Gewerbe anmelden sinnvoll ???

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stefan.ro

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Hallo,

Ich bin bei Fototerminen für verschiedene Events schon öfter gefragt worden warum ich keine Rechnungen schreiben würde. Ich hab immer gesagt daß ich das nicht hauptberuflich mache und ich deshalb keine schreibe. Jetzt hab ich mir überlegt ein Gewerbe anzumelden um Rechnungen schreiben zu könnnen und dieses Gewerbe dann auch steuerlich abzusetzen (also in meiner normalen Steuererklärung anzugeben).

Folgende Frage an Euch:

  1. Rentiert es sich ein Gewerbe anzumelden?
  2. Wie geht das Anmelden vor sich?
  3. Was sollte man beachten?
  4. Ist es sinnvoll in Zeitungen Werbung zu machen?
  5. Was kann man pro Stunde nehmen?
  6. Rechnet Ihr Bilder extra ab?
    usw. usw.

Fragen über Fragen :confused: :eek:

Wer von Euch hat Erfahrungen damit? Ich würde mich über zahlreiche Infos freuen.

Gruß
Stefan
 
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Hallo Stefan!

Gestern war ich auf einer Website, die mir mehrere blaue Flecke und Beulen verschafft hat. Warum? Weil ich immer wieder vor lachen zusammengebrochen bin, als ich mir die Webseite eingeschaut haben.

Keine Steuernummer, Preisliste auf der Seite, Jurastudent (der sich mit Bildrechten auskennen sollte und Bilder auf der Seite hat, für die er wohl kein Veröffentlichungsrecht haben dürfte) und Auftrags(!)-Fotos, wie sie ein Anfänger besser machen würde. Achso: und er nannte sich semiprofessioneller Fotograf!

Warum ich das so schreibe? Wenn man so Geld machen kann, würde ich jedem raten, ein Gewerbe anzumelden! Das muss quasi eine Gelddruckmaschine sein. Und dann ist es sogar legal!

WICHTIG: Das Geschriebene bezog sich nicht auf den Themenstarter. Es treiben sich aber so viele da draußen rum, dass mir Angst und Bange wird.

Wer die Seite zur Anschauung möchte: PN an mich.
 
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Hallo,

ein Gewerbe anzumelden ist recht einfach zum Rathaus der Gemeinde gehen und das Formular auszufüllen dauert nur ein paar Minuten kostenpunkt je nach Gemeinde 10-30€.
Alles weitere kommt dann automatisch vom Finanzamt und hier liegt auch der Hauptaufwand denn du must ja nicht nur einmal im Jahr eine Einkommessteuererklärung abgeben sondern auch 1x oder 4x oder 12x eine Umsatzsteuervoranmeldung über die von dir einbehaltene Mehrwertsteuer und die von dir geleistete Vorsteuer.
Wenn du nicht sicher bist im Führen dieser Unterlagen solltest du dir einen Steuerberater/Buchhalter suchen und mit diesem den Aufwand und die Kosten klären die hier anfallen werden und was du selbst machen kannst um diese gering zu halten.
Ferner wirst du sehr wahrscheinlich Zwangsmitglied in der IHK auch hier solltest du vorher dich beraten lassen auch über die Freigrenzen ab denen du Beträge zahlen musst.

Gruss

Patrick
 
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Hi,

was nie gesagt wird, wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann bist au auch Gewerbesteuerpflichtig. Wenn du aber keinen Handel mit Waren, sondern nur mit der von dir erstellten Dienstleistung betreibst, dann würde ich auf jeden Fall den Weg über $18 Estg. wählen (Freiberufler). Du hast dann enemfalls die Möglichkeit/Verpflichtung Dein Umst. Erklärung zu fertigen (einfache G+V), jedoch bist du nicht Gewerbesteuerpflichtig. Auch entfällt die Verpflichtung ab einer Vorsteuerschuld von mehr als 17000€ (den ganz genauen Betrag muß ich nachschlagen) zu Bilanzieren.

Ein Nachteil hat es aber auch. Die Handwerkskammer trägt Dich nach § 18 nicht in die Rolle der Fotografen ein, soll heißen du darfst dich nicht Fotograf nennen. Jedoch darf deine Berufsbezeichnung alle möglichen Abwandlungen enthalten, wie z.B. fotografische Gestaltung, etc.

Viel Spass
Frank
 
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Frank B. schrieb:
Hi,

was nie gesagt wird, wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann bist au auch Gewerbesteuerpflichtig. Wenn du aber keinen Handel mit Waren, sondern nur mit der von dir erstellten Dienstleistung betreibst, dann würde ich auf jeden Fall den Weg über $18 Estg. wählen (Freiberufler). Du hast dann enemfalls die Möglichkeit/Verpflichtung Dein Umst. Erklärung zu fertigen (einfache G+V), jedoch bist du nicht Gewerbesteuerpflichtig. Auch entfällt die Verpflichtung ab einer Vorsteuerschuld von mehr als 17000€ (den ganz genauen Betrag muß ich nachschlagen) zu Bilanzieren.

