Mit Fotos Geld verdienen, nur wie???

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.

Lorbas

Unterstützendes Mitglied
Registriert
Hallo zusammen,

ich möchte mir mit der Photographie nebenbei etwas dazuverdienen.
Im Angebot habe ich Digital- Kleinbildfilm- und Mittelformatphotographie, darüber hinaus kann ich Dienstleistungen erbringen wie homepages erstellen, beim Druck behilflich sein und in EBV Kundenwünsche erfüllen.
Als Einsatzgebiete erwäge ich Hochzeiten, Motorsport-Trainings und andere „Events“.

Meine Fragen an Euch:
Wofür genau brauche ich einen Gewerbeschein, wofür eine Steuernummer? Kann man auch eine Steuernummer haben ohne Gewerbe? Falls ja, wieso? Und umgekehrt?
Wie führe ich die Mehrwertsteuer ab, je nach Auftrag oder monatlich auf einen vorher berechneten Durchschnittsumsatz?

Momentan bin ich Student, das ist vielleicht noch wichtig.

Vielen Dank für jede Antwort!

Lorbas
 
Anzeigen
Hallo Lorbas,

einen Gewerbeschein brauchst Du, wenn Du ein Gewerbe betreiben willst. Du solltest mal einen Steuerberater fragen, ob Du nicht Freiberuflich arbeiten kannst. Wenn ja, bist Du von der Gewerbesteuer befreit.
Die Umsatzsteuer mußt Du an Dein zuständiges Finanzamt abführen. Die Formulare bekommst Du auch beim Finanzamt. In der Regel wird die Umsatzsteuer im 1. Geschäftsjahr nach Abschluß des Geschäftsjahres bezahlt. (Vorsicht, Termine einhalten.) Danach teilt Dir Dein Finanzamt mit, in welchen Abständen Du die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst. Das hängt von Deinem Umsatz ab. Du solltest auf jeden Fall mal mit einem Steuerberater sprechen. Man kann vieles falsch machen und zahlt dann kräftig Steuern. Er kann Dir auch sagen, ob Du von der Umsatzsteuer befreit bist oder nicht.

Gruß Berthold
 
Kommentar
Hallo
Du braucht keine Umsatzsteuer zahlen, wenn dein Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten ist.
Wenn Du mehr als 17.500 Euro Gesamtumsatz im Jahr hast, musst du immer eine Rechnung mit Mehrwertsteuer 16% ausstellen.
Vorteil ist wenn man unter 17.500 Euro bleibt ist das man 16% günstiger ist.

Gruß
digitalfoto-center
 
Kommentar
Du kannst Dich auch als freier Fotograf bei Deiner Zeitung vor Ort bewerben. Dann ist der Gewerbeschein erst einmal überflüssig.
 
Kommentar
Gewerbe braucht man nicht als Kuenster. Es hat aber andere Vorteile dieses zu haben. Gewerbesteuer zahlt man erst ab einem gewissen Einkommen. Es kann hoechstens noch irgend eine Kammer kommen und von Dir irgendwelche Mitgliedsgebuehren verlangen. Dafuer bekommst Du allerdings nichts :-/
 
Kommentar
Mit einer Gewerbeanmeldung kommt die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft und verlangt Beiträge... die ersten aber die Rechnungen schickt ist die Müllentsorgung...!!
 
Kommentar
Hi Lorbas,

ich stand vor einem Jahr vor dem selben Problem wie du. Im Rückblick muss ich sagen, dass alles viel einfacher ist, als es scheint.

Der erste Schritt sollte sein, dass du zum Gewerbeamt gehst und für 20 Euro ein nebenberufliches Gewerbe anmeldest (Hauptberuflich bist du ja wie ich Student).

Mit dieser Gewerbeanmeldung wirst du automatisch auch Mitglied der IHK, was vorerst kostenlos ist.

Ebenso wird deine Anmeldung dem Finanzamt gemeldet, das dir einen Fragebogen zuschickt, wo du Angaben zu deinem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn machen musst, sowie ob du (bei einem erwarteten Umsatz von weniger als 17500 Euro) als Kleinunternehmer eingestuft werden möchtest und somit von der Umsatzsteuer befreit bist. Nachdem du den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hast, teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer zu.

Gewerbesteuer wird wohl vorerst nicht anfallen, da hier ein Freibetrag von 24.500 Euro gilt.

Das wars dann im Prinzip auch schon. Die einzige Entscheidung, die du dir reiflich überlegen solltest, ist ob du die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht. Der klare Vorteil der Befreiung ist, dass du nicht monatlich* Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt schicken musst und deine Rechnung (auf dem Papier) niegriger ausfallen. ABER: Du kannst dann eben auch nicht für die von dir getätigten Investitionen die Mehrwertsteuer zurückerhalten, deshalb habe ich auf die Befreiung dankend verzichtet und habe so letztlich mehr in der Tasche als wenn ich die Befreiung in Anspruch genommen hätte.

