Lebensdauer für Kameras

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pelles.ch

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Hallo Welt,

Das ist mein erster Beitrag hier im Forum. Ich weiss auch nicht, ob ich im richtigen Ort hinschreibe.
Da hätte ich folgende Frage:
Seit 1.1.2019 darf ich als Nebenbeschäftigung als selbstständiger Fotograf in der Westschweiz arbeiten. Die ganze Steuererklärung habe ich einem Treuhandbüro übergeben. Da ich lieber fotografiere als mich mit dem ganzen Zahlenkram beschäftige, habe ich (resp. mein Buchhalter) mal eine Frage an Euch:
  • Was für eine Lebensdauer hat eine Kamera, resp. ein Objektiv?
Gibt es da eine Formel? Als Parameter würde ich mal sagen: Kaufdatum, Anzahl Auslösungen etc. Ich habe eine D800 (2013), eine D810 (2017) und eine D850 (2018) und ganz viele Objektive....

Danke im Voraus für Eure Ideen.

Lieber Gruss
Patrick
 
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Nein, der Verschluss hat eine MTBF von 200'000 Abläufen (Mean Time Between Failures). Wenn die Eine bei der ersten Auslösung abspinnt, die andere nach 400k Auslösungen den Schirm zuklappt, ist alles supi. SO wird 200k MTBF gerechnet, nicht als garantierte Lebensdauer oder Zielwert.
 
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Auch in der CH gibt es (kantonale) steuerliche Abschreibungstabellen. Die sollte ein Treuhänder eigentlich kennen. Normalerweise gelten für Büromaschinen, DV-Hardware und -Software o. ä. 40% (Buchwert) oder 20% (Investitionswert).

Zum Beispiel:
(Kameras sind nicht namentlich aufgeführt.)
 
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Auch in Österreich gibt es für "Geräte" etc Richtwerte für die Abschreibung. Eigentlcih sollte das jeder Steuerberater wissen, dass es so was gibt und wie es im jeweiligen Land gehandthabt wird.
Bei uns kann man bei manchen Dingen, wenn man es gut begründen kann, die Abschreibung auch variieren.
Eventuell gibt es in der Schweiz so etwas wie eine Wirtschaftskammer? Die haben auch oft Beratungstage, Stellen für solche Belange.
Innung von Fotografen?
 
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Die ganze Steuererklärung habe ich einem Treuhandbüro übergeben. Da ich lieber fotografiere als mich mit dem ganzen Zahlenkram beschäftige, habe ich (resp. mein Buchhalter) mal eine Frage an Euch: ...

Moin & Grüezi Patrik !

Vorausgeschickt kenne ich mich im schweizer Steuerrecht nicht aus, wohl aber in der Mentalität von einigen Steuerberatern :

Es gibt Steuerberater, die heften Deine Belege ordentlich ab und sind zufrieden, wenn vom Amt keine Rückfrage kommt.
Sie sind manchmal mit einem Lohn zufrieden, der sich aus der Tabelle ergibt.

Es gibt dagegen andere Steuerberater, die sich gern mit Dir freuen, wenn sie eine legale, aber vielleicht nicht so bekannte Lösung finden,
dass Du mit seiner / ihrer Beratung weniger Steuern zahlen musst als erwartet .
Sie heften auch ab, sind auch keine Gangster. Sie haben nur manchmal Spaß, spitzfindig zu denken und genießen es, wenn sie Erfolg haben.
Haben sie mit Dir Erfolg, freuen sie sich, wenn Du das auch finanziell bedankst.

Welchem Menschen Du dein Vertrauen schenken möchtest, ist Deine Wahl.
Der finanzielle Unterschied für Dich kann beachtlich sein !

Jemand allerdings, der Dir schon am Anfang nicht helfen kann, weil ihm das Basiswissen fehlt, bringt gar nichts.
Da hilft es auch nicht, wenn er für ein vergleichsweise günstiges Angebot für Dich arbeiten möchte.
 
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Nein, der Verschluss hat eine MTBF von 200'000 Abläufen (Mean Time Between Failures). Wenn die Eine bei der ersten Auslösung abspinnt, die andere nach 400k Auslösungen den Schirm zuklappt, ist alles supi. SO wird 200k MTBF gerechnet, nicht als garantierte Lebensdauer oder Zielwert.
Deine Aussage ist korrekt.