Ein Nachteil hat es aber auch. Die Handwerkskammer trägt Dich nach § 18 nicht in die Rolle der Fotografen ein, soll heißen du darfst dich nicht Fotograf nennen. Jedoch darf deine Berufsbezeichnung alle möglichen Abwandlungen enthalten, wie z.B. fotografische Gestaltung, etc.

Viel Spass
Frank


Hi Frank,

wenn ich den Weg Freiberufler wähle wo muß ich mich da anmelden?

Gruß
Stefan
 
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Ob sich das für dich lohnt kann ich nicht voraussagen. Denke aber, dass heutzutage eine Spezialisierung auf einem Gebiet in der Fotografie notwendig ist um ein regelmässiges und nennenswertes (zweit) Einkommen zu erreichen. Gewerbenummer wird dann sicher notwendig, wenn du nicht mit Privatpersonen sondern Firmen Geschäfte machst. Da wirkt so eine Nummer seriöser und professioneller. Ob sich als Semiprofessioneller Fotograf steuertechnisch eine Anmeldung lohnt ist fraglich, da ja die Ausgaben alleine für neue Ausrüstung über Jahre meist höher ist als das Einkommen. Arbeitsstunden und Autokilometer etc. noch gar nicht gerechnet.

Wichtig! Das ist meine Ansicht, und gilt für die Schweiz und ist möglicherweise nur bedingt für Geschäfte in Deutschland übertragbar.
 
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Der Hinweis von Frank ist sehr begründet!

Eine selbständige Tätigkeit ist nicht notwendigerweise eine gewerbliche Tätigkeit, und die Anmeldung eines Gewerbes sollte man sich sehr gut überlegen. Ist das Gewerbe angemeldet, beginnt ein nicht zu unterschätzenden Papierkrieg mit Institutionen, von denen man vorher möglicherweise nicht mal wusste, daß es sie gibt.

Die vorherige Beratung durch einen Steuerberater ist unbedingt sinnvoll.
 
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Hallo Patrick !

Wenn du vorhast etwas mehr als 120 € zu verdienen dann lohnt es sich
soviel kostet ca der Jahresbeitrag in der Berufsgenossenschaft für Druck und Papier !
Die Anmeldung dauert, je nach dem wie schnell du ausfüllst zwischen 10-30
min.
Was du wissen solltest ist was du genau machen willst und was für tätigkeiten
du angibst Kleinstbetrieb oder nicht Künstlerisch oder Handwerklich
dazu gibt es im Google genug Informationen unter Geld machen mit Bildern oder Foto Gewerbe ...

Preise ist wohl die übelste Frage aber kurz dazu jeder Anfang ist schwer
ein Gutes Portfolio und genaue Fachkenntnisse entscheiden über das Geld
oder die Kunden. Internet gibt leider nur wenig her !!

Die beste Werbung sind eigene Bilder oder Sehr gut abgearbeitete Aufträge und naturlich Kunden die zufrieden sind, ich habe noch keine Offizielle Werbung gemacht und bin zwischen Ulm und Bielefeld tätig September
ausgebucht.

Ein Tipp ; sich Preislich von der Konkurenz abzuheben ist ein sägen am eigenen Ast sich bildlich zu unterscheiden ist Grüne Bäumchen pflanzen.

Wünsche ein gutes gelingen !!
Elmar
 
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Eine Gewerbe anmelden lohnt sich in Deinem Fall nicht. Wenn Du das ganze freiberuflich betreibst, gehst Du normalerweise zum Finanzamt und holst Dir dort eine Steuernummer. Die Frage ist, ob Du auch umsatzsteuerpflichtig sein möchtest. Vorteil: Für all Dein Equipment kannst Du die MwSt geltend machen (auch rückwirkend, allerdings weiß ich nicht über welchen Zeitraum). Nachteil: JEDEN Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Wenn Du das Ganze allerdings neben Deinem Hauptberuf machst, frage ich mich, warum das ganze nicht einfach unter Nebeneinkünfte verbuchst. Du brauchst kein Gewerbe, um Rechnungen schreiben zu können.
 
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Das Thema beschäftigt mich auch seit längerem.

Wenn man einen Hauptberuf macht kann man das als Nebeneinkünfte eintragen. Aber was ist, wenn man - wie in meinem Fall - Schüler ist und trotzdem Kohle damit macht? Geht das unter Taschengeldaufbesserung oder wie? Ich wurde nämlich auch schon paar Mal nach einer Rechnung gefragt.
 
