Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform: Uploadfilter immer noch in der Spur

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Entscheidend ist hier b), nur das wozu der Rechteinhaber entsprechende Informationen geliefert hat muss berücksichtigt werden. Was dem Filter also nicht bekannt ist, das muss er auch nicht blocken.



Moin
na ja wen wundert es noch
was sich über Steuergelder sehr gut bezahlte "Fachleute" für einen
Mumpitz ausdenken
 
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Moin Mika
ich denke das ich auf dieser Basis, in dem Du mir unterstellst ich würde etwas
nicht verstehen; nicht weiter mit dir diskutieren werde.

Kannst du den "Mumpitz" auch irgendwie begründen? Nur weil du den Entwurfstext nicht verstehst, muss es ja noch lange kein Unsinn sein...

aber ich versuche es trotzdem
Entscheidend ist hier b), nur das wozu der Rechteinhaber entsprechende Informationen geliefert hat muss berücksichtigt werden. Was dem Filter also nicht bekannt ist, das muss er auch nicht blocken.

was ist bitte schön an diesem Satz entscheidend ????
nichts denn es ändert an der Grundproblematik eines eventuellen Uolpadfilter nichts,
denn nach wie vor ist der Plattformbetreiber verpflichtet zu prüfen.... das ist und bleibt einer der Knackpunkte.
Und ob ein Rechteinhaber Informationen in einer "Datenbank" hinterlegt oder es sein lässt ist sein Problem
 
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Kannst du den "Mumpitz" auch irgendwie begründen? Nur weil du den Entwurfstext nicht verstehst, muss es ja noch lange kein Unsinn sein...

Es ist wie oft am Anfang mit neuen Vorschriften, egal in welcher Sprache :

Manche verstehen den Text sprachlich, andere berühmen sich, ihn auch inhaltlich zu verstehen, oder verstanden zu haben.

Manche wollen den Text verstehen.
Manche wollen den Text nicht verstehen.
Manche wollen den Text anders verstehen.

Manche freuen sich und verstehen den Text in ihrem Sinne.
Manche ärgern sich und widersprechen.

Aber :
Man mag es beklagen, oder bejubeln, man kommt nicht umhin, festzustellen,
dass dieser Text so in dieser Form noch gar kein Gesetz ist. Und schon gar nicht bei uns in der BRD.

Wir reden also über etwas, was könnte ... , aber andererseits ... und müßte sowieso - und das war schon lange notwendig, auch, wenn es keiner gewollt hat und gewußt hat das schließlich jeder ... und außerdem geht das gar nicht - hab ich doch schon immer gesagt !

Es sind die berühmten ungelegten Eier.

Egal, ob wir den Text verstehen, oder nicht, kommt es darauf nicht an.

Wir müssen warten, bis es in der BRD eine Regelung gilt.

Wir können aber vermuten und sogar mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein Filter weitere Einschränkungen in unsere Freiheit bedeutet und gegen eine Einführung kämpfen, bevor es zu spät ist.

Dabei ist es Mumpiz, den jetzt vorliegenden Text wörtlich zu verstehen und/oder wörtlich in der BRD anwenden zu wollen.
 
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Entscheidend ist hier b), nur das wozu der Rechteinhaber entsprechende
Informationen geliefert hat muss berücksichtigt werden. Was dem Filter
also nicht bekannt ist, das muss er auch nicht blocken.

Aber anderen unterstellen daß sie den Text nicht verstehen......

Sorry, Du bist komplett neben der Spur.

Die Plattformen haften immer für urheberrechtlich geschützten Inhalt,
die Punkte a, b und c definieren lediglich wann sie aus der Haftung
entlassen werden.

Gehaftet wird also auch für Material das nicht in Verwerterdatenbanken
gelistet ist, sofern die Ausnahmen aus den Punkten a/b/c nicht
nachgewiesenermaßen voll erfüllt sind.
 
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Wir können aber vermuten und sogar mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein Filter weitere Einschränkungen in unsere Freiheit bedeutet und gegen eine Einführung kämpfen, bevor es zu spät ist.

