Mitmachthema Zeigt her Eure Fotos von Jahrmarkt, Kirmes usw.

Bremenfrosch

NF-Premium Mitglied
Premium
Registriert
Ich habe kein vergleichbares Thema gefunden, dann muss ich es wohl eröffnen.
Zeigt her Eure schönen Fotos von Jahrmärkten usw., am Tag, nachts, Karussells, Essen, Trinken usw.

Ich fange dann schon mal an:

full


Viel Spaß und viele Grüße

Holger
 
Anzeigen
Mit den vielen bunten Bildern verbinde ich eine ganze Menge Hoffnung.

full


full


full


full


full


full


full



Grüße aus HB
Heiner
 
3 Kommentare
Bremenfrosch
Bremenfrosch kommentierte
Schöne Fotos, Heiner, seit DSGVO traue ich mich gar nicht mehr, draufzuhalten. :(
 
Christoph Blümer
Christoph Blümer kommentierte

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG)

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Vergiss die DSGVO für diesen Zweck. Die Interpretation einiger Datenschützer und vieler sich als solche Fühlender, dass es sich um "personenbezogene Daten" handele, wenn man Leute in grundsätzlich vom KunstUrhG als Ausnahmetatbestand genannten Situationen fotografiert und das veröffentlicht, ist mehr als umstritten, weil das faktisch das Fotografieren auf dem Stadtfest unmöglich machen würde. Damit kann es nicht "richtig" sein.
 
Bremenfrosch
Bremenfrosch kommentierte
Hallo Christoph, diesen Paragraph kann ich fast auswändig herunterbeten ... und viele Punkte problemlos in Frage stellen.
Seinerzeit bei Aufkommen der Vorschrift haben wir viel und lange darüber diskutiert und alle Angst gehabt, in Kürze wegen unserer Fotos vor dem Kadi zu stehen. Gott sei Dank ist mir letzteres nicht bekannt. Ich bemerke zwar eine zunehmende Ablehnung bei mehr oder weniger zufällig Fotografierten, bislang reichte aber stets die sofortige Löschung des Fotos aus.
Natürlich kann man Absatz 3. für die Jahrmarktfotos anwenden, ich glaube aber, es kommt auf den Fokus des Fotos an, ob er zieht oder nicht. Liegt der Fokus auf den Personen, stehen sie im Mittelpunkt und sind dann nicht nur Beiwerk. Bei der feiernden Gruppe hätte ICH kein Problem und die vier Mädels wissen um das Foto.
Ich bin da lieber vorsichtig, auch wenn die Fotos an Charme verlieren, der durch hervorheben Einzelner in einer Gruppe entsteht.
Ich kenne bislang keine Gerichtsurteile, habe auch noch nicht danach gesucht.
Im übrigen sollten wir diese Diskussion bei Bedarf woanders fortführen (dies ist ein Bilderforum).
VG Holger 😷
 
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten