlangte."

:confused: nach deutschem recht (935 bgb) gibt es keinen gutgläubigen erwerb an "abhanden gekommen sachen" (ausgenommen bargeld, inhaberpapiere, öffentl. versteigerte sachen). darunter werden sachen verstanden, die der berechtigte (i.d.r. der eigentümer) nicht willentlich aus der hand gegeben hat, die ihm also z.b. gestohlen wurden.

das ist dann natürlich dumm gelaufen. an der richtigkeit meiner aussage ändert sich allerdings nichts.
 
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In der Regel sind das Betrugsabgebote. Es wird versucht über Vorkasse ohne Lieferung abzuzocken. Quoka hat dazu auch ein Forum wo sich etliche Betroffene austauschen. Ich hatte auch mal vor einiger Zeit jemand angeschrieben. Der Anbieter hat auf eine Vorabüberweisung bestanden. Nach zwei Emails war mir das zu blöd. Sehr beliebt sind auch Konsolenspiele bei denen Kids mit ihrem ersparten über den Tisch gezogen werden.
 
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Auszug aus der Klageschrift Wolfgang Glöckner vs. Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres, Polizei vom 21.06.1985:
"Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche aus Art. 34 GG § 839 BGB geltend, da er aufgrund von Amtspflichtsverletzungen verschiedener Polizeibeamter des Eigentums an seinem im September gestohlenen Rennrades verlustig gegangen ist, indem dieses im Februar 1983 im Hamburger Fundbüro versteigert worden ist, so dass gem. §935 Abs. 2 BGB der Erwerber gutgläubig Eigentum an dem Rad erlangte."

Es stimmt was @Schaedel sagt, Du kannst es ruhig glauben:

"§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden.
 
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Wobei zu letzterem zu ergänzen ist, dass es sich um eine echte öffentliche Versteigerung handeln muß, womit gemeint ist, dass das Eigentum durch einen Hoheitsakt (den sog. Zuschlag) wechselt. Die sog. "Versteigerungen" auf EBAY sind keine öffentlichen Versteigerungen in diesem Sinne, sondern werden von der Rechtsprechung als Anbahnung eines privatrechtlichen Kaufvertrages ausgelegt. Hier tritt der gute Glaube bei gestohlenen Sachen also nicht ein.
 
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ALSO, wer den Marktwert der angebotenen Sache nur ein Stück weit kennt und zusätzlich noch einen Funken gesunden Menschen Verstand einschaltet, der kann sich an fünf Fingern abzählen, dass hier kein seriöses Angebot vorliegt. Eine Kamera die im Laden für ca. 2100 Euro angeboten wird, kommt selbst mit einer Rabattaktion in einem Hande da keine Preisdifferenz von 1230 Euro zu stande.

Sorry, aber das geht mir zu weit. Auch wenn man sich drauf einlässt ist es ein schöner gedanke, dass man einen D300 Body nach Verkauf des 18-200VR für ca 400 Euro bekommen hat.

:eek:
 
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