Mit der Freiheit des Einzelnen ist es so eine ganz besondere Sache. Sie will ich in Verantwortung ausgeübt werden und endet, wo die Freiheit eines anderen beginnt. Das Thema hier ist, dass das Internet vielfältige Möglichkeiten eröffnet hat, (geistige) Eigentumsrechte (und damit die Freiheit der Urheber) sanktionslos zu verletzen. Dies besser zu steuern, ist das Ziel der Urheberrechtslinie: Ein einheitlicher Schutz der Freiheitsrechte der Kreativschaffenden besser gegen Missbrauch in ganz Europa. Natürlich schränkt dies gleichzeitig die Freiheit derer ein, denen die geistigen Urheberrechte anderer Leute egal sind - erschreckend viele davon tummeln sich offenbar in diesem Forum.

Es mag sein, dass die jetzt geplante, allerdings noch in nationales Recht umzusetzende Richtlinie gravierende Nachteile hat. Es wundert mich aber schon, dass bei der Diskussion hierüber aus Sicht der nicht schutzbedürftigen Urheberrechtsverletzer und nicht aus Sicht der schutzbedürftigen Urheberrechtsinhaber argumentiert wird.

Wo bleibt denn der Alternativvorschlag, der die Haftung der Plattformen vermeidet und trotzdem die Rechte der Urheber sichert? Gibt es da überhaupt eine Alternative? Wenn nicht: wird nicht vielleicht auf dem falschen Bein Hurra geschrieen?

Ich jedenfalls habe null Sympathie mit Urheberrechtsverletzern.

Ich habe allerdings Sympatie mit Foren wie diesen, und natürlich sollen diese nicht unter den Machenschaften von Urheberrechtsverletzern leiden. Aber wenn es durch den gesetzlichen Schutz der Urhwberrechte zu Bewinträxhtigungen z.B. dieses Forums kommen sollte - was ich weder hoffe noch glaube - warum richtet sich der Zorn dann gegen den Helfer (Gestzgeber) statt gegen den Lump (Urheberrechtsverletzer), der uns das eingebrockt hat?
 
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(...) das Ziel der Urheberrechtslinie: Ein einheitlicher Schutz der
Freiheitsrechte der Kreativschaffenden besser gegen Missbrauch
in ganz Europa.

Das wird behauptet, ja.

Aber Regelungen gegen rights grabbing und total buyouts zu
Spottpreisen wären die viel unmittelbareren Hilfen für Urheber.
Und genau die sind aus dem Entwurf zügig entfernt worden.

Der Rest des Entwurfs dient vor allem den Verlagen und Verwertern.
Das sind genau *nicht* die Urheber.

Wer heute seine Rechte durchsetzen möchte, muss zuerst
herausfinden wer sie denn überhaupt verletzt hat.
Das war bislang schon schwer genug, seit der DSGVO ist
das praktisch unmöglich. Dann muss man Anwalt und Gerichtskosten
vorlegen, ggf im Ausland einen Korrespondenzanwalt und
Übersetzungen zusätzlich vorstrecken - und am Ende bleibt man
im schlimmsten Fall auf den Kosten hängen ohne einen einzigen
Cent zu sehen.

Wollte man den Urhebern etwas Gutes tun, würde man an
dieser Stelle ansetzen.

Ich - ausdrücklich als Urheber - empfinde diesen Entwurf als Mogelpackung.
 
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Ich jedenfalls habe null Sympathie mit Urheberrechtsverletzern.

Ich habe allerdings Sympatie mit Foren wie diesen, und natürlich sollen diese nicht unter den Machenschaften von Urheberrechtsverletzern leiden. Aber wenn es durch den gesetzlichen Schutz der Urhwberrechte zu Bewinträxhtigungen z.B. dieses Forums kommen sollte - was ich weder hoffe noch glaube - warum richtet sich der Zorn dann gegen den Helfer (Gestzgeber) statt gegen den Lump (Urheberrechtsverletzer), der uns das eingebrockt hat?

Moin
nur weil man gegen einen Uploadfliter bzw. den Artikel 13 so wie er zur Zeit als
Entwurf formuliert ist, sagt das nicht das man für Urheberrechtsverletzer ist.
Ich hatte schon immer was gegen Urheberrechtsverletzer und werde es auch immer haben.
Nur der Ansatz wie man versucht diese "Unsitte" einzuschränken ist für mich nicht
Zielführend ... weil es mal wieder die Falschen trifft die die "Suppe" auslöffeln sollen.
Meiner Meinung nach wäre folgendes Sinnvoller:
User können zwar in einem Forum unter einem "Nick" agieren, für den Plattformbetreiber müssen Anmeldedaten in Klarform zugänglich sein.
So das bei einer Urheberrechtsverletzung der Plattformbetreiber die Möglichkeit hat,
diese Daten weiter zugeben. Da sollte der Schutz des Geschädigten über der DSGVO
stehen.
Und nur mal so am Rande....
man wird hier im Forum so gut wie keinen finden der eine Urheberrechtsverletzung befürwortet.
 
