Gebührenordnung bei Software aus den USA

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CALYPTRA

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Hallo zusammen,

ich möchte mir Software aus den USA bestellen, konkret Noise Ninja, welches hier wohl nicht erhältlich ist. Der Hersteller PictureCode verweist auf seinen Seiten auf zwei Bestellmöglichkeiten. Die Onlinebestellung, die konform zu den EU VAT Richtlinien ist oder die Bestellung über Mail oder Fax. Da ich noch kurze Zeit berechtigt bin, eine Studentenlizenz zu erwerben, möchte ich dies ausnutzen, muss jedoch auf letzt genannte Bestellart ausweichen. PictureCode schreibt hierzu:

If you place your order by fax or mail, we will ship a printed version of the keycodes to the delivery address specified on your order form, and you may have to pay VAT when the shipment goes through customs.

Das würde heißen, ich bekomme den Lizenzschlüssel per Brief zugeschickt, muss mich um die VAT kümmern und die Software selbst kann man dann über das Internet runterladen. So weit so gut. Was mir jetzt nicht klar ist, wie läuft das jetzt mit den Zollgebühren ab, gibt es überhaupt welche und weiß jemand, wie hoch die gegebenenfalls sind? Denn beim Zoll bin ich auf folgende interessanten Zeilen gestoßen, die eigentlich genau auf den vorliegenden Sachverhalt zutreffen:

Ich möchte Software in den USA bestellen. Muss ich dafür Zoll zahlen?

Bei der Einfuhr von Software kommt es darauf an, wie die Lieferung erfolgt.
Es ist nur dann ein Fall für den Zoll, wenn ein Gegenstand körperlich über die Außengrenze der Europäischen Gemeinschaft bewegt wird. Das heißt, wenn Programme aus dem Internet heruntergeladen werden, ist die Zollverwaltung nicht zuständig, da keine Waren sondern "nur" Daten bewegt werden. Anders verhält es sich, wenn die Software z.B. auf einer CD gespeichert ist und die CD eingeführt wird. In diesem Fall gelten die zollrechtlichen Vorschriften.

...

Ich lade ja etwas herunter, aber nehme mal an, dass die eigentliche Ware der Lizenzschlüssel ist. Eine CD ist es damit aber immer noch nicht.

Was jemand Bescheid? :frown1:
 
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Sebastian, schickst Du bitte mal Brummels eine PM. Ich finde die Fragestellung sehr interessant und auf seine Fachantwort gespannt.
 
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Sebastian hat das wichtigste ja bereits herausgefunden, insofern kann ich die Angaben bestätigen.

Ob Steuern zu entrichten sind richtet sich danach, auf welche Art/Weg diese Software importiert wird. Beim Download werden nur Daten verschoben, also keine Warenbewegung im herkömlichen Sinne. Solange also keine Ware importiert wird, fallen auch keine Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer an.
Ds bedeutet hier: Bekommt man für die gekaufte Software einen Downloadlink und anschliessend per email den Freischaltkey, ist alles in Butter.

Nur wenn gekaufte Software körperlich importiert wird (zB als Datenträger, aber auch Bedienungsanleitungen oder dazugehörige Hardware), muss die Software verzollt werden und es fallen Steuern an.
 
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Danke euch beiden, comabird und Brummels. Nur nochmal zum Verständnis: Ich zahle demnach keinen Zoll und keine Mehrwertsteuer, richtig.
 
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