Das Betreten des Seeschiffahrtsliegeplatzes III ist gemäß ParaFürst 4, Absatz 2, Satz 3 Hafenliegeplatzverordnung vom 17.4.1873, veröffentlicht am, ....
und Hugo meint: Dann ist das Schild voll!
...ausserdem würden es dann die Hölländer von dem Wagenborg-Dampfer auch nicht mehr verstehen können ...obwohl, müssen sie ja gar nicht - sie sind ja befugt (es sei denn, sie sind Binnen-Schiffer)
Das ist doch harmloser Schnee von vorgestern.
Zu einer gemeinsamen Kollektion hat sich Adidas mit Gucci ins Bett gelegt.
Original Text aus der Werbung: 'Historische Symbole beider Marken treffen dabei aufeinander'.
Wer seine schwerverdienten EUROs statt in ein teures Objektiv lieber in eine sportliche
Jacke aus Viskose investieren möchte, ist mit EUR 1750 dabei. Ein wahres Schnäppchen.