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Allerdings wird es wohl nicht die Oma des Kriminellen sein, denn sonst könntest Du ihn ja immer noch wegen Betrugs anzeigen, da namentlich bekannt. Auch die damalige Rücksendeadresse müsste Rückschlüsse auf die Identität zulassen und eine Anzeige erlauben.
Wem die Oma gehört ist unwichtig - anzeigen kann er.
Die Frage ist, ob ihm das etwas bringt :
Er müßte sich immer noch und weiter mit dem Fall befassen und weiter ärgern (und weiter ärgern).
Vielleicht muß er dann auch noch zur Zeugenaussage
- wenn er Glück hat, nur zur kommisarischen Vernehmung an das für ihn nach seinem eigenen Wohnsitz zuständige Gericht,
ansonsten für die Aussage am für den Tatort zuständigen Gericht (Einzelheiten § 223 StPO) - das kann in Hintertupfingen sein und anstrengend werden.
Sollte dieser "Enkel" dann verurteilt werden, bekommt er vielleicht immer noch kein Geld.
Das kommt auf das Urteil, oder den Einstellungsbeschluß an und darauf, ob der Enkel Kohle hat (und zahlungswillig dann ist - Kurzfassung).
Es ist schwierig, sich einzugestehen, dass man hereingelegt worden ist, aber der Siff beschäftigt ihn schon 1,5 Jahre ... - das reicht eigentlich.