Unabhängig davon wird man bei Nikon immer eine Aussage analog der von Engagi finden.

"Der Verschlussmechanismus aus Kevlar/Kohlefaser-Verbundmaterial ist auf 400.000 Auslösungen, und damit dreißig Prozent mehr als die Vorgängerversion, ausgelegt."

 
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.

Was sagen denn die eidgenössischen Behörden dazu? Klick!

Betrachtet man Kameras als "Apparate/Maschinen": max. 30% p.a.
Sieht man sie (so wie ich) als "Werkzeuge": max. 45% p.a.

Die tatsächliche Lebensdauer einer Kamera spielt dabei überhaupt
keine Rolle – geht sie innerhalb der Abschreibungsfrist kaputt, wird
sie als Totalschaden sofort ausgebucht, ansonsten fotografiert man
damit für den Rest seiner und ihrer Tage …

Sofern ein Betriebsvermögen zu deklarieren ist, stellt man sie nach
der Abschreibungsfrist mit einem Erinnerungswert von einem Franken
in die Bilanz ein – und gut ist.


Im übrigen würde ich mir Kays o.g. Anmerkungen mal sehr sorgfältig
durch den Kopf gehen lassen – wer als steuerlich tätiger Buchhalter
von derart banalen Basics keine Ahnung hat, taugt eher wenig …


.
 
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Danke im Voraus für Eure Ideen.
Über den technischen Aspekt habe ich neulich hier geschrieben: Verschlussmechanismus mit 100000 Auslösungen. Nur falls es dich wirklich interessiert.

Es ist aber davon auszugehen, dass es sich nicht um erwartete Lebendauer, sondern um die Abschreibungsdauer von betrieblichen Investitionen handelt. Dafür hast du reichlich Input erhalten, letztlich ist aber maßgeblich, wie dein zuständiges Finanzamt das so sieht. Mit dem österreichischen Fiskus habe ich die Erfahrung gemacht, dass die recht genau wissen, wie bei einem Handwerker oder Gemüsehändler vorzugehen ist. Bei der Fotografie im Nebenerwerb habe ich bei drei verschiedenen über die Jahre zuständigen Finanzämtern unterschiedliche Auslegungen erlebt.

Hierzulande macht es einen Unterschied, ob du betriebliche Investitionen für die Firma tätigst (du kaufst eine neue Kamera für deine Tätigkeit) - dann treten diese Abschreibungsfristen in Kraft, also Anschaffungswert (netto) abgeschrieben über eine bestimmte Anzahl von Jahren. Wenn du existierende Geräte aus deinem Privat- in deinen Firmenbestand überträgst, muss ein Restwert geschätzt und das Alter von der Abschreibungsdauer abgezogen werden. Kann heissen bei - nehmen wir an - 5 Jahren Abschreibungsdauer noch 2 Jahre für die D810 und 3 Jahre für die D850 (natürlich alle Annahmen ohne Gewähr). Die D800 würde ich in dem Fall nicht mehr geltend machen, es sei denn, dein Steuerberater empfiehlt, sie mit einem symbolischen Fränkli hinein zu nehmen. Das selbe tritt in Kraft, wenn Geräte aus dem Anlagenbestand abgeschrieben sind, aber weiter in Verwendung bleiben. Nachdem die jährlichen Abschreibungen für betriebliche Investionen in deiner Steuererklärung als Ausgaben angeführt sind, haben diese Geräte keinen Restwert mehr und werden nicht mehr als Investition geltend gemacht.

