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Frank B.
Guest
PeMax schrieb:Hallo Stefan,
das ganze ist nicht so ganz einfach, ein Steuerberater wäre da schon zu empfehlen Sehr guter Rat, einen Steuerberater solltest Du unbedingt konsultieren
(ich will keinem auf die Füsse treten, aber viele Tipps hier zeugen von umfangreichem Halbwissen....).
incl. Deines Halbwissens?
Rechnungen kannst Du auch bei gelegentlichen Aufträgen schreiben und das dann als "Sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung angeben, allerdings ohne Umsatzsteuer (Freigrenze 256 Euro pro Jahr, also wenn der Betrag nicht überschritten wird, muss es nicht versteuert werden); evtl. können sogar Kosten dafür (aber nur bis zur Höhe der Einnahmen) steuerlich geltend gemacht werden, also z.B. Fahrtkosten zum Fotoevent).
:up:
Zum Thema freiberufliche Tätigkeit: das geht nicht so einfach, es gibt im Steuergesetz einen Katalog, welche Tätigkeiten freiberuflich ausgeführt werden können, allerdings geht das in der Regel nur, wenn eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden kann. Auch der "Künstler" ist hier nicht frei davon, seine Eigenschaft nachweisen zu müssen (z.B. durch Gutachten).
Diesen Katalog gibt es, jedoch kann der Dienstherr eines jeden Finanzamtes die Festlegung im Individualfal erweitern (RP)
Fotograf ist ja ein Handwerk (ergo Gewerbe) - es gibt zwar keine Meisterpflicht mehr, aber trotzdem muss eine einschlägige Berufsausbildung (Gesellenprüfung) vorliegen, um sich als Fotograf selbstständig zu machen.
Man müsste also ein Gewerbe aussuchen, das auch ohne irgendwelche Befähigungsnachweise geführt werden kann.
Eindeutig falsch. Auf Aussage der Handwerkskammer Hessen, und dort vom leitenden Justitiar, besteht beim Fotografen keinerlei Ausbildungsnachweiss mehr.
Umgekehrt kommt man nicht herum, bei regelmäßiger bzw. geschäftsmäßiger Tätigkeit "irgendwas" in der Richtung Gewerbe zu machen, regelmäßig bedeutet zumindest Umsatzsteuerpflicht, geschäftsmäßig (also mit Gewinnerzielungsabsicht) Einkommenssteuerpflicht (aus selbstständiger Tätigkeit). Wird dann allerdings zu wenig Gewinn erzielt (also per Saldo, wenn man z.B. die Abschreibung für die Fotoausrüstung berücksicht), kann es wiederum sein, dass dies vom Finanzamt als Liebhaberei angesehen wird (was allerdings wieder die Umsatzsteuerpflicht nicht beeinflusst, aber halt verhindert, dass jemand auf dem Weg versucht, seine Kameras vom Finanzamt mit finanzieren zu lassen...).
Wieder eindeutig falsch!!! Den Status der Freiberufler muß man nicht in Richtung Gewerbe changen, jeder Anwalt, Arzt, mein Berufsstand und viele mehr werden nur bei vollkommender eigener Dummheit § 18 verlassen.
Wie gesagt: nicht unkompliziert, es gibt einige Fallstricke, die - ohne sachkundige Beratung - einem im Nachhinein ganz schön Ärger bereiten können.
Unbedingt beachten diesen Hinweiss!!!!:up::up::up:
Ob es sich rentiert, lässt sich von daher auch nicht pauschal beantworten.... die Gewerbeanmeldung an sich ist kein Problem und kostet in Deutschland wohl so um die 30 Euro (je nach Stadt/Gemeinde), zu berücksichtigen ist dann ggf. noch der Beitrag für IHK und Berufsgenossenschaft, und dann der ganze Papierkram mit Buchhaltung, Steuerberatung, Steuererklärung etc...
und was die wenigsten Berücksichtigen, die vorschnelle Gewerbeanmeldung kostet auch den Rechtsanspruch auf jegliche Förderprogramme, Existensgründungsdahrlen und auch noch vieles mehr....
Fazit: nimm einen guten Wirtschaftsanwalt, W-Prüfer. Die Investition zahlt sich aus.
LG
Frank