Foto vom Foto und das Urheberrecht

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Gelöschtes Mitglied 126037

Guest
Hi,

vor längerer Zeit bin ich beim Zappen zufällig auf einen Bericht im TV gestoßen, in dem es um eine Fotografin ging, die ein sehr altes Foto abfotografiert und ausgestellt hat. Es ging um Urheberrechte. Die auf dem Foto gezeigten Personen (Wilder Westen) waren sicher verstorben - konnte man aufgrund des Alters des Fotos aussagen.

Heutzutage landet ja alles in Mediatheken bzw. die Sendungen werden wiederholt. Sagt jemandem der Inhalt etwas und kann weiterhelfen, um welchen Beitrag es ging? Habe leider das Ende verpasst und dann vergessen, die Sendung zu suchen.

Mich würde es interessieren, wie das Foto vom Foto dort diskutiert wurde bzw. wie eine Veröffentlichung des "Fotos von einem Foto eines anderen Fotografen" rechtlich in der Sendung diskutiert wurde.

Gruß
 
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Nun, da hilft die Kenntnis des UrhG klar weiter … :cool:

Da aber der Wilde Westen bekanntermaßen in den USA ist,
gelten die dortigen Gesetze samt Verjährung und Fair Use.

Lager Rede kurzer Sinn: Zu diskutieren gibt es da nix!


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1 Kommentar
EvaK
EvaK kommentierte
Bei den Amis gibt es eine Regelung, nach der alle vor 1923 veröffentlichten oder registrierten Werke oder zwischen 1923 und 1963 veröffentlichte Werke ohne Copyrighterneuerung gemeinfrei sind. Diese Werke dürfen aber, sollten die SchöpferInnen noch nicht 70 Jahre verstorben sein, in Deutschland nicht als gemeinfrei genutzt werden, da das deutsche Urheberrecht greift.
 
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Danach ist das Bild prinzipiell gemeinfrei.

Der Besitzer eines historischen Abzugs kann aber ggf Niessbrauch
an seinem Eigentum heranziehen um eine Drittnutzung zu verhindern.
 
1 Kommentar
EvaK
EvaK kommentierte
Beim deutschen Urheberrecht ist das so. Für andere Länder sieht das anders aus, da muß man schauen.
 
Ich fand den Bericht kurzweilig und suche eher den Bericht, als die aktuelle rechtliche Grundlage in den USA. Wollte den Bericht weiterleiten aber auch selbst gerne wieder ansehen :) Deshalb suche ich ihn nun. Ich glaube er lief auf Arte.

Kommt keinem das Thema bekannt vor?
 
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Das Urheberrecht ist klar (70 Jahre nach Tod des Urhebers). Wie verhält es sich mit dem Recht auf ... Privatsphäre ?) irgendwelcher abgebildeter, nicht "öffentlicher" Personen?
Gäbe es da auch Grenzen/Regularien? Nicht, dass ich jetzt meine Liebe zur Repro-Photographie entdecken wollte, aber ... wären die Abgebildeten hier in D auch "geschützt"?
 
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@shovelhead

Dazu siehe das KunstUrhG

Zehn Jahre nach Tod des Abgebildeten endet laut § 22
das postmortale Persönlichkeitsrecht (am eigenen Bild).
Was bei genauem Lesen aber nur bedeutet, daß – sofern
keine Einwilligung des Abgebildeten zur Veröfffentlichung
vorlag – diese posthum von Nachfahren einzuholen ist.
Und zwar vom Ehe- bzw. Lebenspartner oder Kindern;
gibt's keine, von den Eltern des Abgebildeten.
Man sieht klar die natürlichen Grenzen des Rechts …
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1 Kommentar
shovelhead
shovelhead kommentierte
merci vielmals
 
Danke, der zweite Link "Martha Cooper" funktioniert bei mir nicht, aber ich schaue mir erstmal die anderen beiden an.
 
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Leider keine der beiden Links sind passend. Trotzdem danke für die Mühe.
 
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Grundsätzlich ist das Abfotografieren und Veröffentlichen von Fotos erlaubt, wenn die UrheberIn nach deutschem Urheberrecht mindestens 70 Jahre verstorben ist. Dieses Jahr sind urheberrechtlich geschützte Werke frei geworden, deren SchöpferInnen 1950 verstarben. Es zählt immer das nächstfolgende Jahr. An der Reproduktion selbst gewinnt die Fotografin kein eigenständiges Urheberrecht, solange sie nicht durch entsprechende technische Verfahren der Reproduktion eine genügend hohe eigene Leistung nachweisen kann. Das ist aber ein komplexes juristisches Feld für Auseinandersetzungen, z.B. zwischen Wikimedia und dem Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim. Bei Fotos, die zwar noch dem Urheberrecht unterliegen, aber in Deutschland dauerhaft in der Öffentlichkeit ausgehangen sind, darf gemäß Panoramafreiheit ungeachtet des bestehenden Schutzes abfotografiert werden.
 
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Ich fand den Bericht kurzweilig und suche eher den Bericht, als die aktuelle rechtliche Grundlage in den USA. (...) Ich glaube er lief auf Arte.
Das ist sehr schwer zu finden, wenn überhaupt. Schau mal durch die Arte-Serie "Im Prisma der Fotografie". Das ist das einzige, das ich mit entsprechenden Suchbegriffen gefunden habe. Oder gib selbst mal auf der Arte-Seite den Suchbegriff Fotografie ein.
 
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Ich habe ja auch schon einige erfolglose Versuche unternommen und daher gehofft, dass sich hier irgendwer an den Bericht erinnern kann. Ich bin mir nichtmal sicher, dass die gesuchte Sendung auf Arte lief, die Wahrscheinlichkeit ist aber hoch, dass ich die Sendung dort sah.
 
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