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Das wird behauptet, ja.

Das steht in der Richtlinie selbst, ganz am Anfang, und ist bei der Umsetzung in nationales Recht und bei dessen Auslegung zu beachten.

Wer heute seine Rechte durchsetzen möchte, muss zuerst
herausfinden wer sie denn überhaupt verletzt hat.
Das war bislang schon schwer genug, seit der DSGVO ist
das praktisch unmöglich. Dann muss man Anwalt und Gerichtskosten
vorlegen, ggf im Ausland einen Korrespondenzanwalt und
Übersetzungen zusätzlich vorstrecken - und am Ende bleibt man
im schlimmsten Fall auf den Kosten hängen ohne einen einzigen
Cent zu sehen.

Wollte man den Urhebern etwas Gutes tun, würde man an
dieser Stelle ansetzen.

Die Richtlinie setzt eine Stufe früher an. Sie will nicht die Symptome bekämpfen, sondern die Ursachen. Dei Urheberrechtsverletzung soll gar nicht erst möglich sein, so dass all das, was Du oben beschreibst nicht notwendig ist.

Nebenbei ist der Hinweis auf die DGSVO auch wieder unbehelflich. Zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen (wozu die Durchsetzung von Rechten gehört) ist die elektronische Verarbeitung persönlicher Daten (und nur darum geht es bei der DGSVO) zulässig.
 
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nur weil man gegen einen Uploadfliter bzw. den Artikel 13 so wie er zur Zeit als
Entwurf formuliert ist, sagt das nicht das man für Urheberrechtsverletzer ist.

Die Frage ist, warum man gegen eine geplante Regelung ist. Und das kann auch seinen Grund darin haben, dass man sich einer massiv vorgetragenen, einleuchtend erscheinenden Meinung anschließt, ohne sich selbst kundig gemacht und auch die Argumente der anderen Seite ernsthaft geprüft zu haben. Dazu möchte ich Dich ermutigen. Gehe mal auf die Seite der EU-Kommission und lies mal, was dort zum Sinn und Zweck dieser Richtlinie steht.

Meiner Meinung nach wäre folgendes Sinnvoller:
User können zwar in einem Forum unter einem "Nick" agieren, für den Plattformbetreiber müssen Anmeldedaten in Klarform zugänglich sein.

Da frag mal [MENTION=1]Klaus Harms[/MENTION], was er davon hält. Wenn Klaus gezwungen wäre, allen hier registrierten Nutzern mitzuteilen, dass sie sich erst wieder anmelden können, nachdem sie sich per Personalausweis identifiziert und mit Klarnamen registriert haben, blieben von den jetzt registrierten Nutzern höchstens 1% über. Die werbetechnische Reichweite dieses Forums und damit die Einnahmen würden drastisch sinken. Dies würde wirklich das Aus für das Forum bedeuten.

Im übrigen verbietet die Richtlinie Euch nicht, so zu verfahren.

So das bei einer Urheberrechtsverletzung der Plattformbetreiber die Möglichkeit hat,
diese Daten weiter zugeben. Da sollte der Schutz des Geschädigten über der DSGVO
stehen.

Das ist ja auch so.
 
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Mit der Freiheit des Einzelnen ist es so eine ganz besondere Sache. Sie will ich in Verantwortung ausgeübt werden und endet, wo die Freiheit eines anderen beginnt.

.....

Wo bleibt denn der Alternativvorschlag, der die Haftung der Plattformen vermeidet und trotzdem die Rechte der Urheber sichert? Gibt es da überhaupt eine Alternative? Wenn nicht: wird nicht vielleicht auf dem falschen Bein Hurra geschrieen?

.....

Ich jedenfalls habe null Sympathie mit Urheberrechtsverletzern.

Moin,

ich glaube, das niemand ernsthaft die Urheberrechtsverletzung gutheißt oder vereinfachen will. Allerdings stellt sich ja immer im Leben die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme.

Wollte man Urheberrechtsverletzungen komplett unmöglich machen wäre es ja (überspitzt formuliert) konsequent gleich das Internet komplett abzuschalten. Dann verbietet man noch Fotokopierer, Fotoapparate etc. und die Möglichkeiten der Urheberrechtsverletzung wären extrem eingeschränkt.