Erkundige dich bei der Gelegenheit gleich nach folgenden Sonderfällen:
  • Die Kamera geht vor Erreichen der Abschreibungsdauer kaputt und eine Reparatur lohnt nicht. Normalerweise wird da der Restbetrag sofort abzuschreiben sein.
  • Die Kamera geht vor Erreichen der Abschreibungsdauer verloren. Da wirst du ein Papier mit Stempel brauchen, z. B. Verlust- oder Diebstahlsmeldung. Wenn du nämlich ein Gerät aus dem Anlagevermögen verkaufst, wäre der Erlös eine betriebliche Einnahme und als solche zu verbuchen. Fällt es in den Pazifik, dann ist es weg und der Restwert ebenfalls.
  • Du nimmst ein "Trade In" Angebot an. Manche Händler nehmen beim Verkauf einer neuen (Profi-)Kamera Geräte früherer Generationen zum Fixpreis zurück, also tausche alt gegen neu und zahle die Differenz auf. Dann ist die alte Kamera ebenfalls sofort aus dem Anlagenbestand zu nehmen und die neue fängt bei Null zu ticken an.
  • Du beendest deine steuerpflichtige Tätigkeit vorzeitig. Da muss das aus steuerlicher Sicht noch vorhandene Anlagevermögen aufgelöst werden.
  • Sei vorbereitet auf die Frage nach einem "Privatnutzungsanteil". Wenn du Dinge wie Kamera, Auto, Büroräumlichkeiten und -inventar etc. auch privat nutzt, dann kann das in ein fröhliches Feilschen ausarten, wie hoch der Anteil zu bemessen sei. Beim Auto ist es noch einfach, da führst du einfach ein Fahrtenbuch für die dienstlichen Fahrten. Beim Rest habe ich immer wieder interessante Anekdoten von anderen Freiberuflern gehört.
Wie schon anderwärts geschrieben, sind das Fragen, die der Steuerberater beantworten sollte. Ich hatte damals einen sehr noblen Steuerberater, Büro in bester Lage, goldene Türgriffe und den ganzen Pomp und ich wurde schlecht beraten. Aber das ist eine andere Geschichte.
 
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Moin & Grüezi Patrik !


Es gibt dagegen andere Steuerberater, die sich gern mit Dir freuen, wenn sie eine legale, aber vielleicht nicht so bekannte Lösung finden,
dass Du mit seiner / ihrer Beratung weniger Steuern zahlen musst als erwartet .
Sie heften auch ab, sind auch keine Gangster. Sie haben nur manchmal Spaß, spitzfindig zu denken und genießen es, wenn sie Erfolg haben.
Haben sie mit Dir Erfolg, freuen sie sich, wenn Du das auch finanziell bedankst.

Die gibt es überall, nicht nur in der Schweiz, wie ich Dir aus meiner beruflichen Erfahrung als Großbetriebsprüfer sagen kann ;). Das ist hier kein Beratungsforum, daher gebe ich mal diese einzige Stellungnahme ab:
In Deutschland akzeptiert der Fiskus durchschnittliche Abschreibungen blind (kenne den Wert jetzt selbst nicht). Höhere Abschreibungen müssen in der Regel nachgewiesen werden.
Moin & Grüezi Patrik !

Vorausgeschickt kenne ich mich im schweizer Steuerrecht nicht aus, wohl aber in der Mentalität von einigen Steuerberatern :

Es gibt Steuerberater, die heften Deine Belege ordentlich ab und sind zufrieden, wenn vom Amt keine Rückfrage kommt.
Sie sind manchmal mit einem Lohn zufrieden, der sich aus der Tabelle ergibt.

Es gibt dagegen andere Steuerberater, die sich gern mit Dir freuen, wenn sie eine legale, aber vielleicht nicht so bekannte Lösung finden,
dass Du mit seiner / ihrer Beratung weniger Steuern zahlen musst als erwartet .
Sie heften auch ab, sind auch keine Gangster. Sie haben nur manchmal Spaß, spitzfindig zu denken und genießen es, wenn sie Erfolg haben.
Haben sie mit Dir Erfolg, freuen sie sich, wenn Du das auch finanziell bedankst.

Welchem Menschen Du dein Vertrauen schenken möchtest, ist Deine Wahl.
Der finanzielle Unterschied für Dich kann beachtlich sein !

Jemand allerdings, der Dir schon am Anfang nicht helfen kann, weil ihm das Basiswissen fehlt, bringt gar nichts.
Da hilft es auch nicht, wenn er für ein vergleichsweise günstiges Angebot für Dich arbeiten möchte.

Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du das in jedem Land vorfindest. In Deutschland werden bestimmte Abschreibungssätze blind akzeptiert. Höhere Abschreibungen müssen nachgewiesen werden. Ich vermute mal, das das in der Schweiz nicht anders sein wird. Mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen, da das hier kein Beratungsforum ist. Korrekter Ansprechpartner sind die zuständigen Behörden bzw. die dort tätigen Berater.
 
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