Neue Gesetze 2021 - 10 Dinge die sich ändern! | Anwalt Christian Solmecke

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Nach dem anhören einer überflüssigen Selbstbeweihräucherung habe ich diese Werbesendung voller Mißfallen abgestellt.
 
1 Kommentar
Gianni33
Gianni33 kommentierte
Dieses Video fand ich sehr informativ, insbesondere die Hinweise auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen für fotografische Aufnahmen, die ich noch nicht kannte.
 
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Hier die für uns relevante Info:
§ 201a StGB wird wie folgt geändert:
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Nummer 2 werden die folgenden Nummern 3 und 4 eingefügt:
3. eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt,
4. von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind,
[Hervorhebung oben durch mich, da in der Berichterstattung oft völlig unnötig konfus erläutert. Ein offen zur Schau getragenes, schönes Dekolleté darf (und soll) also weiterhin fotografiert werden, sofern die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. ]
Aber Vorsicht, es handelt sich um das StrafGesetzbuch, es geht um bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe ...
 
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Kommentar
Hier die für uns relevante Info:

[Hervorhebung oben durch mich, da in der Berichterstattung oft völlig unnötig konfus erläutert. Ein offen zur Schau getragenes, schönes Dekolleté darf (und soll) also weiterhin fotografiert werden, sofern die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. ]
Aber Vorsicht, es handelt sich um das StrafGesetzbuch, es geht um bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe ...

Wie so oft handelt es sich auch hierbei um Symbolgesetzgebung, durch die die Justizministerin und die Regierung ihre Handlungsfähigkeit beweisen wollen.
 
5 Kommentare
olynik
olynik kommentierte
Nö. Das vor allem Unter-Den-Rock-Fotografieren einer ahnungslosen Person, zumeist weiblich, z.B. auf einer Rolltreppe, wird unter Strafe gestellt. Das ist in vielen Ländern normaler Standard. Eine Situation dieser Art wurde von mir live und in echt in Singapur einmal beobachtet. Die Menge war richtig aufgebracht und haben den 'Täter' dort, einem Amerikaner, ziemlich zugesetzt.
 
SJ Münchfeld
SJ Münchfeld kommentierte
Für das, was du in Singapur erlebt hast, braucht man aber kein Strafgesetz. Oder meinst du, die Leute hätten sich anders verhalten, wenn es nicht per Gesetz verboten wäre?

Wenn jemand in einem Beisein meiner Frau oder Tochter unter den Rock fotografieren würde, könnte ihm anschließend kein Gesetz helfen.
 
Gianni33
Gianni33 kommentierte
@SJ Münchfeld: Einspruch!
Mit der Abwertung der Gesetzesänderung als bloße Symbolpolitik der Regierung wird hier wieder mal eine haltlose Unterstellung präsentiert.

Ich erwarte, dass Verstöße (z.B. wenn aus Sensationsgier tote Menschen bei Unglücken oder Verkehrsunfällen fotografiert werden) auch entsprechend strafrechtlich geahndet werden und das Gesetz nicht nur auf dem Papier steht.
 
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Kay
Kay kommentierte
olynik
olynik kommentierte
Selbstjustiz ist keine Lösung (und oft auch vor Ort gar nicht möglich), ein Rechtsanspruch kann für die Geschädigte/n aber sehr wohl hilfreich sein.
 
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