Oder noch mal ein deutlich krasseres Beispiel: Wer wäre denn "für Verkehrstote"? Hoffentlich niemand. Dennoch sind sicher die meisten Menschen gegen ein generelles Verbot des Autofahrens. Das wäre aber das schlüssigste und sicherste Mittel um Verkehrstote zu verhindern.

Wäre das verhältnismäßig? Nein, ganz sicher nicht. Die Frage ist allerdings, ob die zu erwartende gesetzliche Regelung zum Urheberrecht verhältnismäßig sein wird. Und für wen? Dazu gilt es derzeit, die Entscheider über Aspekte zu informieren, die einzelnen Personen oder Gruppen für die Entscheidungsfindung wichtig erscheinen. Nicht mehr und nicht weniger.

Warum begrenzen und regeln wir denn die Befugnisse unserer Polizei- und Geheimdienste in Fragen der Verbrechens- und oder Terrorbekämpfung. Offenbar weil uns die unverhältnismäßige Beschneidung der "Freiheit der Unschuldigen" davon abhält, alles technisch machbare zu erlauben, um Terror zu verhindern. Dabei wäre doch Terrorbekämpfung ein Ziel, das uns allen sehr viel mehr am Herzen liegen sollte als das Verhindern von Urheberrechtsverletzungen.

Wie heißt es ja immer so treffend? "Die Freiheit stirbt mit Sicherheit"
 
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... Mit der Freiheit des Einzelnen ist es so eine ganz besondere Sache. Sie will ich in Verantwortung ausgeübt werden und endet, wo die Freiheit eines anderen beginnt. ...

Du bist gut in der Theorie - ich bin Praktiker.

In der Praxis ist das Mumpitz und bleibt Mumpitz !

Die gut verdienenden Fotografen, wie der kürzlich verstorbene Herr L., wußten und wissen sich zu schützen.
Davon haben wir hier in diesem Forum höchstens 6-8 Personen.
Die restlichen Mitglieder hier sind Menschen, die höchstens nebenbei auch mit dem einen, oder anderen Foto ein Zubrot verdienen, im übrigen aber davon nicht leben.

Nehmen wir also einen User und nennen ihn (damit niemand sich und seine ach so wichtigen Rechte verletzt sieht) einfach einmal " Kay aus der Kiste " .
Dieser Kay a.d.K. hätte bislang von dem gerade gewesenen Fest in Spanien Fotos von José und Paco gebracht, wie sie sich mit der Soße bekleckern. Das gehörte zu der Art des Festessens - es gab extra Lätzchen.
Diese Fotos schenkt sich K.a.d.K. jetzt schon - er bringt aber noch Fotos von den Musikern.

Demnächst, wenn wir ach so wichtigen Individuen in unseren Rechten endlich noch mehr geschützt werden sollten, könnte K.a.d.K. wieder drei Musiker knipsen und die Fotos mit drei Durchschlägen dem @ Klaus Harms vorlegen, damit dieser sie durch den Filter laufen läßt - es könnten ihre Rechte verletzt sein.

Das Ergebnis wird sein, dass ich keinen Hund mit Hundemarke mehr fotografiere, keine Wohnung, in der jemand lebt, kein Haus, in dessen Garten jemand Rasen mäht, kein Kind, dessen Eltern ich nicht kenne, keinen Musiker, bei dessen Agenten ich nicht einen Freifahrschein bekommen habe.

Die ganze Fotografiererei wird immer schwerfälliger.

Sind wir Menschen, eine vorrübergehende Laune der Natur, denn so wichtig, dass wir immer und überall geschützt werden Müssen ???

Ich sehe es für mich so :
Ich gehöre zu den Figuren, die diese Welt bevölkern und habe nicht nur Rechte.
Ich habe auch Pflichten.
Wenn mich Frau Sun Hee aus Korea gern mit dem Handy fotografieren will, wie ich, diese komische Langnase aus einem der alten Länder, Bratwurst esse, warum nicht ?

Und sollte das Foto von mir mit der Bratwurst in einem koreanischen Magazin erscheinen, kann man mir ein Sushi ausgeben.

Hört doch endlich mit dem Mumpitz auf, jeden und alles und immer ständig schützen zu wollen !

