/Klugscheissmodus ein
Die übliche Unterlassung: "...., wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt." (mal vereinfacht dargestellt....)
/Klugscheissmodus aus
Da hast du recht. Eltern haften niemals für ihre Kinder. Eltern haften für eigenes Verhalten, insbesondere bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Aber mit derartigen juristischen Details halten wir uns nicht auf.
Die übliche Unterlassung: "...., wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt." (mal vereinfacht dargestellt....)
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