Da das dänische Hundegesetz das schärfste Hundegesetz in Europa ist, widmen wir diesem Gesetz eine eigene Seite. Dieses Gesetz gilt uneingeschränkt auch für Hunde von Touristen - dies sollte jedem, der mit Hund nach Dänemark reist, klar sein.
Auch wenn der Vierbeiner nicht einer der gelisteten Rassen angehört, kann er Opfer dieses Gesetzes werden - es reicht die bloße Optik, der Besitzer ist dann gefordert zu beweisen, dass der Hund keiner der gelisteten Rassen angehört. Dies geht nur mit Abstammungspapieren - ein DNA-Test ist nicht ausreichend! Zudem ist nach Aussage der dänischen Behörden ein Hund einer Rasse zugehörig, bzw. ein Mix daraus, wenn nur 1 % Gen-Anteil einer verbotenen Rasse in seiner DNA nachweisbar ist...
Zudem droht die Beschlagnahme und Einschläferung jedem Hund, der einen anderen Hund oder Menschen beisst, und diesen so verletzt, dass er mit mindestens einem Stich genäht werden muss - dies ist völlig rasseunabhängig, wie die Fälle der bereits getöteten Hunde belegen.