Freiheit - Ende der Freiheit dort, wo die Freiheit des anderen anfängt - große Worte !

Lasst uns doch lieber ohne drei Durchschläge einfach leben !
 
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Da frag mal [MENTION=1]Klaus Harms[/MENTION], was er davon hält. Wenn Klaus gezwungen wäre, allen hier registrierten Nutzern mitzuteilen, dass sie sich erst wieder anmelden können, nachdem sie sich per Personalausweis identifiziert und mit Klarnamen registriert haben, blieben von den jetzt registrierten Nutzern höchstens 1% über. Die werbetechnische Reichweite dieses Forums und damit die Einnahmen würden drastisch sinken. Dies würde wirklich das Aus für das Forum bedeuten.

Moin
es war nur ein "Gedankenspiel"
natürlich ist es bei der Anzahl unserer User nicht möglich ....
würde nur für Neuanmeldungen realisierbar sein.
Aber auch ein Uploadfilter dürfte nicht nur für dieses, sondern auch für andere Foren
existenzbedrohend sein.

Und mach Dir bitte keine Gedanken, seit ca 52 Jahren bilde ich mir immer meine eigene
Meinung.... es war noch nie meine Sache irgendwelchen vermeidlichen "Meinungsmachern " hinterher zu laufen.
 
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Ich kann meinen Text nicht mehr ändern und bitte um Korrektur von Landnase in Langnase.
 
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Die ganze Fotografiererei wird immer schwerfälliger.

Sind wir Menschen, eine vorrübergehende Laune der Natur, denn so wichtig, dass wir immer und überall geschützt werden Müssen ???

Ich sehe es für mich so :
Ich gehöre zu den Figuren, die diese Welt bevölkern und habe nicht nur Rechte.
Ich habe auch Pflichten.
Wenn mich Frau Sun Hee aus Korea gern mit dem Handy fotografieren will, wie ich, diese komische Langnase aus einem der alten Länder, Bratwurst esse, warum nicht ?

Und sollte das Foto von mir mit der Bratwurst in einem koreanischen Magazin erscheinen, kann man mir ein Sushi ausgeben.

Hört doch endlich mit dem Mumpitz auf, jeden und alles und immer ständig schützen zu wollen !

Freiheit - Ende der Freiheit dort, wo die Freiheit des anderen anfängt - große Worte !

Lasst uns doch lieber ohne drei Durchschläge einfach leben !

Ich kann hier keine Graphiken einfügen - aber Daumen hoch!!

Es gibt ja auch tatsächlich Länder, in denen der Grundsatz gilt "Wer auf die Straße tritt und sein Gesicht in die Welt hält, muß damit
rechnen, abgelichtet, gezeichnet oder was auch immer zu werden. Ich habe damit kein Problem. Von solche extremen Fällen, daß
mein Foto in Zusammenhang mit einem Artikel über Gewalttaten von Männern in einem Magazin erscheinen würde, natürlich abgesehen.
- Aber das wäre ja auch wiederum etwas anderes.

Grüße,
Christian
.
 
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Das Thema hier ist, dass das Internet vielfältige Möglichkeiten eröffnet hat, (geistige) Eigentumsrechte (und damit die Freiheit der Urheber) sanktionslos zu verletzen.

Die von dir so genante "Freiheit der Urheber" wird in den Fällen, in denen es um bezahlte (Verbreitungs-) Rechte, also um Einnahmen von
z.B. Profifotografen, geht, regelmäßig dadurch beschnitten, daß sich jemand (z.B. ein Verlag) durch Vertrag mit dem Urheber die Rechte
(zur Verwendung/Veröffentlichung) einräumen oder gleich ganz übertragen läßt.

Und daß das Internet "vielfältige Möglichkeiten eröffnet" hätte, Eigentumsrechte "sanktionslos zu verletzen" meinst Du jetzt nicht wirklich
ernst, oder?
Das BÖSE, BÖSE INTERNET!!!

Das ist genauso ein Ammenmärchen wie jenes von dem Internet als angeblich rechtsfreier Raum oder vom Internet, das angeblich nichts vergißt.

