Frank B. schrieb:Hi,
was nie gesagt wird, wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann bist au auch Gewerbesteuerpflichtig. Wenn du aber keinen Handel mit Waren, sondern nur mit der von dir erstellten Dienstleistung betreibst, dann würde ich auf jeden Fall den Weg über $18 Estg. wählen (Freiberufler). Du hast dann enemfalls die Möglichkeit/Verpflichtung Dein Umst. Erklärung zu fertigen (einfache G+V), jedoch bist du nicht Gewerbesteuerpflichtig. Auch entfällt die Verpflichtung ab einer Vorsteuerschuld von mehr als 17000€ (den ganz genauen Betrag muß ich nachschlagen) zu Bilanzieren.
Ein Nachteil hat es aber auch. Die Handwerkskammer trägt Dich nach § 18 nicht in die Rolle der Fotografen ein, soll heißen du darfst dich nicht Fotograf nennen. Jedoch darf deine Berufsbezeichnung alle möglichen Abwandlungen enthalten, wie z.B. fotografische Gestaltung, etc.
Viel Spass
Frank
ppwill schrieb:Hallo,
ich glaube ich werde verwechselt nicht ich als Patrick will ein Gewerbe anmelden!ppwill schrieb:Tut mir Leid natürlich meinte ich Stefan:up:
Keks schrieb:Aber was ist, wenn man - wie in meinem Fall - Schüler ist und trotzdem Kohle damit macht? Geht das unter Taschengeldaufbesserung oder wie? Ich wurde nämlich auch schon paar Mal nach einer Rechnung gefragt.
Caki schrieb:Eine Gewerbe anmelden lohnt sich in Deinem Fall nicht. Wenn Du das ganze freiberuflich betreibst, gehst Du normalerweise zum Finanzamt und holst Dir dort eine Steuernummer. Die Frage ist, ob Du auch umsatzsteuerpflichtig sein möchtest. Vorteil: Für all Dein Equipment kannst Du die MwSt geltend machen (auch rückwirkend, allerdings weiß ich nicht über welchen Zeitraum). Nachteil: JEDEN Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Wenn Du das Ganze allerdings neben Deinem Hauptberuf machst, frage ich mich, warum das ganze nicht einfach unter Nebeneinkünfte verbuchst. Du brauchst kein Gewerbe, um Rechnungen schreiben zu können.
Caki schrieb:Wenn Du das Ganze allerdings neben Deinem Hauptberuf machst, frage ich mich, warum das ganze nicht einfach unter Nebeneinkünfte verbuchst. Du brauchst kein Gewerbe, um Rechnungen schreiben zu können.
walkers schrieb:hmm. da dränge ich mich doch gleich einmal rein.
habe ein foto von mir auf leinwand ziehen lassen. eine freundin hat das ganze gesehen und wollte es für ihre praxis haben. am besten mit rechnung, damit sie es absetzen kann. ich mache das mit der fotografie nur als hobby. kann ich denn dann eine rechnung mit mwst. schreiben? habe kein gewerbe angemeldet, bin nicht beim finanzamt als freier o.ä. gemeldet.
Colonia schrieb:Hallo Caki,
deine Aussage ist richtig aber trotzdem falsch.
Du musst nicht angemeldet sein um eine Rechnung schreiben zu dürfen-aber Dein Kunde darf die Rechnung nur absetzen wenn diese gewisse Auflagen erfüllt. Der Kunde fragt ja nach Rechnung um steuerlich was in der Hand zu haben. Also dem Kunden ist nur geholfen, wenn der Fotograf angemeldet ist.
Frohes pixeln
det
stefan.ro schrieb:Ich bin bei Fototerminen für verschiedene Events schon öfter gefragt worden warum ich keine Rechnungen schreiben würde. Ich hab immer gesagt daß ich das nicht hauptberuflich mache und ich deshalb keine schreibe. Jetzt hab ich mir überlegt ein Gewerbe anzumelden um Rechnungen schreiben zu könnnen und dieses Gewerbe dann auch steuerlich abzusetzen (also in meiner normalen Steuererklärung anzugeben).
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