Zur Warnung!
Das Bekritzeln der Kirchenwände ist strengstens verboten u. wird nach § 468 des Strafgesetzes bestraft.
Die Kirchenvorstehung.
Na, da wollen wir doch mal nachschauen, was § 468 Strafgesetz von 1852 (!) zu sagen hat:
Das Bekritzeln der Kirchenwände ist strengstens verboten u. wird nach § 468 des Strafgesetzes bestraft.
Die Kirchenvorstehung.
Na, da wollen wir doch mal nachschauen, was § 468 Strafgesetz von 1852 (!) zu sagen hat:
§. 468. Uebertretung der boshaften Beschädigung fremden Eigenthumes. Strafe.
Die boshafte Beschädigung eines fremden Eigenthums ist, in soferne sie nicht nach der Vorschrift der §§. 85 und 89 ein Vergehen bildet, als Uebertretung mit Arrest von einem Tage bis zu einem Monate zu bestrafen.
Kaiserliches Patent vom 27. Mai 1852,
wodurch eine neue, durch die späteren Gesetze ergänzte, Ausgabe des Strafgesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizeiübertretungen vom 3. September 1803, mit Aufnahme mehrerer neuer Bestimmungen, als alleiniges Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, kundgemacht, und vom 1. September 1852 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird.
Wir Franz Joseph der Erste
von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich;
König von Hungarn und Böhmen, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illirien; König von Jerusalem ec.; Erzherzog von Oesterreich; Großherzog von Toscana und Krakau; Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain und der Bukowina; Größfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg, von Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien; Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg ec.; Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark; Großwoiwod der Woiwodschaft Serbien ec. ec.
Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen
Inkrafttreten: 1.9.1852
mit Ablauf des 31.12.1974 außer Kraft getreten
Also wurde dieser Paragraph vor 51 Jahren deaktiviert, nachdem der Kaiser bereits 58 Jahre verstorben war.
Es wäre nicht Österreich, gäbe es kein Nachfolgeprovisorium.
Es wäre nicht Österreich, gäbe es kein Nachfolgeprovisorium.