Von hinten: auch Datenträger leiden immer wieder unter digitaler Anmesie, im Internet gelten dieselben rechtlichen Bestimmungen wie
außerhalb dessen, und die Möglichkeiten, (Eigentums-)Rechte zu verletzen, sind im Internet keine anderen als in der realen Welt. Daß
einige Dinge im Internet leichter, schneller, sicher auch häufiger geschehen können und geschehen, ist eine Tatsache. Dies ist aber
alleine dem Umstand geschuldet, daß heute fast alles, was geklaut werden kann (Texte, Töne, Bilder) in digitaler Form vorliegt. Mit dem
"bösen Internet" hat das nichts zu tun.

Und sanktionslos?? Dann sind auch Wohnungseinbrüche und Beleidigungen genauso sanktionslos, denn erstere werden seitens der
Polizei mangels Personal und mangels brauchbarer Ermittlungsansätze selten aufgeklärt, und letztere werden seitens den Staatsanwaltschaft
wegen angeblich mangelnden öffentlichen Interesses nicht verfolgt, stattdessen wird das Opfer auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen.
Alles sanktionslos, also.
Böses, böses Internet.
Böse, böse reale Welt.

Grüße,
Christian
.
 
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Moin,

ich glaube, das niemand ernsthaft die Urheberrechtsverletzung gutheißt oder vereinfachen will. Allerdings stellt sich ja immer im Leben die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme.

Einverstanden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat sogar Verfassungsrang. Jeder Bürger dieses Staates hat das Recht, gegen unverhältnismäßige Akte staatlicher Gewalt, einschließlich Gesetze, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Und deshalb steht auch in dem Entwurf der hier diskutierten EU-Richtline drin, dass die vom Plattformbetreiber zu ergreifenden Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Auch dies hat der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zu berücksichtigen.

Insofern gehen Deine Beispiele - bei deren Bewertung ich Dir natürlich zustimme - im Falle Urheberrechtsrichtline ins Leere. Jedenfalls bis jetzt. Wenn der Bundestag sie in unangemessener Weise umsetzt, gibt es vielleicht noch einmal wieder Gesprächsstoff.
 
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Jeder Bürger dieses Staates hat das Recht, gegen unverhältnismäßige Akte staatlicher Gewalt, einschließlich Gesetze, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Danke dir, daß Du die Zulässigkeitsvoraussetzungen so gelockert hast. ;-()
Nächste Woche werde ich einige Umschläge nach Karlsruhe schicken. Da gibt es so verschiedenes, was
mir mangels Rechtswegerschöpfung und unmittelbarer Betroffenheit bisher nicht möglich war zu monieren.

Grüße,
Christian
.
 
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Das steht in der Richtlinie selbst, ganz am Anfang, und ist bei der Umsetzung in nationales Recht und bei dessen Auslegung zu beachten.

Papier. Güter und Werte abwägende Bedarfsbagatellisierung.
Im Koalitionsvertrag steht auch daß man gegen Uploadfilter ist.
Zugestimmt hat man trotzdem.

Sie will nicht die Symptome bekämpfen, sondern die Ursachen.

Die Ursache ist daß ein Verletzer im Ausland de facto nicht verfolgt
werden kann und deshalb kopiert bis die Schwarte kracht.

Der wird mit dieser Reform jetzt endgültig aus der Haftung entlassen.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht.

Dei Urheberrechtsverletzung soll gar nicht erst möglich sein, (...)

Ohne ein globales Werkregister wird das ein Traum bleiben.
Ein Alptraum, wenn man darüber nachdenkt was ein zentraler
Zugriff auf alle Bilder eines einzelnen Menschen für seine
Überwachung und mögliche Erpressung bedeuten kann.

Die NSA möchte z.B. ein bestimmtes Werk ausspionieren.
Also kommen erst mal alle erkannten Werksmitarbeiter und
ihre Bekannten/Freunde plus der GPS-Daten des Umkreises
als Geofence in die Selektorenliste. Was glaubst Du wie lange
es dauert bis man wesentliche Teile des Werksinneren kennt
und genügend Vektoren hat um wahlweise gezielt Trojaner zu
platzieren oder mittels erbeutetem Kompromat Mitarbeiter
direkt zu erpressen?

Nebenbei ist der Hinweis auf die DGSVO auch wieder unbehelflich.
Zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen (wozu die Durchsetzung
von Rechten gehört) ist die elektronische Verarbeitung persönlicher Daten
(und nur darum geht es bei der DGSVO) zulässig.

Du darfst die verarbeiten um Deine Rechte durchzusetzen.
Whois darf die aber nicht mehr verarbeiten.
Wie willst Du also an die Daten herankommen, die Du dann
verarbeiten dürftest?
 
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