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Hallo,

ich glaube ich werde verwechselt nicht ich als Patrick will ein Gewerbe anmelden!
Aber dennoch hier noch ein Rat man sollte sich vorher erkundigen wie hoch man Einnahmen erzielen kann ohne ein Gewerbe an melden zu müssen. Vorraussetzung ist natürlich das man eine Einkommessteuererklärung abgibt denn hier kann man auch weitere Einkünfte angeben.

gruss

Patrick
 
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Keks schrieb:
Aber was ist, wenn man - wie in meinem Fall - Schüler ist und trotzdem Kohle damit macht? Geht das unter Taschengeldaufbesserung oder wie? Ich wurde nämlich auch schon paar Mal nach einer Rechnung gefragt.

Also wenn ich mich recht erinnere, gibst Du Deine Einkünfte als Schüler zwar beim FA an, bekommst aber so ziemlich alles zurück oder musst es gar nicht abführen, da Du (normalerweise) unter dem Freibetrag für Schüler/Studenten liegst. Schreib halt ne Rechnung, die Tatsache, dass Dich anderen danach fragen, heisst wohl, dass sie Dich nicht "schwarz" beschäftigen wollen..... warum auch immer.... ;)
 
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Caki schrieb:
Eine Gewerbe anmelden lohnt sich in Deinem Fall nicht. Wenn Du das ganze freiberuflich betreibst, gehst Du normalerweise zum Finanzamt und holst Dir dort eine Steuernummer. Die Frage ist, ob Du auch umsatzsteuerpflichtig sein möchtest. Vorteil: Für all Dein Equipment kannst Du die MwSt geltend machen (auch rückwirkend, allerdings weiß ich nicht über welchen Zeitraum). Nachteil: JEDEN Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Wenn Du das Ganze allerdings neben Deinem Hauptberuf machst, frage ich mich, warum das ganze nicht einfach unter Nebeneinkünfte verbuchst. Du brauchst kein Gewerbe, um Rechnungen schreiben zu können.

Bei einer Gewerbeanmeldung kann diese 3 Monate rueckwirkend erfolgen. Fuer diesem Zeitraum kann dann auch die Vorsteuer geltend gemacht werden. Ob dies bei Freiberuflern auch so ist, entzieht sich meiner Kenntniss, koennte ich mir aber vorstellen.
Eine Anmeldung als Gewerbe sollte vorher gut ueberlegt sein, denn die Finanzaemter sind seit einiger Zeit schnell mit der "Liebhaberei" zur Hand, wenn sich die Gewinne nicht innerhalb von 2-5 Jahren sichtbar steigern.
 
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hmm. da dränge ich mich doch gleich einmal rein.

habe ein foto von mir auf leinwand ziehen lassen. eine freundin hat das ganze gesehen und wollte es für ihre praxis haben. am besten mit rechnung, damit sie es absetzen kann. ich mache das mit der fotografie nur als hobby. kann ich denn dann eine rechnung mit mwst. schreiben? habe kein gewerbe angemeldet, bin nicht beim finanzamt als freier o.ä. gemeldet.
 
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Caki schrieb:
Wenn Du das Ganze allerdings neben Deinem Hauptberuf machst, frage ich mich, warum das ganze nicht einfach unter Nebeneinkünfte verbuchst. Du brauchst kein Gewerbe, um Rechnungen schreiben zu können.



Hallo Caki,

deine Aussage ist richtig aber trotzdem falsch.
Du musst nicht angemeldet sein um eine Rechnung schreiben zu dürfen-aber Dein Kunde darf die Rechnung nur absetzen wenn diese gewisse Auflagen erfüllt. Der Kunde fragt ja nach Rechnung um steuerlich was in der Hand zu haben. Also dem Kunden ist nur geholfen, wenn der Fotograf angemeldet ist.


Frohes pixeln

det
 
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walkers schrieb:
hmm. da dränge ich mich doch gleich einmal rein.

habe ein foto von mir auf leinwand ziehen lassen. eine freundin hat das ganze gesehen und wollte es für ihre praxis haben. am besten mit rechnung, damit sie es absetzen kann. ich mache das mit der fotografie nur als hobby. kann ich denn dann eine rechnung mit mwst. schreiben? habe kein gewerbe angemeldet, bin nicht beim finanzamt als freier o.ä. gemeldet.


Falls ich mich nicht all zu sehr irre, darfst du zwar eine Rechnung schreiben, aber keine MwSt ausweisen. Und bei der Einkommenssteuer sollte dieser Verkauf als Nebeneinkunft angegeben werden. Im schlechtesten Falle pruefen die Pruefer nach einer Durchsicht der Steuerunterlagen deiner Bekannten auch deine Steuererklaerung.
 
