.... es bleiben nur noch 6 Tage bis zum Ablauf des Rückgaberechtes.
Du bist Dir aber schon im klaren, daß Du die Kamera nach so intensiver Benutzung nicht einfach so mirnix dirnix zurückgeben kannst.
Ich bin nämlich immer wieder erstaunt, wie sorglos doch einige Leute mit den vermeintlichen Rechten nach dem Fernabsatzgesetz umgehen.
So besteht zwar generell ein 14-tägiges Rückgaberecht für die erworbene Sache, hat der Käufer die Ware jedoch in Gebrauch genommen, so hat er gemäß § 357 BGB, Ziffer 3, Wertersatz für die hierdurch bedingte "Verschlechterung" der Ware zu leisten.
Da Du Deine Kamera ja vermutlich bereits gezahlt hast, bist Du für den Fall der Rücksendung der Willkür Deines Händlers ausgesetzt, will heissen, Dein Händler wird nach Inaugenscheinnahme von Verpackungen, Kamera und Zubehör und möglicherweise Auslesen des Bildzählers beurteilen und bewerten, wieviel die "Gebrauchte" noch wert ist.
Sorry, wenn das hier geschriebene nicht so ganz in diesen Thread hineinpasst, aber vielleicht trägt das ja auch zu Deiner Entscheidung bei.