Was den Punkt der niedrigeren Rechnungen durch Verzicht auf Mehrwertsteuer angeht, kommt es sehr darauf an was für Kunden du haben wirst. Sind es überwiegend Privat-Kunden, so werden diese sich freuen, sind es überwiegend gewerbliche Kunden, so ist es diesen natürlich viel lieber, wenn du Mehrwertsteuer verlangst, weil sie diese ja wiederum selbst beim Finanzamt geltend machen können. Die Umsatzsteuer ist eben eine reine Durchlaufsteuer.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen!

---
*in den ersten zwei Jahren der Geschäftstätigkeit muss man seit neuestem die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben, danach vierteljährlich.
 
Kommentar
Hallo zusammen!

Dankeschön für Eure Hilfestellungen!

Ich muss das für mich erstmal alles sortieren...

Zu meinen Zielen, die ich dann hoffentlich umsetzen kann:

Meine Bilder werden werden weder journalistisch noch künstlerisch einen nennenswerten Status haben, eher sehe ich mich als "Auftrags"-Fotograf an, der nach sich Kundenwünschen richtet. Auftragsbeispiele stelle ich mir folgendermassen vor:

-Portraits auf Hochzeiten/Feierlichkeiten
-Aufnahmen von Firmen -Gebäuden, -Mitarbeitern, -Fuhrpark, -Referenzen ( für web-Auftritte)
-"Action"-Bilder von Motorsport-Trainings
-Event-Aufnahmen (Parties etc)
-evtl. Studioaufnahmen von Produkten
-Folgeaufträge per Mundpropaganda

Kunden wohl übergehend privatleute, aber wer weiss wie die Dinge sich entwickeln?!?

Das wären halt Bilder, die ich nachweisen könnte.
Ob das für den Freiberufler reicht? Das ist doch an gewisse Auflagen gebunden, oder?

Was ist denn genau ein Gewerbe und was ist die Besonderheit gegenüber nichtgewerblicher Selbständigkeit?

Meine Einkünfte werden definitiv unter 17.500 Euro/Jahr bleiben, wahrscheinlich auch unter 10.000, meine Investitionen in richtung PC/Mac und Fotografie werden sich in den nächsten zwei Jahren wohl auf ca. 5.000 Euro belaufen, vielmehr ist als Studi kaum drin.

Ich werde mal diese hässlichen kleinen Broschüren beim Finanzamt abholen und ein bisschen schmökern und ein paar Rechenmodelle durchgehen.

Wie gesagt, Danke für Eure Antworten, ich werde von meinen Erkenntnissen berichten.

@muelli: wie ist denn das mit dem Studentenfreibetrag?!?

Schönen Gruß,

der Lorbas
 
Kommentar
Lorbas,

-Portraits auf Hochzeiten/Feierlichkeiten
-Aufnahmen von Firmen -Gebäuden, -Mitarbeitern, -Fuhrpark, -Referenzen ( für web-Auftritte)
-"Action"-Bilder von Motorsport-Trainings
-Event-Aufnahmen (Parties etc)
-evtl. Studioaufnahmen von Produkten
-Folgeaufträge per Mundpropaganda

so habe ich das damals auch gemacht. Meine Aufträge bekam ich immer durch Empfehlungen anderer und so kam dann letztlich einiges zusammen. Ich bin aber freiberuflich als Fotografin tätig. Und wenn ich Rechnungen schreibe, dann darf ich keine Umsatzsteuer in Ansatz bringen.

Dazu sei aber auch bemerkt, dass ich die Fotografie bisher nur freiberuflich und nebenberuflich betreibe. Und sämtliche erforderlichen Formalitäten werden mit der Unterstützung meiner Steuerberaterin erledigt. Weiterhin habe ich mich zwischenzeitlich darauf fixiert, Ausstellungen zu organisieren und darüber Fotos zu verkaufen. Die "Gruppenfotos" (Events, Hochzeiten etc.) sind nicht so mein Faible.
 
Kommentar
Mir ist das immer noch nicht ganz klar, was ich machen MUSS, wenn ich nebenbei mal fotografiere und dafür Geld bekomme. Bei mir wäre das weniger als ich für Ausrüstung ausgebe. Wie und wo MUSS ich das dann angeben und was KANN ich machen, um besser dazustehen? Klar, das weiss vermutlich ein Steuerberater, aber vielleicht ja auch jemand hier aus eigener Erfahrung? Und was ändert sich, wenn man Gewinne macht?
 