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Colonia schrieb:
Hallo Caki,

deine Aussage ist richtig aber trotzdem falsch.
Du musst nicht angemeldet sein um eine Rechnung schreiben zu dürfen-aber Dein Kunde darf die Rechnung nur absetzen wenn diese gewisse Auflagen erfüllt. Der Kunde fragt ja nach Rechnung um steuerlich was in der Hand zu haben. Also dem Kunden ist nur geholfen, wenn der Fotograf angemeldet ist.


Frohes pixeln

det

Soweit ich noch weiss, muss auf der Rechnung
Rechnungssteller
Rechnungsempfaenger
Datum
Rechnungsnummer
Produkt
Preis
und Steuernummer stehen.

Als Steuernummer kann auch die Nr. der Einkommenssteuer stehen, dazu braucht es kein Gewerbeschein.
Die Steuernummer dient zur Kontrolle, ob jemand "gewerblich" verkauft oder nicht.
Es kann halt nur nicht die MwSt ausgewiesen werden.
 
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stefan.ro schrieb:
Ich bin bei Fototerminen für verschiedene Events schon öfter gefragt worden warum ich keine Rechnungen schreiben würde. Ich hab immer gesagt daß ich das nicht hauptberuflich mache und ich deshalb keine schreibe. Jetzt hab ich mir überlegt ein Gewerbe anzumelden um Rechnungen schreiben zu könnnen und dieses Gewerbe dann auch steuerlich abzusetzen (also in meiner normalen Steuererklärung anzugeben).

Hallo Stefan,

das ganze ist nicht so ganz einfach, ein Steuerberater wäre da schon zu empfehlen (ich will keinem auf die Füsse treten, aber viele Tipps hier zeugen von umfangreichem Halbwissen.... ;) ).

Rechnungen kannst Du auch bei gelegentlichen Aufträgen schreiben und das dann als "Sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung angeben, allerdings ohne Umsatzsteuer (Freigrenze 256 Euro pro Jahr, also wenn der Betrag nicht überschritten wird, muss es nicht versteuert werden); evtl. können sogar Kosten dafür (aber nur bis zur Höhe der Einnahmen) steuerlich geltend gemacht werden, also z.B. Fahrtkosten zum Fotoevent).

Zum Thema freiberufliche Tätigkeit: das geht nicht so einfach, es gibt im Steuergesetz einen Katalog, welche Tätigkeiten freiberuflich ausgeführt werden können, allerdings geht das in der Regel nur, wenn eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden kann. Auch der "Künstler" ist hier nicht frei davon, seine Eigenschaft nachweisen zu müssen (z.B. durch Gutachten).

Fotograf ist ja ein Handwerk (ergo Gewerbe) - es gibt zwar keine Meisterpflicht mehr, aber trotzdem muss eine einschlägige Berufsausbildung (Gesellenprüfung) vorliegen, um sich als Fotograf selbstständig zu machen.
Man müsste also ein Gewerbe aussuchen, das auch ohne irgendwelche Befähigungsnachweise geführt werden kann.

Umgekehrt kommt man nicht herum, bei regelmäßiger bzw. geschäftsmäßiger Tätigkeit "irgendwas" in der Richtung Gewerbe zu machen, regelmäßig bedeutet zumindest Umsatzsteuerpflicht, geschäftsmäßig (also mit Gewinnerzielungsabsicht) Einkommenssteuerpflicht (aus selbstständiger Tätigkeit). Wird dann allerdings zu wenig Gewinn erzielt (also per Saldo, wenn man z.B. die Abschreibung für die Fotoausrüstung berücksicht), kann es wiederum sein, dass dies vom Finanzamt als Liebhaberei angesehen wird (was allerdings wieder die Umsatzsteuerpflicht nicht beeinflusst, aber halt verhindert, dass jemand auf dem Weg versucht, seine Kameras vom Finanzamt mit finanzieren zu lassen...).

Wie gesagt: nicht unkompliziert, es gibt einige Fallstricke, die - ohne sachkundige Beratung - einem im Nachhinein ganz schön Ärger bereiten können.

Ob es sich rentiert, lässt sich von daher auch nicht pauschal beantworten.... die Gewerbeanmeldung an sich ist kein Problem und kostet in Deutschland wohl so um die 30 Euro (je nach Stadt/Gemeinde), zu berücksichtigen ist dann ggf. noch der Beitrag für IHK und Berufsgenossenschaft, und dann der ganze Papierkram mit Buchhaltung, Steuerberatung, Steuererklärung etc...
 
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