-Portraits auf Hochzeiten/Feierlichkeiten
-Aufnahmen von Firmen -Gebäuden, -Mitarbeitern, -Fuhrpark, -Referenzen ( für web-Auftritte)
-"Action"-Bilder von Motorsport-Trainings
-Event-Aufnahmen (Parties etc)
-evtl. Studioaufnahmen von Produkten
-Folgeaufträge per Mundpropaganda
Pfeiferin";p="21249 schrieb:Hallöchen,
hat sich das jetzt mittlerweile geändert? Also "darf" man sich als nicht gelernter Fotograf selbstständig machen??? Mir wurden damals Steine in den Weg gelegt, vonwegen Handwerk muss man lernen, Meisterbrief etc. In Sachen Video kann man wohl alles machen. Oder als was habt ihr euer Gewerbe angemeldet, wenn ihr es dann angemeldet habt. Also den genauen Ausdruck, der im Schein steht. Für Zeitungen ist klar, da ist man dann angestellt, aber so mit Hochzeiten und so hatte ich auch schon mal im Auge, obwohl mir das bei manchen Labor echt zu heikel ist. Aber im digitalem Bereich wird es ja von Jahr zu Jahr besser...
Viele Grüße
Kuni
Pfeiferin";p="21314 schrieb:Hallöchen,
äh...was heißt das jetzt? Ich melde meine Gewerbe an als freiberuflicher Fotograf oder ähnlich und ich muss es nicht gelernt und auch keinen Meister haben??? Dann kann ich richtig offiziell Werbung machen und Hochzeitsfotos machen etc.??? Ich verstoß dann nicht gegen die Handwerksbestimmungen???
Viele liebe Grüße
Pfeiferin
Klaus Harms";p="21315 schrieb:Pfeiferin";p="21314 schrieb:Hallöchen,
äh...was heißt das jetzt? Ich melde meine Gewerbe an als freiberuflicher Fotograf oder ähnlich und ich muss es nicht gelernt und auch keinen Meister haben??? Dann kann ich richtig offiziell Werbung machen und Hochzeitsfotos machen etc.??? Ich verstoß dann nicht gegen die Handwerksbestimmungen???
Viele liebe Grüße
Pfeiferin
Genau das heisst es!
Gewerbeschein holen, zur Handwerkskammer und Formular ausfüllen zum Eintrag in die Handwerksrolle und fertig!
Ingo";p="21383 schrieb:Gewerbesteuer wird erst ab einem bestimmten Gewinn pro Jahr fällig, ich glaube es sind 30000 €. Man wird sofort umsatzsteuerpflichtig. Allerdings kann man die gezahlte Umsatzsteuer, die ja auf allen Lieferungen und Leistungen liegt , dagegen verrechnen.
Diese beiden Dinge sind bei jeder selbstständigen Tätigkeit gleich.
Gruß
Ingo
www.IS-Naturfotografie.de
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