Mitmachthema "Dingsbums"

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Handelt es sich um ein offiziell als Badezusatz bezeichnetes Pflanzenextrakt?
 
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Bezogen auf den Pflanzenextrakt deucht mir
ein schnödes "Nö!" als einzig angemessen.

Ansonsten wird's – relativ – etwas wärmer … :winkgrin:

Ich dachte an Stevia... Allerdings ist Stevia als Süssstoff - und damit als Lebensmittel - inzwischen zugelassen.

Dann ist's sicher ein anderer Süssstoff...
 
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Wäre eventuell eine Suche im Bereich der Familie "Spargel" zu empfehlen???
 
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… Dann ist's sicher ein anderer Süssstoff...


Ja, dieser:

1,6-Dichlor-1,6-didesoxy-β-D-fructofuranosyl-4-chlor-4-desoxy-α-D-galactopyranosid



Wäre eventuell eine Suche im Bereich der Familie "Spargel" zu empfehlen???


Etwa in Richtung Tequila? Ne, wirklich nicht.


Das DB, genauer: sein Inhalt, ist übrigens kosher
und parve (O.U. zertifiziert).


.
 
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Also das es ein Wellnessprodukt zur inneren Anwendung ist hat der JMP ja oben schon zugegeben.

Da hätte ich ihm auch zuerst was zum Trinken unterstellt :scherz:

Na ja, wird halt irgend eine Grillsauce drin sein...

...ach so: nicht als Lebensmittel freigegeben!

Dann ist es sicher Vegimite!
 
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Also das es ein Wellnessprodukt zur inneren Anwendung ist hat der JMP ja oben schon zugegeben.

Da hätte ich ihm auch zuerst was zum Trinken unterstellt :scherz:




"was zum Trinken" ist keine Unterstellung, Frank, sondern gut! :winkgrin:



...ach so: nicht als Lebensmittel freigegeben! …


Meine einzige Erklärung, warum das Zeug in Deutschland nicht
erhältlich ist – im Gegensatz zu anderen Produkten des coolen
Herstellers, dessen Design übrigens ziemlich markant ist.


Aber auf mich hört ja keiner …



Ach ja, Frank, irgendetwas an Dir weist in die richtige Richtung.


.
 
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Ja, dieser:

1,6-Dichlor-1,6-didesoxy-β-D-fructofuranosyl-4-chlor-4-desoxy-α-D-galactopyranosid

Ich bin mir nicht sicher, ob ich als Süssstoff unbedingt etwas Chlororganisches haben will...

Der Stoff (Gemeinname Sucralose) ist in der EU seit 2004 und in Deutschland seit 2005 zugelassen.

Da Du in der fälschlichen Ansicht, Sucralose sei in Deutschland nicht zugelassen, Deinen Stoff im Ausland gekauft hast, handelt es sich also *nicht* um einem Süssstofftablettenspender der Firma Nevella.
 
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… Da Du in der fälschlichen Ansicht, Sucralose sei in Deutschland nicht zugelassen, Deinen Stoff im Ausland gekauft hast, handelt es sich also *nicht* um einem Süssstofftablettenspender der Firma Nevella.


Habe ich gesagt, Sucralose sei nicht zugelassen?


Die Mixtur im DB scheint nicht zugelassen, manno.

Jedenfalls kann man das DB hierzulande nur über
ebay oder online aus sonstwo kaufen.


.
 
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Ein kleiner, aber sehr feiner Tipp:

Das Jahr 1884 und eine gewisse Frau Lincoln aus Boston
spielen eine gewichtige Rolle für die Existenz meines DB.


 
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Schande auf euer Haupt!


Wenn ihr so weiter macht, sehe ich noch kommen,
was das DB u.a. im Namen hat … :winkgrin:


 
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Hei,

ich sehe zwar den Zusammenhang nicht wirklich, aber die Suchmaschine wirft aus:
"Eines der ersten bekannten Rezepte für den Kuchen erschien 1884 im Boston Cooking School Cook Book von Mrs. D.A. Lincoln. Einige Zeit später kam auch die Bezeichnung Angel Food Cake auf."
"Die verwendete Gugelhupf-Form ist jedoch eine speziell von Deutschen verwendete Backform, die in den USA vorher nicht bekannt war."

Gruß aus dem Pott
HD
 
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Nix Kuchen, watt Flüssiges …

Wenn Du dort auf Seite 112 nachschaust, kommst Du
meinem Dingsbums schon verdammt nahe.


 
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