§ 354. Als ein Recht betrachtet, ist Eigenthum das Befugniß, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkühr zu schalten, und jeden Andern davon auszuschließen.
Im heutigen Sprachgebrauch 207 Jahre später heißt das wohl: "Das ist meins und nur meins und was ich damit mache, ist meine Sache."
nach x , y , und ... wollte ich eigentlich dänisch lernen, aber dann
hätte mir für diese Reise norwegisch und finnisch gefehlt
und jetzt fehlt mir schwedisch ...
... meine Frau spricht spanisch, aber das hilft hier auch nicht :