Kommentar
Wenn Du nebenbei mal fotografierst, musst Du gar nichts machen. Erst wenn Du gewerblich arbeiten willst, brauchst Du den Schein, "darfst" Mehrwertsteuer ausweisen und musst Steuern zahlen. Um besser dazustehen, mach doch einfach gute Fotos - sowas spricht sich schnell rum ;D
 
Kommentar
Das Blöde ist, dass man gar nichts machen kann, wenn man nur ab und zu mit dem Hobby etwas verdient. Für die Steuer bleibt es Hobby und man kann dann leider nichts von der Steuer absetzen. (Auskunft vom Steuerberater - hatte ihn gefragt, weil ich auch gern Neuanschaffungen so indirekt mitfinanzieren würde)
Gruß
Kay
 
Kommentar
Hallöchen,
hat sich das jetzt mittlerweile geändert? Also "darf" man sich als nicht gelernter Fotograf selbstständig machen??? Mir wurden damals Steine in den Weg gelegt, vonwegen Handwerk muss man lernen, Meisterbrief etc. In Sachen Video kann man wohl alles machen. Oder als was habt ihr euer Gewerbe angemeldet, wenn ihr es dann angemeldet habt. Also den genauen Ausdruck, der im Schein steht. Für Zeitungen ist klar, da ist man dann angestellt, aber so mit Hochzeiten und so hatte ich auch schon mal im Auge, obwohl mir das bei manchen Labor echt zu heikel ist. Aber im digitalem Bereich wird es ja von Jahr zu Jahr besser...

Viele Grüße
Kuni
 
Kommentar
Re: RE: Mit Fotos Geld verdienen, nur wie???

Pfeiferin";p="21249 schrieb:
Hallöchen,
hat sich das jetzt mittlerweile geändert? Also "darf" man sich als nicht gelernter Fotograf selbstständig machen??? Mir wurden damals Steine in den Weg gelegt, vonwegen Handwerk muss man lernen, Meisterbrief etc. In Sachen Video kann man wohl alles machen. Oder als was habt ihr euer Gewerbe angemeldet, wenn ihr es dann angemeldet habt. Also den genauen Ausdruck, der im Schein steht. Für Zeitungen ist klar, da ist man dann angestellt, aber so mit Hochzeiten und so hatte ich auch schon mal im Auge, obwohl mir das bei manchen Labor echt zu heikel ist. Aber im digitalem Bereich wird es ja von Jahr zu Jahr besser...

Viele Grüße
Kuni

Fotograf ist "nur" noch anmeldepflichtig zum Eintrag in der Handwerksrolle.
 
Kommentar
Hallöchen,
äh...was heißt das jetzt? Ich melde meine Gewerbe an als freiberuflicher Fotograf oder ähnlich und ich muss es nicht gelernt und auch keinen Meister haben??? Dann kann ich richtig offiziell Werbung machen und Hochzeitsfotos machen etc.??? Ich verstoß dann nicht gegen die Handwerksbestimmungen???

Viele liebe Grüße
Pfeiferin
 
Kommentar
Re: RE: Mit Fotos Geld verdienen, nur wie???

Pfeiferin";p="21314 schrieb:
Hallöchen,
äh...was heißt das jetzt? Ich melde meine Gewerbe an als freiberuflicher Fotograf oder ähnlich und ich muss es nicht gelernt und auch keinen Meister haben??? Dann kann ich richtig offiziell Werbung machen und Hochzeitsfotos machen etc.??? Ich verstoß dann nicht gegen die Handwerksbestimmungen???

Viele liebe Grüße
Pfeiferin

Genau das heisst es!

Gewerbeschein holen, zur Handwerkskammer und Formular ausfüllen zum Eintrag in die Handwerksrolle und fertig!
 
Kommentar
Re: RE: Mit Fotos Geld verdienen, nur wie???

Klaus Harms";p="21315 schrieb:
Pfeiferin";p="21314 schrieb:
Hallöchen,
äh...was heißt das jetzt? Ich melde meine Gewerbe an als freiberuflicher Fotograf oder ähnlich und ich muss es nicht gelernt und auch keinen Meister haben??? Dann kann ich richtig offiziell Werbung machen und Hochzeitsfotos machen etc.??? Ich verstoß dann nicht gegen die Handwerksbestimmungen???

Viele liebe Grüße
Pfeiferin

Genau das heisst es!

Gewerbeschein holen, zur Handwerkskammer und Formular ausfüllen zum Eintrag in die Handwerksrolle und fertig!

