Die Beschwerde von Nikon Schweiz gegen eine Sanktion der WEKO (Wettbewerbskommission) mit dem Ergebnis einer Zahlung von 12 Millionen Franken hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt endgültig abgewiesen.
Die Bundesverwaltungsrichter in St. Gallen bestätigten damit Ihre Ansicht, dass Nikons Niederlassung in der Schweiz in den Jahren 2008 und 2009 die Einfuhr von Kameras, Objektiven und Blitzgeräten in die Schweiz behindert habe. Dadurch soll ein Gebietsschutz geschaffen worden sein, der die rechtliche Maschinerie durch den Hinweis eines Händlers gegen 2010 in Gang setzte.
Ende 2011 verhängte die WEKO entsprechend eine Sanktion gegen Nikon in Höhe von 12,5 Millionen Franken, die das Gericht jetzt um eine halbe Million herabsetzte. Das jetzt gefällte Urteil kann noch durch das Bundesgericht überprüft werden.
Mehr und Quelle: Blick