STOPP!!!!!!!! Sooooo einfach ist es in unserer Bananen-Bürokratie jetzt auch wieder nicht. Juristisch stimmt das oben Geschriebene. AAAAABBBER jetzt kommts: Von Freelens e.V. - ein nicht ganz unbedarfter, gewerkschaftsähnlicher Haufen, der für die Rechte freier Fotografen eintritt - weiß ich, dass die Handwerkskammer ab dem Zeitpunkt der Anmeldung allerheftigste Bescheide verschickt: 420 Euro pro Monat!!!!!!! muss nämlich jeder neu niedergelassene (und meines Wissens auch die "alten Meister") Fotograf in eine so genannte Handwerker-Pflichtversicherung einzahlen, das ist eine Art Zwangsrente!!!!!! Befreiungsmöglichkeiten gibt es übrigens nicht!!!!
Dies gilt nur für handwerklich arbeitende Fotografen (Passbilder, Hochzeit usw.), die Privatkunden verarzten, nicht für Pressefotografen, die nebenher mal ab und zu Portraits schießen oder künstlerische Hobbyfotografen, die gegen Entgelt mal ein Aktshooting durchknipsen...

Ach ja, Gewerbesteuer wird natürlich auch fällig ab der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, ist ja klar, oder?

Gruß

Mario
 
Kommentar
Gewerbesteuer wird erst ab einem bestimmten Gewinn pro Jahr fällig, ich glaube es sind 30000 €. Man wird sofort umsatzsteuerpflichtig. Allerdings kann man die gezahlte Umsatzsteuer, die ja auf allen Lieferungen und Leistungen liegt , dagegen verrechnen.
Diese beiden Dinge sind bei jeder selbstständigen Tätigkeit gleich.
Gruß
Ingo

www.IS-Naturfotografie.de
 
Kommentar
Re: RE: Mit Fotos Geld verdienen, nur wie???

Ingo";p="21383 schrieb:
Gewerbesteuer wird erst ab einem bestimmten Gewinn pro Jahr fällig, ich glaube es sind 30000 €. Man wird sofort umsatzsteuerpflichtig. Allerdings kann man die gezahlte Umsatzsteuer, die ja auf allen Lieferungen und Leistungen liegt , dagegen verrechnen.
Diese beiden Dinge sind bei jeder selbstständigen Tätigkeit gleich.
Gruß
Ingo

www.IS-Naturfotografie.de

Da hast Du nur teilweise recht, Ingo.Was die Umsatzsteuer angeht, stimmt Deine Aussage. Dass aber jeder, der einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, gewerbesteuerpflichtig ist, stimmt nicht. Ich bin beispielsweise als Pressefotograf Freiberufler und zahle genausowenig Gewerbesteuer wie ein Arzt oder Rechtsanwalt - und das nicht, weil ich nicht über einen bestimmten Betrag komme bei meinen Umsätzen, sondern weil Freiberufler grundsätzlich von der Gewerbesteuer ausgenommen sind!!! Dies gilt NICHT für Fotografen, die handwerkliche Dienste anbieten wie Passfotos und Hochzeiten und Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden haben, denn in dem Moment sind diese keine Freiberufler mehr, weil sie in einem handwerklichen Berufsbild arbeiten.

Gruß

Mario
 
Kommentar
Hallo,
na da ist ja ganz schön was zusammengekommen ;-)!

Ich versuchs mal zu struktuieren:

1. Gewerbe/Freiberufler
Fotografen zählen grundsätzlich zu den "Freien Berufen", soweit sie künstlerisch tätig sind. Das ist grundsätzlich dann NICHT der Fall, wenn die Tätigkeit im Grunde rein handwerklicher NAtur ist (die erwähnten Passfotos, der Verkauf von Fotos und Zubehör. Der "normale" Fotograf ist wie der Presse- oder Hochzeitsfotograf freiberuflich tätig.

Daraus folgt: KEINE Gewerbeanmeldung, KEINE IHK, KEINE Gewerbesteuer.
Ausnahme erst, wenn der Umsatz so hoch ist, dass der Freiberufler seine Tätigkeit im Kern nicht mehr allein ausüben kann.

2. Umsatzsteuer
Bei allen Umsätzen fällt Umsatzsteuer an. Ausnahme: Kleinunternehmer.
Allerdings fällt dann auch der Vorsteuerabzug weg. Und jeder weiss, dass Du kein Profi bist...

3. Grundsätzlich
Egal wieviel Du verdienst: Wenn Du eine ordentliche Rechnung ausschreiben willst - also nicht nur im Familienkreis gegen Unkostenbeitrag knipst - hast Du die Steuer am Wickel. Das lohnt nicht, zumal bei Nebenbeitätigkeit auch i.d.R. 5 bis 7 Jahre vergehen, bis das Finanzamt die "Gewinnerzielungsabsicht" kontrolliert.

4. Fazit
Du läßt Dir eine Steuernummer geben und fragst den netten Finanzbeamten nach den Fristen für die Abgabe Deiner Erkärungen und gut ist.
Dann brauchst Du nur noch Umsätze - viel Glück!!

Grüße, Mikkel
 
Kommentar
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten